Regionale Erhaltung der historischen Denkmäler
Die Regionale Denkmalpflege (CRMH) Auvergne-Rhône-Alpes ist für den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung der öffentlichen oder privaten historischen Denkmäler der Region verantwortlich. Der Service ist über die Standorte Lyon und Clermont-Ferrand verteilt. Das multidisziplinäre Team besteht aus administrativen, wissenschaftlichen und technischen Einheiten.
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Das als historische Denkmäler geschützte Erbe, sei es Immobilien oder Mobiliar, ist das Gemeinwohl der Nation. In dieser Eigenschaft trägt der Staat die Verantwortung für die Aufrechterhaltung seiner Integrität, insbesondere unter Beachtung der internationalen Chartas und Konventionen, die seinem Schutz gewidmet sind.
Die regionale Erhaltung der historischen Denkmäler (MHCR) :
- ist für die Umsetzung der Bestimmungen des sechsten Buches des Kulturschutzgesetzes zuständig, in denen die Rechtsordnung für historische Denkmäler und insbesondere die Bedingungen für die staatliche Kontrolle festgelegt sind. Seine Aufgaben umfassen heute vier Richtungen: Schutz, Genehmigung und Kontrolle, Erhaltung, Aufwertung.
- steht den Eigentümern historischer Denkmäler zur Verfügung und beantwortet Ihre häufigsten Fragen. Wie kann der Staat ein Projekt zur Restaurierung eines historischen Denkmals begleiten? Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Sie finden Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie sich stellen können, um sich bei den durchzuführenden Schritten gut zu orientieren.
Gebäude und Gegenstände von historischem oder künstlerischem Interesse können als historische Denkmäler geschützt werden.
Die zulässigen Anträge auf Schutz von Gebäuden und die von der Dienststelle eingeleiteten Dossiers werden von der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur (CRPA) insbesondere anhand von Themen, beispielsweise im Zusammenhang mit nationalen Feiern, geprüft.
Die CRPA ist bei dem Vertreter des Staates in der Region platziert und besteht aus Personen mit nationalem oder lokalem Wahlauftrag, Vertretern des Staates, Vertretern von Vereinigungen oder Stiftungen, die das Ziel haben, das Wissen zu fördern, Schutz, Erhaltung und Aufwertung des Kulturerbes und qualifizierter Persönlichkeiten.
Zwei Schutzebenen für Gebäude oder Objekte: die Registrierung oder Klassifizierung als historische Denkmäler.
Gebäude oder Teile von Gebäuden:
Gebäude oder Teile von öffentlichen oder privaten Gebäuden, die, ohne einen sofortigen Antrag auf Einstufung als historische Denkmäler zu begründen, von ausreichendem geschichtlichem oder künstlerischem Interesse sind, um ihre Erhaltung wünschenswert zu machen, können jederzeit eingetragen werden; durch Beschluss der Verwaltungsbehörde für historische Denkmäler» (Art. L621-25 des Kulturschutzgesetzes). Die Einschreibungsmaßnahme wird nach einem Beschluss des Präfekten der Region wirksam.
- «Gebäude, deren Erhaltung aus geschichtlicher oder künstlerischer Sicht von öffentlichem Interesse ist, werden von der Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise als historische Denkmäler eingestuft» (Art. L621-1 des Kulturschutzgesetzes). Dieses Verfahren ist Gegenstand einer Entscheidung des Kulturministers nach Stellungnahme der nationalen Kommission für historische Denkmäler (CNMH) nach Zustimmung des Eigentümers.
Die beweglichen Gegenstände sind:
bewegliche Gegenstände, sei es als Möbel oder als Gebäude nach Bestimmungsort, die, ohne einen Antrag auf sofortige Einreihung zu begründen, aus geschichtlicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder technischer Sicht vorliegen, ein ausreichendes Interesse an der Erhaltung kann als historisches Denkmal eingetragen werden» (Art. L 622-20 des Denkmalschutzgesetzes). Der Registrierungsbeschluss wird vom Präfekten der Region nach Stellungnahme der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur erlassen. Gehört dieser Gegenstand einer Privatperson, so kann die Eintragung nur aufgrund einer Akte mit Zustimmung des Eigentümers über die Eintragungsmaßnahme angeordnet werden.
Beantragung von Denkmalschutz für Gebäude oder bewegliche Gegenstände (einschließlich Orgeln):
Der Antrag ist online zugänglich: Besuchen Sie mesdemarches culture
Ein Austausch mit Beauftragte für den Schutz der regionalen Denkmalpflege ist auch nützlich!
Das Denkmalgesetzbuch erinnert daran, dass der Besitzer eines historischen Denkmals für sein Eigentum verantwortlich ist. Er organisiert die vom Staat ausgeübte wissenschaftliche und technische Kontrolle.
Um die Erhaltung der denkmalgeschützten und eingetragenen historischen Denkmäler unter den besten Bedingungen zu gewährleisten und ihre Weitergabe an künftige Generationen in bestmöglichem Zustand sicherzustellen, diese Kontrolle wird von den für die regionale Erhaltung der historischen Denkmäler zuständigen Stellen durchgeführt, die überprüfen, ob die geplanten oder punktuellen Eingriffe jeglicher Art vorgenommen werden; das Interesse, das den Schutz historischer Denkmäler gerechtfertigt hat, nicht beeinträchtigen.
