Betreiben
Die Fänge von notizen und die fotokopiert sind für einen ausschließlich für den privaten Gebrauch Nicht für den kollektiven Gebrauch (Artikel L. 122-5 des Gesetzes über geistiges Eigentum).
Jede Vervielfältigung des Textes mit oder ohne Fotokopien, Karten oder Schemata ist nur im Rahmen des Recht auf kurze Zitatmit den genaue und vollständige Angaben zum Autor des Werks.
Die im Operationsbericht enthaltenen öffentlichen Informationen dürfen ausschließlich unter den Bedingungen des Kapitels II des Gesetzes Nr. 78-753 vom 17. Juli 1978 über die Verbesserung der Beziehungen zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit und verschiedene Verwaltungs-, Sozial- und Steuervorschriften geändert.
Berichte über archäologische Operationen können sein gebraucht zwecksstudieren und wissenschaftliche Verbreitungunter Ausschluss jeglicher kommerziellen Nutzung durch den Staat, den Inrap und juristische Personen mit archäologischem Forschungsdienst.
Referenztexte
- Gesetzbuch über geistiges Eigentum, Buch I.
- Erbgut-Code, Art. L. 523-11.