Vorschriften für Outdoor-Projektionen in Hauts-de-France
Jede kostenlose oder kostenpflichtige Freiluftvorführung von Spielfilmen (Filme ab 60 Minuten) ist genehmigungspflichtig.
Die demanOutdoor-Kinos für die Saison 2023 müssen bis zum 10. Juni 2023 auf der entsprechenden Plattform erfasst werden.
Es wird empfohlen, die FAQ unten zu lesen, bevor Sie den Antrag eingeben.
FAQ
Die Vorführung von Freilichtkinos unterliegt einer Regelung, die zu einer spezifischen Genehmigung des Nationalen Zentrums für Kino und Bewegtbild (CNC) nach Konsultation mit der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten führt, die Bezug nimmt, in Verbindung mit regionalen Experten.
Sie wird durch die 6° des Artikels L. 214-1, die Artikel L. 214-6 und L. 214-7 sowie die Artikel D. 214-8 bis D. 214-10 des Film- und Bewegtbildcodes geregelt.
Sie gilt für alle nicht kommerziellen Vorführungen von Spielfilmen im Freien (Filme von 60 Minuten und mehr), die kostenlos oder kostenpflichtig sind und deren Visumsdatum mindestens ein Jahr beträgt.
Der Antrag muss gestellt werden auf die Online-Anwendung des CNC, erziehungshalber.
Der CNC teilt die Genehmigung oder Ablehnung nach Beauftragung direkt dem Veranstalter mit.
Jeder Veranstalter (Verein, Gemeinschaften, Filmclub, Kinemathek usw.).
Das Betriebsvisum und die Berechtigten müssen vor dem Online-Antrag überprüft worden sein.
Visum für die Verwendung
Die Frist für die Ausstrahlung von Spielfilmen beträgt ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung des Visums für diesen Film. Bevor der Antragsteller einen Antrag auf Einreichung der Freiluftfilmakte stellt, muss er sich vergewissert haben, https://www.cnc.fr/professionnels/visas-et-classification
Besondere Aufmerksamkeit sollte den möglichen Einschränkungen der Öffentlichkeit gelten, die das Visum begleiten können.
Anspruchsberechtigte
Die vom CNC ausgestellte Genehmigung für Freilichtvorführungen entbindet nicht von der Verpflichtung, die Erlaubnis der Rechteinhaber für die Vorführung ihres Films gemäß dem Urheberrecht einzuholen.
Die Rechteinhaber eines Films können beim Register für Film und audiovisuelle Medien (RCA) unter 01 44 34 37 76 oder 01 44 34 34 90 erfragt werden.
Es ist verboten, eine DVD zu verwenden, die für den privaten Gebrauch reserviert ist (DVDs, die im normalen Handel zum Verkauf angeboten werden, in einem Videoladen gemietet, aus der Bibliothek ausgeliehen...). Diese Träger sind nämlich für den streng privaten Gebrauch im Rahmen des «Familienkreises» bestimmt und dürfen auf keinen Fall für öffentliche Aufführungen verwendet werden, die eine besondere Genehmigung der Rechteinhaber erfordern. Diese Einschränkung ist grundsätzlich auf den Schutzhüllen und in der Prä-generik auf den verschiedenen vordefinierten ideografischen Datenträgern zu finden.
Es wird empfohlen, den Antrag mindestens einen Monat vor dem ersten Projektionsdatum einzureichen.
Link zum Antragsformular:
https://www.cnc.fr/professionnels/vos-demarches/demande-autorisation-de-projection
Die betreffende Region ist die Region des Projektionsort.
Innerhalb desselben Online-Formulars ist es möglich, mehrere Vorführungen an einem Datum an einem Ort zu registrieren. Es ist auch möglich, mehrere Projektionsdaten an verschiedenen Orten in einer Region einzugeben.
Wenn die Anträge mehrere Regionen betreffen, müssen so viele Formulare wie die betroffenen Regionen erstellt werden.
Angabe der Felder im Formular:
Organisator Als Organisator der Freilichtprojektion gilt die Trägerstruktur der Veranstaltung, die die gesetzliche Verantwortung dafür trägt: Gemeinschaft, Verein, Kino usw. Er führt die offiziellen Formalitäten und die technischen Schritte durch (Partnerschaften, Vermietung, Zulieferung).
Partner Als Partner gelten Einrichtungen, die Personal oder Material ohne finanziellen Austausch zur Verfügung stellen oder nachweislich die Veranstaltung unterstützen: Gebietskörperschaften, soziale oder kulturelle Einrichtungen; Kinos etc. Es sind nur Partnerschaften im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Filmauswahl, finanzielle Unterstützung...) anzumelden. Es ist nicht notwendig, Partnerschaften im Zusammenhang mit der Aufnahme der Öffentlichkeit (Buvette, Feuerwehr...) zu registrieren.
Dienstleister Als Dienstleistungserbringer gilt derjenige, der seine technische Ausrüstung für die Organisation der Veranstaltung im Freien (Leinwand, Projektor, Lautsprecher usw.) mietet.
Der Antrag muß folgendes enthalten:
- die Gemeinden, in denen die Sitzungen oder Sitzungen stattfinden, das Datum der Sitzungen oder Sitzungen, den Ort, an dem sie stattfinden;
- für jedes im Programm aufgeführte Filmwerk den Titel, gegebenenfalls die Nummer und das Datum des Filmvisums sowie die Anzahl der geplanten Vorführungen.
Es werden nur vollständige Anträge geprüft.
Die Sondergenehmigung wird vom NQR auf der Grundlage folgender Kriterien erteilt, die in den Rechtsvorschriften festgelegt sind:
- Ort und Anzahl der geplanten Sitzungen;
- das soziale und kulturelle Interesse der Vertretungen;
- die örtliche Lage des Filmbetriebs.
Erklärung Veranstaltung
Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung nicht von den Formalitäten und anderen Genehmigungsanträgen entbindet, die der Antragsteller für alle Veranstaltungen im Freien, die von der Öffentlichkeit besucht werden, parallel zu stellen hat, auf die Gefahr hin, von den zuständigen Behörden verboten zu werden.
Die Sitzungen dürfen nur im Hinblick auf die im Gesundheitsnotstand vorgesehenen Genehmigungen stattfinden.
Die vom NQR-Vorsitzenden gemäß Artikel L. 214-6 erteilte Genehmigung kann natürlich nur dann sinnvoll sein, wenn die Veranstaltung von den zuständigen Behörden für die Anwendung der Hygienevorschriften genehmigt wurde.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf der Website des CNC ist der Freitag, 10. Juni 2023.
Die Antragsteller werden direkt vom NQR über die Entscheidung informiert.
Der Zugang zur Outdoor-Projektion kann kostenlos und kostenpflichtig sein.
Siehe Übersicht «Nichtgewerblicher Sektor».
Die DRAC muss über alle Änderungen nach Erteilung der Genehmigung und die Gründe für die Änderung informiert werden.
Es ist ratsam, die umliegenden Kinos über die Durchführung von Outdoor-Sessions zu informieren.
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