Archäologische Zonen
Durch das Gesetz vom 1. August 2003 über die vorbeugende Archäologie geschaffene Gebiete der Vermutung der archäologischen Verschreibung (ZPPA) ersetzen die durch das Gesetz von 2001 geschaffenen Gebiete, die sieIn der Folge der Dekrete 86-192 wurden auch die archäologischen Schutzgebiete abgelöst.
Was ist ein archäologisches Verschreibungsvermutungsgebiet (ZPPA)?
Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung (ZPPA) sind Gebiete, in denen städtebauliche Arbeiten (Baugenehmigung, Erschließungsgenehmigung, Abbruchgenehmigung) und konzertierte Bebauungsgebiete (ZAC) genehmigt sind Es wird davon ausgegangen, dass für weniger als drei Hektar vorbeugende archäologische Vorschriften gelten, bevor sie durchgeführt werden.
Bei den ZPPA handelt es sich nicht um eine städtebauliche Dienstbarkeit, sie sind jedoch in der Bekanntmachung enthalten, die von den staatlichen Stellen für die Gestaltung der Raumplanungsdokumente (PLU, SCOT) durchgeführt wird.
Welche Rolle spielen archäologische Zonen?
Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung sind für die Öffentlichkeit ein Informationsinstrument und für die DAC ein Instrument zur Rekrutierung von Planungsunterlagen.
Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung ermöglichen es, die Planer auf die empfindlichen archäologischen Gebiete des Gebiets aufmerksam zu machen, die im Falle von Erschließungsarbeiten von weniger als drei Hektar als Gegenstand vorbeugender archäologischer Vorschriften gelten.
Sie haben auch die Aufgabe, die Einstellungsgrundlage für die Planungsunterlagen der DAC zu erweitern. Nur eine begrenzte Anzahl von Dossiers, die im Code des Kulturerbes nach dem Kriterium der Fläche und der Tiefe der Einrichtung festgelegt sind, wird automatisch an die DAC zur Anweisung im Rahmen der vorbeugenden Archäologie weitergeleitet.
In den Gebieten mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung kann die Planungsflächenschwelle, die die Beschlagnahme der DAC definiert, gesenkt werden.
Dies hat zur Folge, dass in diesen Gebieten mehr Planungsunterlagen an die DAC weitergeleitet werden.
Wer entscheidet sich für archäologische Zonen?
Die DAC bestimmt die Anzahl und den Standort der Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung, die in der Region eingerichtet werden sollen.
Die DAC legt auch die Schwelle der Ausbaufläche fest, ab der ihr ein Arbeitspapier zu übermitteln ist. Diese Entscheidungen werden nach Stellungnahme der Territorialen Kommission für archäologische Forschung (CTRA) getroffen.
Nach welchen Kriterien werden Zoneneinteilungen vorgenommen?
Es wurden vier Kriterien festgelegt. Gebiete, in denen die archäologische Verschreibung vermutet wird, werden eingerichtet, wenn
♦ eine archäologische Einrichtung ist in der nationalen archäologischen Karte nachgewiesen und erfasst;
♦ das Konservierungspotenzial des archäologischen Signals ist stark, der sedimentäre Kontext ist besonders günstig für die Erhaltung von Überresten;
♦ die Sitologie ist für eine menschliche Implantation günstig (Sporn, Insel...);
♦ das betreffende Gebiet ist Teil einer wissenschaftlichen Studienproblematik.
Ist die Liste der Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung endgültig?
Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung können einzeln, teilweise oder vollständig auf der Grundlage neuer Entdeckungen überprüft werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Periodizität besteht.
Wo sind die Verordnungen von Gebieten mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung einsehbar?
Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung können online auf der Website der DAC eingesehen werden.
Die Erlasse von Gebieten mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung sind in den Präfekturen und Rathäusern öffentlich zugänglich:
- Erlass Nr. 08601981 zur Festlegung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Präventionsarchäologie für die Gemeinde SAINT-PIERRE
- Erlass Nr. 2014183-0008 DALI/PC vom 2. Juli 2014 zur Festlegung von Gebieten mit der Vermutung der vorbeugenden Archäologie in der Gemeinde Trois-ILETS
- Erlass Nr. 2015-97209-ZPPA vom 16. Dezember 2015 zur Festlegung von Gebieten mit der Vermutung der Verjährung der vorbeugenden Archäologie in der Stadt FORT-DE-FRANCE
- Erlass Nr. 2016-97234-ZPPA vom 08. September 2016 zur Festlegung von Gebieten mit vermuteter Verschreibung präventiver Archäologie auf dem Gebiet der Gemeinde BELLEFONTAINE
- Erlass Nr. 2017-97202-ZPPA vom 12. Juli 2017 zur Festlegung von Gebieten mit der Vermutung der vorbeugenden Archäologie auf dem Gebiet der Gemeinde Les ANSES D'ARLET
- Artikel L 522-5 der Vermögensordnung