Die Beratung und Expertise der Staatsbediensteten steht im Dienste der Bauherren und Bauherren vor dem Interventionsprozess. Es ist ein ständiger Dialog mit den staatlichen Stellen erforderlich, der im Rundschreiben vom 1. Dezember 2009 festgelegt ist.
Restaurierungsarbeiten an einem historischen Denkmal
Jede andere Maßnahme als die laufende Instandhaltung eines denkmalgeschützten oder eingetragenen Gebäudes muss Gegenstand eines Antrags auf Genehmigung sein, der durch eine Baugenehmigung (Code of Urbanism) formalisiert wird, wenn es eingetragen ist, oder eine Genehmigung für Arbeiten (Code of Heritage), wenn es klassifiziert ist.
Für die Reparatur und Restaurierung eines denkmalgeschützten historischen Denkmals muss der Eigentümer sein Bauvorhaben beschreiben und eine qualifizierte Bauleitung unter den Bedingungen des Kulturschutzgesetzes einsetzen, die eine vollständige Aufgabe (Planung und Überwachung) gewährleisten.
Für ein historisches Denkmal eingetragenDer Rückgriff auf eine solche Aufsicht ist sinnvoll und ratsam. Die Wahl dieser Aufsicht muss vom Staat genehmigt werden. Die vorherige Diagnose muss Gegenstand von Bemerkungen des Staates sein, der den Eigentümer bei der Ausarbeitung des Bauvorhabens leitet. Letzteres gibt Anlass zur Einigung über Baugenehmigungen (eingetragenes Denkmal) oder Baugenehmigungen (denkmalgeschütztes Denkmal). Anschließend werden die staatlichen Stellen über den Fortgang der Arbeiten und deren Abnahme informiert.
Diese Verpflichtungen gelten auch für bewegliche Gegenständein Verbindung mit den Konservatoren der Antiquitäten und Kunstgegenstände in jedem der zwölf Departements der Region.
Arbeiten an historischen Denkmälern und laufende Instandhaltungsarbeiten an einem historischen Denkmal:
Gebäude oder Gebäudekomplexe, die zusammen mit einem historischen Denkmal ein zusammenhängendes Ganzes bilden oder zu seiner Erhaltung oder Aufwertung beitragen können, sind im Rahmen der Umgebung geschützt.
Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern können, Gebäude oder nicht bebaute Gebäude, die durch die Umgebung geschützt sind, unterliegen einer vorherigen Genehmigung, die die Zustimmung des Architekten der Gebäude von Frankreich erfordert, der die Abteilung für Architektur und Kulturerbe (UDAP) leitet. Die UDAP sind als Berater für öffentliche Bauherren und Privatpersonen bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Architekturprojekte tätig und beteiligen sich an der Festlegung von Leitlinien und der Ausarbeitung von Planungsdokumenten.
- Kontaktieren Sie die Abteilung Architektur und Kulturerbe (UDAP) Ihrer Abteilung
Die Restaurierung eines historischen Denkmals erfordert ein spezifisches und umfassendes Verständnis von Archäologie, Geschichte, Architektur, Dekor und Nutzung.
Die Aktion zur Unterstützung aller Dienstleistungen des Kulturerbes ermöglicht eine detaillierte Kenntnis der Gebäude, sei es, um einen Gesundheitszustand mit den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe (UDAP) zu etablieren oder bewegliche Gegenstände, die durch Bestandsaufnahmen der Konservatoren von Antiquitäten und Kunstgegenständen geschützt sind.
Die Charta von Venedig, eine internationale Konvention, an der Frankreich beteiligt ist und die den Gründungstext der Restaurierung des Kulturerbes darstellt, gilt für historische Denkmäler. So muss die Restaurierung den spezifischen technischen Anforderungen entsprechen, ohne jedoch dem historischen und künstlerischen Interesse des Denkmals oder der Authentizität der Materialien, aus denen es besteht, zu widersprechen.
Eine Restaurierung beginnt mit einer Diagnose und einer Vorstudie, die es ermöglicht, den Sinn der Restaurierung zu bestimmen und die Phasen der Baustelle zu bestimmen. Ein Restaurierungsprojekt dauert in der Regel mehrere Jahre, abhängig von der Bedeutung des Gebäudes und dem Umfang der Restaurierung.
Für Studien und Arbeiten können private oder öffentliche Eigentümer finanziell unterstützt werden. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Sie sich stellen können, um bei den durchzuführenden Schritten gut beraten zu sein.
Die Möbelstücke und die historischen Orgeln sind ebenfalls Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit, in Verbindung mit den Konservatoren der Antiquitäten und Kunstgegenstände für die ersten und der Techniker-Berater für die zweiten.
Schlüsselzahlen: Instandhaltung und Restaurierung historischer Denkmäler
Es ist unerläßlich, sich Regionale Erhaltung der historischen Denkmäler bevor ein Dossier erstellt wird.
Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen "Subventionen".
Aktualisierte Listen der historischen Denkmäler nach Departements herunterladen:
- Gesetzgebung zu historischen Denkmälern
- Historische Denkmäler auf finden der Atlas des Kulturerbes
- Historische Denkmäler online auf POP - die digitale Vermögensplattform
- Liste der Konservierungsmittel für Antiquitäten und Kunstgegenstände:
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