Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Autorenhilfe?
Die Projekte für Kreationen und literarische Residenzen werden in dem Maße unterstützt, in dem sie das literarische Schaffen in der Region Grand Est dynamisieren, Talente hervorbringen und kennenlernen, zur Qualität und Vielfalt des literarischen Schaffens beitragen. Der Begriff "literarisch" ist hier im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich sowohl auf Illustration, Zeichnung als auch auf Text.
Diese Maßnahme umfaßt zwei verschiedene Arten von Beihilfen:
- Förderung des literarischen Schaffens, die ausschließlich von der Region Grand Est finanziert wird;
- Residenzen für literarisches Schaffen, die gemeinsam von der Region Grand Est und der DRAC Grand Est finanziert werden.
Jedes Jahr finden drei Sitzungen statt.
Unterstützung bei der Schaffung von Literatur
Die Unterstützung des literarischen Schaffens richtet sich an Schriftsteller, Übersetzer, Illustratoren, Drehbuchautoren und FilmschaffendePersonen mit Wohnsitz in der Region Grand Est, die ein Projekt für eine Veröffentlichung im Auftrag eines Verlegers haben und im selben Kalenderjahr wie das Antragsjahr kein Schreibstipendium erhalten haben. Es ist notwendig, als Künstler-Autor bei der URSSAF registriert zu sein.
Förderungswürdige Projekte sind unveröffentlichte und nicht abgeschlossene Projekte von Spielfilmen (Roman, Kurzgeschichten, Theater, Poesie, Comics, Illustration) oder Nicht-Spielfilmen (Essays...), mit Ausnahme von Werken aus bestimmten Bereichen (siehe die vollständige Verordnung zum Herunterladen).
Der jährliche Höchstbetrag beträgt 5.000 €.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Richtlinien:
Residenzen für das literarische Schaffen
Die literarischen Residenzen werden gemeinsam von der Region Grand Est und der DRAC Grand Est finanziert. Aufbauend auf dem reichen regionalen Netzwerk kultureller Einrichtungen (Zentren, Bibliotheken...) zielt das Programm darauf ab, das literarische Schaffen in der Region Grand Est zu fördern, indem es die Entstehung von Talenten fördert und Künstler unterstützt.
Bei einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 4 Monaten wird der Künstler 70 % seiner Zeit der Kreation widmen, die restlichen 30 % sind einem Mediationsprogramm gewidmet.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Richtlinien:
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Besonderen
Die Begünstigten
Sie richten sich an Schriftsteller, Übersetzer, Illustratoren, Drehbuchautoren und ComiczeichnerPersonen mit Wohnsitz in der Region Grand Est, die ein Projekt für eine Veröffentlichung im Auftrag eines Verlegers haben und im selben Kalenderjahr wie das Antragsjahr kein Schreibstipendium erhalten haben. Es ist notwendig, als Künstler-Autor bei der URSSAF registriert zu sein.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Antragstellers
Als Verleger gilt die Zusammenarbeit mit einem Verleger, der folgende Kriterien erfüllt:
- Erstellung eines regelmäßigen Katalogs, der zu mindestens 50% aus Werken anderer Autoren als des Leiters der Struktur besteht;
- Vorschlag und Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Vertrags;
- Praxis der Pflichthinterlegung;
- Einhaltung der in der Buchkette geltenden Regeln des Gesetzes über geistiges Eigentum und der beruflichen Gepflogenheiten und insbesondere Übernahme des wirtschaftlichen Risikos durch den Herausgeber ohne finanzielle Beteiligung des Autors;
Der Autor muss nachweisen, dass er für sein literarisches Projekt zur Verfügung stehen kann, insbesondere wenn er gleichzeitig eine andere berufliche Tätigkeit ausübt.
Zwischen zwei Anträgen ist eine Wartezeit von zwei Jahren einzuhalten.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Bei den förderfähigen Projekten handelt es sich um unveröffentlichte und nicht abgeschlossene Projekte in den vom Nationalen Buchzentrum (CNL) unterstützten literarischen Bereichen.
