Lizenz für Unternehmer der Show
Unternehmer von Live-Shows ist jede Person, die eine Tätigkeit im Betrieb von Veranstaltungsorten, Produktion oder Verbreitung von Shows ausübt, allein oder im Rahmen von Verträgen mit anderen Anbietern von Live-Unterhaltung, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten öffentlich oder privat, gewinnorientiert oder nicht, verwaltet werden.
Mis à jour le
Neues Vorgehen:
Die Verfahren sind jetzt vollständig papierlos (kein Einreichen von Papierunterlagen).
Alle diese Schritte sind über einen Teledienst zugänglich, der über folgende Links zugänglich ist:
Um festzustellen, ob eine Tätigkeit in den Bereich der darstellenden Künste fällt, das Wesentliche der Reform zu verstehen und zu wissen, welche Melde- oder Informationspflichten zu erfüllen sind, siehe beigefügte Merkblätter:
Die ab dem 1. Oktober geltenden Texte lauten wie folgt:
Wie reichen Sie Ihre Erklärung oder Informationen online ein?
Nach Erstellung eines Kontos (oder Identifizierung, wenn die meldende Person bereits über ein Konto verfügt) ist das Formular direkt online auszufüllen. Sie werden während der Schritte des Formulars um Nachweise zum Download gebeten (Liste der Unterlagen auf den letzten Seiten dieser Seite datei.
Bei der Validierung Ihres Formulars wird Ihre Erklärung an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (DRAC) weitergeleitet, von der die Hauptniederlassung Ihrer Organisation abhängt. Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind, wird die Information an die DRAC der ersten Aufführung der Show gerichtet.
Wenn Sie Fragen zum Beruf des Unterhaltungsunternehmers haben, können Sie sich an die DRAC der Hauptniederlassung Ihrer Organisation wenden (oder an die Erstvertretung für Informationsverfahren).
Nach Bestätigung Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung an die bei der Erstellung Ihres Kontos angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument gilt als Lizenz vorbehaltlich der Einhaltung der in Artikel L.7122-3 genannten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildung, Erfahrung oder Kompetenz des Unternehmers und die Einhaltung des Arbeitsrechts, des Sozialrechts, des Rechts auf geistiges Eigentum und der Sicherheit von Schauplätzen.
KONTAKT:
Jean-Luc Sarrola
jean-luc.sarrola[at]culture.gouv.fr
Tel. 04 95 51 52 01
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