Fonds accessible
Das Ministerium für Kultur trägt zur Entwicklung von Maßnahmen und Maßnahmen bei, mit denen die Hindernisse für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben beseitigt werden können; der älteren Menschen und aller Personen, die in medizinischen Einrichtungen untergebracht sind oder in Begleitung sind.
Der mit einer Million Euro dotierte Fonds für Barrierefreiheit auf nationaler Ebene ist für Beihilfen für Investitionen (ohne Rahmen) für kulturellen Strukturen Gezielt bis 2021 auf die Strukturen der darstellenden Künste, betrifft der Fonds heute die Strukturen von alle künstlerischen und kulturellen Bereiche Im Rahmen des Barrierefreiheitsfonds kommen unter anderem Bibliotheken und Mediatheken, Archive, Kinos, historische Denkmäler, Museen, Kunstzentren und Ausstellungsorte in Betracht.
Die in diesem Rahmen gewährten Mittel werden sich auf den Erwerb und die Entwicklung von Instrumenten für die Zugänglichkeit konzentrieren und die Politik des Zugangs zum kulturellen Angebot für Menschen mit Behinderungen begleiten.
Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:
- Mediationsinstrumente (Magnetschleifen, Übertitrationsgeräte, taktile Modelle...)
- Kommunikationsmittel (Broschüren in Brailleschrift; FALC-Dokumente, die die Zugänglichkeit der Werke ermöglichen; Werkzeuge und Hilfsmittel zur Begleitung der Begegnung mit den Werken für Menschen mit autistischen Störungen oder geistigen Behinderungen; zugängliche Beschilderung...)
- Schulung in der Handhabung und Verwendung dieser Werkzeuge
Folgende Maßnahmen sind hingegen ausgeschlossen:
- Projekte im Bereich Kultur, Kunst und Kultur (begleitet durch den Aufruf zum Projekt Kultur-Gesundheit-Behinderung);
- Interventionen am gebauten Rahmen;
- Ausbildungsprojekte, die nicht die Einführung und den Einsatz dieser Instrumente umfassen.
Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Jahr den Projekten der kulturellen Einrichtungen gewidmet, die noch nicht in einer Dynamik der Zugänglichmachung begriffen sind und die im Rahmen des Fonds Zugänglichkeit Unterstützung erhalten möchten, um diesen Ansatz zu initiieren.
Darüber hinaus wird die Entwicklung und der Erwerb gemeinsamer Instrumente zwischen mehreren Kulturakteuren gefördert.
Bei der Priorisierung der Nachfrage aus kulturellen Strukturen wird auch Folgendes berücksichtigt:
- Einbindung des Projekts in eine globale Dynamik/Strategie zur Förderung der Inklusion und Zugänglichkeit der kulturellen Struktur;
- und die Zusammenarbeit mit Verbänden, die Menschen mit Behinderungen vertreten, mit Vereinigungen, die Projekte zur kulturellen Inklusion unterstützen, mit Gleichrangigen oder Selbstvertretern im Einklang mit dem Projekt.
Die Höhe der gewährten Zuschüsse darf 3000 EUR nicht unterschreiten. Die Obergrenze des DRAC-Interventionssatzes beträgt 80 % der Gesamtkosten des Projekts.
Ergänzend unterstützt die DRAC Hauts-de-France das von der Vereinigung Signes de Sens getragene Programm Erzählung (Réseau Culture Inclusif Territoire). Die Begünstigten des Fonds für Barrierefreiheit werden aufgefordert, einen Beitrag zu dieser Arbeitsgruppe zu leisten. Künstler und Kulturschaffende, Selbstvertreter und erfahrene Nutzer sowie medizinisch-soziale Einrichtungen, die die Erzählung mitgestalten, erhalten Ressourcen, Hilfsmittel und Relais.
Der Zeitplan des Fonds Zugänglichkeit:
Die Strukturen können bei der DRAC des Hauts-de-France bis zum 21. Mai 2024 über das folgende Antragsformular:
Die Einrichtungen sorgen dafür, dass der Begriff «Fonds Accessibility» in den Gegenstand ihres Antrags aufgenommen wird.
Die Austauschzeiten im Visio werden von Signes de Sens am 16. April Nachmittag, 19. April Nachmittag, 23. April Nachmittag, 26. April Nachmittag12.00 Uhr, um Fragen von Einrichtungen zu beantworten, die ein Projekt initiieren oder qualifizieren und ein Projekt einreichen möchten.
Die auf der Plattform Vereinfachtes Verfahren eingereichten Dossiers werden von den Mitgliedern des Ausschusses Kultur-Gesundheit-Behinderung geprüft, in dem auch die Vertreter der Generaldelegation an der Übermittlung beteiligt sind; die Gebiete und die kulturelle Demokratisierung des Kulturministeriums. Die Meldungen werden den Projektträgern im Juli 2024 übermittelt.
Kontakt
Bei Fragen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an folgende zwei Adressen:
Download des Leitliniendokuments:
Partager la page
5 résultats
Affichage :