Kriterien für die Nichtförderfähigkeit des Projekts
Nicht zuschussfähig sind: Handbücher, Karten, Schulmaterial, außerschulische und pädagogische Hilfsmittel; Wissenschaft; Technik und Beruf, einschließlich Recht; zeitgenössische Kunst; Spielbücher; Rollenspiele; journalistische Interviews; Kataloge, Verzeichnisse, Bibliographien, Zeitachsen ohne Begründung, Almanachs, Jahrbücher, Broschüren und Faltblätter; gängige Wörterbücher und Enzyklopädien ohne kritische Dimension: Sammlungen nicht kommentierter Quellen und Dokumente; Opernbücher und Musikpartituren; Veröffentlichung mit apologetischem oder konfessionellem Charakter; esoterisches Werk.
Die Begünstigten
- Die öffentlichen oder privaten Trägereinrichtungen, die auf dem Gebiet der Region angesiedelt sind und im Bereich der Bücher tätig sind: Bibliothek der Gebietskörperschaft, Organisationsstruktur eines Buch- oder Literaturfestivals, Verlagshaus, unabhängige Buchhandlung, Fachverband für Buch- oder Lesewesen (ohne Ressourcenzentren), Gebietskörperschaft.
Andere Einrichtungen können sich an die Ausbilderdienste wenden, um ihre Berechtigung zu überprüfen. - Einzelne Künstler oder Kollektivkünstler (Schriftsteller, Übersetzer, Essayist, Drehbuchautor, Illustrator und Comiczeichner), die ihren Wohnsitz in Frankreich haben oder nicht und ein Schreib- oder Illustrationsprojekt vorschlagen, das mit einer Struktur des Grand Est-Buches entwickelt werden soll. Die Künstler haben in den letzten fünf Jahren mindestens einmal (auf Papier oder digital) als Verleger veröffentlicht.
Kriterien für die Nichtförderfähigkeit des Antragstellers
Einrichtungen, die im Übrigen bereits für Aktionen zur Aufnahme von Künstlern oder Urhebern in Wohnsitzen vereinbart wurden, sind nicht förderfähig.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Die förderfähigen Projekte werden als Autorenwohnheim (Residenz für literarische Schrift, Poesie, Übersetzung, Illustration) mit einer Ko-Konstruktion zwischen einem Autor und einer Trägerstruktur dienen.
Der Aufenthalt kann zwischen zwei und vier Monaten dauern. Darüber hinaus müssen andere Finanzierungsformen gesucht werden. Die Modalitäten der Anwesenheit des Autors auf dem Gebiet der Region Grand Est werden im Gesamtprojekt der Struktur festgelegt.
Die Struktur wird sicherstellen, dass eine Präsenz kontinuierlich oder regelmäßig organisiert wird. Die Dauer des Aufenthalts kann gegebenenfalls aufgeteilt werden, sofern der Antragsteller und die Einrichtung, die den Aufenthalt aufnimmt, dies schriftlich begründen und darlegen, was unternommen wird, um die Kohärenz des Projekts zu wahren.
Der Wohnsitz besteht aus einem kreativen Teil von 70 % oder mehr der Gesamtzeit des Aufenthalts und einem Teil kultureller Aktionen (einschließlich Aktionen für Jugendliche, insbesondere in Schulzeit), die höchstens 30 % der Aufenthaltsdauer ausmachen.
Verfahren
Höhe der Subvention
Die Beihilfe ist auf 5'000 € brutto begrenzt und wird in Form von Urheberrechten gezahlt. Sie wird nur von der Region Grand Est gezahlt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses muss der Autor im Besitz des datierten und unterzeichneten Verlagsvertrags für das Projekt sein, für das die Finanzierung beantragt wird.
Modalitäten der Bewertung der Unterlagen
Die Dossiers werden nach folgenden Kriterien geprüft:
- den Werdegang des Autors und sein früheres Werk;
- die literarische und künstlerische Qualität des vorgelegten Schriftprojektes und seine literarische Ambition;
- die Bedingungen für die professionelle Veröffentlichung und Verbreitung des Projekts.
