Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Unterhaltung in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit werden die dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Kunst (ADSV) in zwei Formen gewährt: Unterstützung des Projekts und des Vertrags.
Vorstellung der Vorrichtung
Die künstlerischen Teams (Tanzkompanien, Theater, Zirkus, Straßenkunst und Musikensembles) können vom Ministerium im Rahmen der dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Kunst (ADSV) begleitet werden. Jährlich werden rund 1300 Teams aller Disziplinen unterstützt.
Es gibt zwei Arten von Beihilfen:
- jährliche Beihilfen für Vorhaben,
- mehrjährige Beihilfen für das Übereinkommen.
Die Zuteilung erfolgt nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags, Einholung der Stellungnahme eines beratenden Ausschusses, dem Experten für darstellende Künste angehören, und Entscheidung der Regionaldirektionen.
Kalender
Die Anträge sind nach folgenden Zeitpunkten zu stellen:
- Zur 2023die Einreichung der Antragsunterlagen für Projektbeihilfen und Vertragsanträge (oder Verlängerungen) erfolgt geschlossen.
- Zur 2024Die Frist für die Einreichung der Projektbeihilfe- und Vertragsunterlagen (oder deren Verlängerung) wird spätestens am 31. Oktober 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Zur 2023die Einreichung der Antragsunterlagen für Projektbeihilfen und Vertragsanträge (oder Verlängerungen) erfolgt geschlossen.
- Zur 2024Die Frist für die Einreichung der Projektbeihilfe- und Vertragsunterlagen (oder deren Verlängerung) wird spätestens am 15. November 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
Beihilfe für das Projekt
- Zur 2023die Einreichung von Anträgen auf Projektbeihilfe geschlossen.
- Zur 2024die Frist für die Einreichung der Projektbeihilfeanträge wird spätestens am 15. November 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Beihilfe für den Vertragspartner
- Zur 2023die Einreichung von Anträgen auf Projektbeihilfe geschlossen.
- Zur 2024Vertragsanträge (oder Verlängerungsanträge) sind spätestens am 15. April 2023.
Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
Die Anträge im Rahmen des ADSV-Systems werden nun direkt auf dem Portal Vorgehensweise Vereinfacht gewidmet:
Notwendigen Unterlagen
Dem Online-Formular müssen alle Unterlagen beigefügt werden, die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind. (geben Sie für die Zusammenstellung einen ZIP-Ordner an):
- Künstlerisches Dossier, das Ihre künstlerischen Projekte im Detail präsentiert (Absichtserklärung, Verteilung, künstlerische Voreingenommenheit... ) im PDF-Format und bis zu 3 MB (insbesondere Fotos komprimieren
- Einzelheiten zu den Partnerschaften von Showunternehmern (Abtretungsverträge, Residenzen, Koproduktionen)
- Kopie des Vertrags bei delegierter Produktion
- Satzung für Vereine oder Kopie der Satzung und des Kbis-Auszugs (oder Gründungsvertrag der Gruppe und Kopie des Amtsblatts für GIP) für Unternehmen.
- Kontoauszug bei erstmaliger Anfrage oder bei Änderung.
Sie können dem Portal auch Ton- und/oder audiovisuelle Dokumente als Anlagen hinzufügen:
Audio- oder Video-Snippets, maximal 45 MB und maximal 2 Dateien, wenn Sie keinen Link auf einer Plattform zum Hören/Ansehen/Herunterladen bereitstellen können
Nach der Validierung Ihres Online-Antrags auf dem Portal erhält die DRAC Ihre Anfrage direkt zum zuvor festgelegten Abholdatum. Sie erhalten auch eine Bestätigung Ihrer Anfrage per E-Mail.
Hier finden Sie die Liste der Mitglieder des Beratenden Ausschusses 2023 damit Sie diese Mitglieder zu Ihren Vorstellungen einladen können, damit sie Ihre Arbeit kennen.
Kontakte
Bevor Sie Ihren Antrag stellen (vorzugsweise vor der Einreichung Ihres Antrags), müssen Sie sich mit dem Branchenberater/in(in) (in) in Verbindung setzen, um sich über Ihr Projekt auszutauschen und die Berechtigung Ihres Antrags zu überprüfen.
Für die DRAC Hauts de France sind die administrativen Berater und Referenten (Kopie Ihres Austauschs) wie folgt:
Beraten:
Patrice Randon
patrice.randon@culture.gouv.fr
03 22 97 33 36 / 06 07 17 11 96
Referent für die Verwaltung:
Anissa Santos De Oliveira
anissa.santos-de-oliveira@culture.gouv.fr
03 22 97 33 08 / 07 64 77 56 78
Beraten:
Nicolas Guinet
nicolas.guinet@culture.gouv.fr
03 28 36 62 10 / 07 63 75 41 35
Für die Verwaltung zuständige Referenten:
Lætitia Leleu
laetitia.leleu@culture.gouv.fr
03 28 36 62 08 / 06 66 62 29 84
Clémentine Leleu
clementine.leleu@culture.gouv.fr
03 28 36 62 43 / 06 77 70 13 56
Berater der Künste des Zirkus:
Patrice Randon
patrice.randon@culture.gouv.fr
03 22 97 33 36 / 06 07 17 11 96
Referent der Verwaltung Zirkuskunst:
Camille Noblet
camille.noblet@culture.gouv.fr
03 22 97 33 78 / 07 60 98 27 98
Beraterin für Theater und verwandte Künste:
Barbara Lugez
barbara.lugez@culture.gouv.fr
03 28 36 62 05 / 06 43 63 87 88
Beraterin Theater, Zirkus und Marionette:
Mounya Boudiaf
mounya.boudiaf@culture.gouv.fr
07 63 75 40 66
Administrative Referenten Theater
und Lizenzen für Showunternehmer:
Sylvain Archo
sylvain.archo@culture.gouv.fr
03 28 36 62 07 / 06 98 15 00 44
Dominique Neffati
dominique.neffati@culture.gouv.fr
03 28 36 61 37
Diese Beihilferegelung wird durch Rechtsvorschriften (Dekret, Erlass, Rundschreiben) geregelt, die Sie vor jeder Aufforderung zur Kenntnis nehmen sollten.