Ausbau
Planungsarbeiten und vorbeugende Archäologie
"Die Ausbau, Bau von Bauwerken oder Bauarbeiten die aufgrund ihres Standorts, ihrer Art oder ihrer Bedeutung Elemente des archäologischen Erbes betreffen oder beeinflussen können dürfen nur unter Einhaltung der Nachweismaßnahmen durchgeführt werden und gegebenenfalls zur Erhaltung und Erhaltung durch die wissenschaftliche Studie sowie Anträge auf Änderung der Konsistenz der Ausbaumaßnahmen."
Art. R. 523-1 des Code du patrimoine.
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