Schutz des archäologischen Erbes
Die archäologischen Reservate
Der Staat und die Gebietskörperschaften können Grundstücke erwerben, die archäologische Überreste enthalten, um archäologische Reserven zu bilden.
Berücksichtigung des archäologischen Erbes in den Planungsdokumenten des Städtebaus
Die Gemeinden können bei der Erstellung ihres lokalen Bebauungsplans (PLU) das archäologische Erbe in ihrem Gebiet berücksichtigen.
Die PLU können insbesondere Landschaftselemente identifizieren und lokalisieren und die Viertel, Inseln, Gebäude, öffentliche Räume, Denkmäler, Stätten und Sektoren abgrenzen, die aus kulturellen, historischen oder ökologischen Gründen zu schützen, aufzuwerten oder neu auszurichten sind, und gegebenenfalls die Vorschriften, die geeignet sind, ihren Schutz zu gewährleisten.
Die grafische Dokumentation des lokalen Bebauungsplans macht ferner deutlich, ob dies erforderlich ist, insbesondere die Gebiete und Bereiche, die aus kulturellen, historischen oder ökologischen Gründen geschützt oder hervorgehoben werden müssen.
Die Informationen der nationalen archäologischen Karte können in den Dokumenten des PLU aufgeführt werden.
Für archäologische Stätten, für die besonderer Schutz geboten ist, haben die für die Ausarbeitung der örtlichen Bebauungspläne zuständigen Behörden die Möglichkeit, sie in ein "N"-Gebiet einzubeziehen, das abgegrenzt werden kann; zum Schutz von Sektoren aufgrund ihres ästhetischen, historischen oder ökologischen Interesses.
Die klassifizierten oder registrierten Websites
Eine Reihe archäologischer Stätten, vor allem prähistorische Fundstätten, befinden sich im Umkreis von Schutzgebieten gemäß den Bestimmungen des Umweltgesetzbuches (Artikel L. 341-1 bis L. 341-22) und profitieren dadurch von Schutzmaßnahmen.
Unabhängig davon, ob sie klassifiziert oder registriert sind, werden diese Websites von der DAC und der DEAL gemeinsam verwaltet.
Die historischen Denkmäler
Das archäologische Erbe kann durch die Denkmalschutzgesetzgebung geschützt werden, sei es durch Lagerstätten, bebaute Überreste oder archäologische Objekte (Artikel L. 621-1 ff. des Denkmalschutzgesetzes).
Der Schutz unter historischen Denkmälern hat zum Ziel, die Erhaltung des unbeweglichen und beweglichen Erbes zu gewährleisten.
Archäologische Funde können daher, wenn sie von besonderem Interesse sind, als solche geschützt werden.
Diese hat zwei Formen: die einordnen zwischen historischen Denkmälern oder deranmelden das zusätzliche Inventar der historischen Denkmäler.
Betreffen Arbeiten zur Planung, zum Bau von Bauwerken und Bauarbeiten Grundstücke mit archäologischen Resten, deren Bedeutung eine Erhaltung vor Ort erfordert, die die Durchführung der Erschließung verhindert, der Präfekt der Region beantragt die Einstufung des gesamten Grundstücks oder eines Teils davon als historische Denkmäler.
In diesem Fall teilt der Kulturminister dem Eigentümer des Grundstücks einen Vorschlag zur Einstufung unter den Bedingungen der Denkmalschutzgesetzgebung mit (Artikel R. 523-16 des Kulturschutzgesetzes).
Archäologische Stätten, vor allem in städtischen Gebieten, können innerhalb der bemerkenswerten Kulturerbestätten geschützt werden.
Die Regelungen sind das Ergebnis einer Partnerschaft und eines einvernehmlichen Vorgehens zwischen der Gemeinschaft und dem Staat: ein maßgeschneiderter Rahmen im Hinblick auf die jeweiligen Vermögensinteressen, ein vorheriger Rahmen gemeinsamer Vorschriften.
Die wichtigste gedruckte Entwicklung besteht darin, neben den Eigenschaften des Baustoffs und der Räume auch die Umwelt und die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.
Das bemerkenswerte Kulturerbe, gemeinnützige Dienstbarkeit im Anhang zum Lokalen Stadtentwicklungsplan (PLU), grenzt ein Gebiet von kulturellem Interesse als Titel der Architektur, der Stadtplanung, der Landschaft, der Geschichte oder der Archäologie ab.
Es steht unter der Initiative und Verantwortung der für die PLU zuständigen Körperschaft, aber seine Schaffung durch Beschluss des beschlussfassenden Organs dieser Körperschaft kann nur mit Zustimmung des Präfekten von Martinique erfolgen.
Die Gebiete der Vermutung der archäologischen Verschreibung
Der Staat kann Gebiete festlegen, in denen Projekte, die einer städtebaulichen Genehmigung bedürfen, und Unterlagen über die Verwirklichung eines konzertierten Bebauungsgebiets von weniger als 3 Hektar als Gegenstand archäologischer Arbeiten vor ihrer Verwirklichung gelten.