Höhe der Subvention
Die Höhe der Beihilfe hängt von der Dauer des Aufenthalts ab und ist auf 11.200 € begrenzt.
Die Beihilfe setzt sich aus zwei verschiedenen Beträgen zusammen:
- Eine Pauschale von 2.400 € brutto pro Monat des Aufenthalts in Form von Urheberrechten an den empfangenden Autor gezahlt. Diese Vergütung kann nach zwei verschiedenen Modalitäten gezahlt werden:
- durch die Aufnahmeeinrichtung: In diesem Fall erhält die Aufnahmeeinrichtung einen Zuschuss und verwendet ihn zur Vergütung des Urhebers und verpflichtet sich somit, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entsprechend dem Steuersystem des Urhebers zu entrichten;
- von den DRAC- oder Regionalgeldgebern: In diesem Fall erhält der Urheber die Beihilfe direkt in Form von Urheberrechten, wobei die Geldgeber je nach Steuerregelung des Urhebers die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben.
Die Entscheidung über die Art der Vergütung muss bereits bei Einreichung des Beihilfeantrags getroffen werden. - Eine Beihilfe von maximal 400 € pro Monat der Anwesenheit, die erforderlichenfalls an die Trägerstruktur zur Übernahme der Organisationskosten (Unterkunft, Transport und Verpflegung, Planungs- und Koordinationszeit des Projekts, Kommunikation, Vermittlungsmaßnahmen) gezahlt wird. In diesem Zusammenhang wird Projekten, die Roaming in einem bestimmten Gebiet vorsehen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Modalitäten der Bewertung der Unterlagen
Die Kriterien für die Auswahl und Analyse der Dossiers durch den Ausschuß "Literarisches Leben" lauten:
- die Qualität und Originalität des Projekts der kulturellen Schöpfung und Aktion;
- die Qualität des vorgeschlagenen pädagogischen Teils;
- die Zeit, die der Autor auf dem Gebiet des Großostens verbracht hat;
- die Garantie, dass der Autor eine persönliche Schreibarbeit ausführen kann;
- die Strukturierung und Stellung des Wohnsitzes im Gesamtprojekt der Aufnahmeeinrichtung;
- Mobilisierung lokaler Partnerschaften und Suche nach Querfinanzierungen.
SITZUNG 1
- Frist für die Einreichung der Anträge: 31. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
SITZUNG 2
- Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Juni 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
SITZUNG 3
- Frist für die Einreichung der Anträge: 31. Oktober 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus (Download unten auf der Seite).
- Die Unterlagen sind gleichzeitig an die beiden folgenden Adressen zu senden, ausschließlich in elektronischer Form (E-Mail):
An die beiden folgenden Adressen für Residenzen:
- Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten Grand Est (DRAC)
Zentrum für Demokratisierung und Kulturwirtschaft
Dienstleistungen Buch und Lesen
demarches.livre.lecture.drac.grandest@culture.gouv.fr - Conseil régional Grand Est
Direktion Kultur Erbe und Gedächtnis
livre@grandest.fr
An diese Adresse zur Unterstützung des literarischen Schaffens:
- Conseil régional Grand Est
Direktion Kultur Erbe und Gedächtnis
livre@grandest.fr
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für die Unterstützung des literarischen Schaffens
In der Region Grand Est: livre@grandest.fr
Für Residenzen des literarischen Schaffens
A la DRAC Grand Est: Zentrum für Demokratisierung und Kulturwirtschaft
Dienstleistungen Buch und Lesen
demarches.livre.lecture.drac.grandest@culture.gouv.fr
- Departements Ardennen, Aube, Marne und Haute-Marne: Delphine Quéreux-Sbaï; delphine.quereux-sbai@culture.gouv.fr
- Departements Meurthe-et-Moselle, Maas, Mosel und Vogesen: Colette Gravier; colette.gravier@culture.gouv.fr
- Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin: Philippe Charrier; philippe.charrier@culture.gouv.fr
Oder in die Region Grand-Est: livre@grandest.fr
Partager la page