Wie kann ich die Hilfe der DRAC Burgund-Franche-Comté in Ihren Kommunikationsmedien erwähnen?
Ihre Einrichtung erhält finanzielle Unterstützung von der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten der Region Burgund-Franche-Comté: Sie muss staatliche Beihilfen in ihren Kommunikationsmedien erwähnen.
Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten von Burgund-Franche-Comté (DRAC), ein dezentralisierter Dienst des Kultusministeriums, untersteht dem Präfekten der Region.
In Übereinstimmung mit dem Corporate Design des Staates muss der Markenblock oder Präferenz-Logo der Region auf allen Kommunikationsmitteln (Plakette, Plakat, Website, Pressemappe...) verwendet werden Gebietskörperschaften, Vereinigungen oder Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung der DRAC erhalten.
Die Angabe «Regionale Direktion für Kulturangelegenheiten» neben dem Markenblock Präfekt der Region ist möglich.
Im Falle eines typografischen Hinweises ist «Mit Unterstützung der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten Burgund-Franche-Comté» anzugeben.
Protokollarische Reihenfolge der Logos
Die Reihenfolge der Logos auf den Kommunikationsträgern ist wie folgt: Staat/ Regionalrat/ Kreisrat/ Agglomerationsgemeinschaft/ Gemeindegemeinschaft/ Gemeinde/ andere Partner.
Wenn die Europäische Union Partner ist: Das Logo wird zuerst links vom Staatslogo angebracht.
Wenn mehrere staatliche Stellen subventioniert werden, gilt die Regel, dass nur eine Marianne aufgeführt wird.
Mindestgröße der Verwendung des Logos des Präfekten der Region
Die Mindestgröße des Markenblocks hängt von der Höhe der Marianne ab, die mindestens 2,5 mm oder 20 Pixel betragen muss.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Service Kommunikation :
03 80 68 50 05 / 03 80 68 50 70 - communication-drac-bfc@culture.gouv.fr
Bitte kontaktieren Sie die Kommunikationsabteilung unter 03 80 68 50 05/ 03 80 68 50 70 oder communication-drac-bfc@culture.gouv.fr.
Partager la page