Aufwertung des kulturellen Erbes
Das Kulturministerium trägt im Rahmen einer Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Umsetzung von Maßnahmen zur Aufwertung des kulturellen Erbes, zur Landschaftspflege und zur Sensibilisierung für die Architektur durch verschiedene Kennzeichnungsinstrumente bei: «Stadt oder Land der Kunst und Geschichte», «Regionale Naturparks», «Bemerkenswerter Garten» und «Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur» (ex "Erbe des 20. Jahrhunderts").
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