Meine Damen und Herren Präsidenten und Generaldirektoren,
Meine Damen und Herren,
Liebe Freunde,
Jean-François Mary, Vorsitzender des Ausschusses für die Klassifizierung von Kinofilmen,
gab mir seinen Bericht über die Bedingungen für das Verbot von Filmwerken unter 18 Jahren.
Zunächst möchte ich Ihnen, lieber Jean-François Mary, herzlich für die Qualität der geleisteten Arbeit danken. Ich danke auch allen Fachleuten, die an dieser Überlegung beteiligt waren.
Ich möchte betonen, dass Ihr Bericht von einer breiten Konsultation der Mitglieder des Klassifikationsausschusses, der Vertreter der Filmindustrie, der Spezialisten für den Jugendschutz und der Kinderpsychologen profitiert hat.
Dies ist ein notwendiger Bericht, denn die Umwälzungen im Verfahren zur Erteilung von Visa für Filmwerke erfordern Maßnahmen.
Heute unterliegen die von der Ministerin übernommenen Stellungnahmen des Klassifikationsausschusses zu einem geringen Teil Unwägbarkeiten bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Die Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht erreichen nie zehn Jahre. Aber der Schutz des jungen Publikums und der wirtschaftliche Einsatz für jeden Film sind zu wichtig, um ignoriert zu werden.
Dies sind wichtige Fragen, da sie den Jugendschutz betreffen, der einer der beiden Gründe für die Einstufung unter Achtung der Menschenwürde ist. Dies sind auch wirtschaftliche Herausforderungen für das Leben des Films.
Der Bericht hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen und einige vernünftige Vorschläge gemacht.
In dem Bericht ging es nämlich um die Reflexion über die Automatisierung des Verbots für Minderjährige im Alter von 18 Jahren, die sich aus dem derzeitigen Recht ergibt, wie es von der Rechtsprechung geschätzt wird. Diese Bestimmung und ihre derzeitige Anwendung führen in der Tat dazu, dass der Ausschuss die Kriterien für ein Verbot von Personen unter 18 Jahren bewertet.
Aus diesem Grund bin ich davon überzeugt, dass der Klassifikationsausschuss, in dem alle Standpunkte zum Ausdruck kommen, am besten in der Lage ist, diese Bewertung im Interesse des Schutzes der jungen Öffentlichkeit ohne Automatik vorzunehmen.
Das Ziel der Klassifizierung besteht nämlich darin, den Schutz des jungen Publikums zu gewährleisten, was voraussetzt, dass die Tragweite der Bilder, insbesondere des Geschlechts und der Gewalt, in all ihren Dimensionen gewürdigt wird.
Ich möchte daher das Klassifizierungssystem unterstützen, das auf der kollegialen Stellungnahme des Ausschusses beruht, um einen umfassenden Schutz der jungen Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Deshalb möchte ich, dass dieser Bericht nützlich ist.
Deshalb werde ich heute die von Ihnen vorgeschlagene Reform der Rechtsvorschriften einleiten, damit die Klassifizierung der Werke und ihrer Auswirkungen auf die Öffentlichkeit besser Rechnung tragen kann.
Sie wird die derzeitigen Kriterien für das Verbot von Minderjährigen unter 18 Jahren anpassen, um die Rolle und den Ermessensspielraum der Klassifikationskommission zu stärken, die alle Teile der Gesellschaft repräsentiert.
Ziel ist es, durch die Änderung des Regelungsteils des Film- und Bewegtbildgesetzes der Klassifikationskommission die Möglichkeit zu geben, die störende Wirkung eines Films auf die jungen Zuschauer zu beurteilen und so jede Automatisierung der Klassifizierung der Werke zu vermeiden.
Zweitens die Vereinfachung der Rechtsbehelfe, um die Zeit des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu verkürzen, um die Einstufung eines Films sicherzustellen. Es handelt sich um die Änderung des regulatorischen Teils des Kodex der Verwaltungsjustiz, um einen Richter in erster und letzter Instanz zu bestimmen.
Die Beschränkung der Rechtsbehelfe ist hier gerechtfertigt, um die Kohärenz der Betriebsdauer eines Werks seiner Klassifizierung zu gewährleisten: Es geht um die Lesbarkeit dieses Systems, das Ich erinnere daran, um die Sensibilität des jungen Publikums zu schützen, indem Minderjährige und ihre Eltern während des gesamten Lebens des Films informiert werden. Die durch die Einstufung gewonnenen Informationen müssen daher langfristig konsistent sein, um wirksam zu sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.