Kartierung des kulturellen Erbes
La DRAC Bretagne met en ligne ses données patrimoniales relatives aux domaines de l'archéologie et des monuments historiques, et des données réglementaires à partir de deux outils cartographiques GéoBretagne et l'Atlas des patrimoines.
An wen richten sich diese Tools?
- Dienstleistungen des Staates und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Fachleute des Kulturerbes und die Öffentlichkeit, die ihr kulturelles Umfeld sowohl aus regulatorischer als auch aus dokumentarischer Sicht kennen lernen möchten.
- Diese Atlanten können mit anderen geografischen Portalen verbunden werden, unabhängig von der Größe (Europa, Region, Departement, ...) oder dem Thema (Küste, Umwelt, Risiken...).
Die Daten in diesen beiden Atlanten werden regelmäßig aktualisiert.
Bremen
Belgium ist eine von der Präfektur der Region Bretagne und der Region Bretagne eingerichtete Plattform für den Austausch, die Abfrage und die Abfrage von Kartendaten. Die Akteure in Großbritannien arbeiten an der Zusammenführung, Harmonisierung und Veröffentlichung von Daten gemäß der europäischen Richtlinie INSPIRE (Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft).
Es verwaltet ausschließlich geografische Daten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgebiet der Bretagne, aber mit vielen Schichten thematischer Informationen.
Für die DRAC Bretagne können Sie einen Teil der Daten der regionale archäologische Karte {html} :
- bekannte archäologische Stätten in der Bretagne,
- das Netz der Hauptwege der Protogeschichte bis zum Mittelalter in der Bretagne,
- archäologische Arbeiten, die in der Bretagne durchgeführt wurden, mit einem Link zur digitalen Version des nach Abschluss der Operation vorgelegten Grabungsberichts (siehe die Digitale Bibliothek des Regionalen Archäologischen Dienstes).
einen Teil der Daten über Historische Denkmäler und ihre Dienste von den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe in der Bretagne (UDAP) verwaltet:
- Gebäude, die unter Denkmalschutz in der Region Bretagne stehen,
- Dienstbarkeiten historischer denkmalgeschützter Gebäude in der Bretagne (Radius von 500 m und abgegrenzter Umfang der Umgebung)
- bemerkenswerte Kulturerbestätten (Schutzgebiete für das architektonische, städtische und landschaftliche Erbe, Bereiche für die Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes, geschützter Bereich: siehe Gesetz LCAP vom 7/07/2016)
Daten in Bezug auf Gebiete, in denen eine archäologische Verschreibung vermutet wird. Mehr über die Regelung dieser Gebiete.
Es ermöglicht, viele Suchanfragen nach Schlüsselwörtern oder aus der Karte zu machen, die Ergebnisse dieser Suche zu exportieren, Karten zu drucken...
Bedienungsanleitung {pdf}
Alle Daten der DRAC Bretagne finden Sie unter Bremen.
Der Atlas des Kulturerbes
Es wird vom Kulturministerium entwickelt und betrifft das gesamte Staatsgebiet.
Der Vermögensatlas bietet eine Karte:
- regulatorische Daten im Bereich des Kulturerbes: historische Denkmäler und ihre Schutzgebiete, geschützte Bereiche. ,
- vom Staat anerkannte Orte und Strukturen Kulturerbe (oder Einrichtung "bemerkenswerte zeitgenössische Architektur" seit 2016), bemerkenswerte Gärten, nationale Szenen, Museen von Frankreich. ,
- Ausrüstung und andere Strukturen, die die Kulturlandschaft bilden Bibliotheken, Kinos, Musikschulen...
Es ermöglicht das Anzeigen, Drucken und ggf. Herunterladen von Geodaten, die in den Gebieten online gestellt werden.
Sie finden wieder wie für GeoBretagne Ein Teil der Daten der regionalen archäologischen Karte und auch die Daten im Zusammenhang mit historischen Denkmälern und Dienstbarkeiten, die von den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe in der Bretagne verwaltet werden.
Bedienungsanleitung {pdf}
So verwenden Sie den Atlas : Atlas der Kulturgüter {html}.
Wie ist der Status der Daten?
Die Kulturdaten sind öffentlich und dem Dritten gegenüber nicht durchsetzbar. Keine andere als die in Artikel L.122-5 des Gesetzes über geistiges Eigentum vorgesehene Nutzung, insbesondere keine vollständige oder auszugsweise Verbreitung und Vervielfältigung der Datenbank, Bekanntmachungen und Abbildungen dieser Website dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Kulturministers oder gegebenenfalls des Urheberrechtsinhabers erstellt werden, wenn er von ihm getrennt ist, unter Androhung einer Verletzungsklage nach Artikel L.335-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum.