Hier finden Sie den Zeitplan, die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, und die territorialen Referenzen für diese Anträge auf Investitionszuschüsse, die im Rahmen des Programms 2024 für historische Denkmäler eingereicht wurden.
Innerhalb der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten (DRAC) Hauts-de-France begleitet der Regionale Denkmalschutz (CRMH) die Eigentümer öffentlicher und privater historischer Denkmäler bei der Ausarbeitung ihres Bauprojekts.
Vom 1. April bis zum 15. Juni 2023 können Eigentümer historischer Denkmäler einen Zuschuss für ein Restaurierungsprojekt beantragen.
Erforderliche Voraussetzungen für den Antrag auf Finanzhilfe
- Die städtebaulichen Genehmigungen für die vorgeschlagenen Unterlagen müssen mindestens hinterlegt und vorzugsweise erteilt werden: es handelt sich um die Baugenehmigung für die eingetragenen Gebäude, die Genehmigung von Arbeiten für denkmalgeschützte Denkmäler. Akten, die diese Bedingung nicht erfüllen, können nicht geprüft werden.
- Die Arbeiten dürfen erst dann mit der Ausführung beginnen (Bekanntgabe der Aufträge oder Annahme eines Kostenvoranschlags), wenn die Abteilung für regionale Denkmalpflege (CRMH) die Zulässigkeit des Zuschussantrags mitgeteilt hat.
Die Mitteilung über die Zulässigkeit erfolgt innerhalb von höchstens zwei Monaten nach Einreichung Ihres Zuschussantrags. Diese ermöglicht es Ihnen, die Operation unter Ihrer finanziellen Verantwortung durchzuführen.
Diese Zulässigkeitserklärung gilt nicht als Bestätigung der Annahme des Finanzhilfeantrags.
Der Zeitplan
- Vom 1. April bis 15. Juni 2023: Einreichung der Zuschussanträge durch die Projektträger
Um Ihre Anträge einzureichen, können Sie die dematerialisiert.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, können Sie immer die postalisch.
- Junihälfte 2023: Sitzung des Vorplanungsausschusses
Dieser Ausschuss bringt die Vermögensverwaltung des Staates, der Region, des Departements sowie die Stiftung des Kulturerbes zusammen, um ein gemeinsames Programm auszuarbeiten.
- Ende 2023: Information der Projektträger
Sie werden dann über die Entscheidung über Ihren Antrag informiert: Zeitplan 2024, Verschiebung 2025 oder nicht.
- Anfang 2024: finanzielle Verpflichtung
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel werden die ausgewählten und vollständigen Dossiers eine finanzielle Verpflichtung erhalten.
- Halbjahr 2024: Verbreitung von Finanzhilfevereinbarungen oder -beschlüssen
Kontakte
Die territorialen Referenten des Regionalen Denkmalschutzes (CRMH) stehen Ihnen zur Seite und können Ihnen die notwendigen Informationen geben und Ihre Fragen beantworten:
- Aisne: Yann HEGO - yann.hego@culture.gouv.fr
- Norden: Céline TURBLIN - celine.turblin@culture.gouv.fr
- Oise: Yoann ZOTNA - yoann.zotna@culture.gouv.fr
- Pas-de-Calais: Éric DESSAINT - eric.dessaint@culture.gouv.fr
- Summe: Nathalie HEGO - nathalie.hego@culture.gouv.fr
- Aisne, Oise und Somme: Elisa CHEVALIER - elisa.chevalier@culture.gouv.fr
- Nord, Pas-de-Calais: Florenz BAILLET - florence.baillet@culture.gouv.fr