Vorstellung der Vorrichtung
Warum sollte die Verwendung eines Metalldetektors für archäologische Zwecke von einer Genehmigung abhängig gemacht werden?
Seit mehr als 80 Jahren schützt das französische Gesetz das archäologische Erbe, indem es Ausgrabungen und Bohrungen von einer vorherigen Genehmigung abhängig macht, So lassen sich die manchmal winzigen, aber immer noch bedeutsamen Spuren der Menschheitsgeschichte in einen historischen Kontext stellen. Die Überwachung der Verwendung von Metalldetektoren ist Teil dieses Schutzes und der Forschung.
Bei der Suche mit Hilfe eines Metalldetektors werden die Signale zum Graben des Bodens angeregt, um die Metallgegenstände freizulegen. Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen:
- die gefundenen Metallgegenstände sind aus ihrem archäologischen Kontext herausgenommen und dieser wird unwiederbringlich zerstört;
- die Möglichkeit der Datierung von Objekten durch Stratigraphie ist gefährdet;
- die Möglichkeit, Schlussfolgerungen aus der Anordnung von Objekten in archäologischen Schichten zu ziehen, ist ebenfalls gefährdet.
DerArtikel L. 542-1 Vermögensordnung die Verwendung von Metalldetektoren "zur Erforschung von Denkmälern oder Gegenständen, die für die Vorgeschichte, die Geschichte, die Kunst oder die Archäologie von Interesse sein könnten" der Ausgabe einer bewilligen je nach Qualifikation des Antragstellers sowie Art und Weise der Recherche ausgestellt.
Wie jede Genehmigung, die im Rahmen einer archäologischen Forschung unter der wissenschaftlichen und technischen Aufsicht des Staates erteilt wird, kann die Genehmigung zur Verwendung eines Metalldetektors mit besonderen Bedingungen verbunden sein.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung
Der Artikel R. 544-3 des Vermögensgesetzes "Wer verwendet, um die in derArtikel L. 542-1 VermögensordnungAusrüstung, mit der metallische Gegenstände ohne die in Artikel R.542-1 oder ohne die Anforderungen dieser Genehmigung zu erfüllen, wird eine Geldstrafe für Verstöße der 5. Klasse" verhängt, eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € im Wiederholungsfall.
Das Material, mit dem die Straftat begangen wurde, kann ebenfalls konfisziert werden.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Besonderen
Im Zulassungsantrag sind die Identität, die Kompetenz und die Erfahrung des Antragstellers sowie der Standort, der wissenschaftliche Zweck und die Dauer der durchzuführenden Erhebungen anzugeben.
Es ist notwendig, eine schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Wie bei jeder archäologischen Operation muss die Forschung, für die die Verwendung eines Metalldetektors genehmigt wurde, Gegenstand eines Operationsberichts sein (Artikel R.546-4 der Vermögensordnung).
Achtung: Präfekturverordnungen verbieten ausdrücklich die Prospektion mit Hilfe von Metalldetektoren in mehreren Gebieten, insbesondere wegen der Explosionsgefahr von Kriegsmaschinen.
Verfahren
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die Abteilung des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/DRASSM).
Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- das betreffende geografische Gebiet
- Art, Ziele und Durchführungsmodalitäten der Forschung
- Qualifikation und wissenschaftliche Kompetenz des Antragstellers
- Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers
Im Falle einer positiven Antwort auf Ihren Antrag auf Genehmigung wird ein Erlass ausgestellt. Die Bedingungen für die Erstellung des Berichts, in dem die geleistete Arbeit und die erzielten Ergebnisse dargelegt werden, sind in der Verordnung festgelegt.
Die Einreichung der Unterlagen ist das ganze Jahr über möglich.
Wenn innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung Ihres Antrags keine Antwort eingegangen ist, gilt Ihr Antrag als abgelehnt.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für archäologische Funde
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Antrag auf Genehmigung für die Verwendung von Geräten zur Erkennung metallischer Gegenstände wenden Sie sich bitte an:
GD (vollständiger Name)
Service
Mail
Telefonisch
Postalische Adresse
oder dem dezentralisierten Dienst des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
- Karim GERNIGON (Regionalkonservator für Archäologie in Auvergne-Rhône-Alpes): karim.gernigon@culture.gouv.fr ; 04 72 00 44 73
- Marc TALON (Regionalkonservator für Archäologie in Burgund-Franche-Comté): marc.talon@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 18
- Yves MENEZ (Regionalkonservator für Archäologie in der Bretagne): yves.menez@culture.gouv.fr ; 02 99 84 59 00
- Stéphane REVILLION (Regionalkonservator für Archäologie im Centre-Val de Loire): stephane.revillion@culture.gouv.fr ; 02 38 78 85 50
- Laurent SEVEGNES (Denkmalpflege auf Korsika): laurent.sevegnes@culture.gouv.fr ; 04 95 51 52 28
- Frédéric SEARA (Regionalkonservator für Archäologie im Großosten): frederic.seara@culture.gouv.fr ; 03 88 15 56 80
- Philippe HANNOIS (Regionalkonservator für Archäologie in Hauts-de-France): philippe.hannois@culture.gouv.fr ; 03 38 36 78 53
- Stéphane DESCHAMPS (Regionalkonservator für Archäologie in der Ile-de-France): stephane.deschamps@culture.gouv.fr 01 56 06 51 51
- Nicola COULTHARD (Allgemeine Denkmalpflege in der Normandie): nicola.coulthard@culture.gouv.fr ; 02 31 3 8 39 17
- Xavier MARGARIT (Regionalkonservator für Archäologie in Neu-Aquitanien): xavier.margarit@culture.gouv.fr ; 05 57 95 02 24
- Didier DELHOUME (Regionalkonservator für Archäologie in Okzitanien): didier.delhoume@culture.gouv.fr ; 05 67 73 21 18
- Isabelle BOLLARD-RAINEAU (Regionalkonservative für Archäologie im Pays de la Loire): isabelle.bollard-raineau@culture.gouv.fr ; 02 40 14 23 30
- Xavier DELESTRE (Generalkonservator der Archäologie in Provence-Alpes-Côte d'Azur): xavier.delestre@culture.gouv.fr ; 04 42 99 10 16
- Christian STOUVENOT (Stellvertreter des Regionaldienstes für Archäologie in Guadeloupe): christian.stouvenot@culture.gouv.fr ; 05 90 41 14 45
- Régis ISSENMANN (Regionalkonservativer für Archäologie in Guyana): regis.issenmann@culture.gouv.fr / regis.issenmann@guyane.pref.gouv.fr ; 05 94 21 42 27
- Virginie MOTTE (Regionalkonservative für Archäologie in La Réunion): virginie.motte@culture.gouv.fr ; +262 (0)262 41 99 48
- Hervé GUY (Denkmalpflege auf Martinique): herve.guy@culture.gouv.fr ; 05 96 60 79 65
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