Die Aufgaben des Kollegiums
1- Artikel L124-2 des Allgemeinen Gesetzbuches für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass «jeder Beamte das Recht hat, einen Ethik-Referenten zu konsultieren». Mit dem Dekret Nr. 2017-519 vom 10. April 2017 wurde die Schaffung von Referenten für Ethik in den Verwaltungen vorgesehen. Durch Beschluss vom 10. April 2018In der durch einen Erlass vom 12. März 2019 und einen Erlass vom 13. April 2022 geänderten Fassung wurde die Funktion des Ethik-Referenten für Beamte und Vertragsbedienstete, einschließlich Bediensteter des Privatrechts, den Kulturverwaltungen übertragen (zentrale Verwaltung und dezentralisierte Dienste des Ministeriums für Kultur, Dienste mit nationaler Zuständigkeit, öffentliche Einrichtungen unter der Aufsicht des Ministeriums) an eine Berufsschule.
Das Kollegium ist insbesondere zuständig für ethisch orientierter Referent, den Leitern der Kulturverwaltungen und den Bediensteten der Kulturverwaltungen die zur Erfüllung ihrer ethischen Verpflichtungen erforderlichen Ratschläge zu erteilen.
Besteht die Gefahr, dass sich ein Agent in einem Interessenkonflikt befindet? Wie kann man eine solche Situation verhindern oder beenden? Kann ich Geschenke oder Einladungen annehmen? Welche Nebentätigkeiten kann ein Agent ausüben? Kann ein Agent sein Amt aufgeben, um in der Privatwirtschaft zu arbeiten? Dies sind einige der Fragen - unter vielen anderen -, zu denen der Rat des Kollegiums angefordert werden kann.
Das Kollegium kann auch eine Dienststelle oder eine Einrichtung begleiten, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, um die Berücksichtigung ethischer Fragen zu verbessern (Kartierung der ethischen Risiken, Ethik-Charta, Ausbildung...).
Viele Abteilungen oder Einrichtungen planen unter anderem die Ausarbeitung einer Ethik-Charta. Wie sollte dies erfolgen? Woraus besteht ein solches Dokument? Wie kann es nach seiner Annahme verwendet werden?
Das Kollegium für Ethik hat ein Kleiner Leitfaden «Ethik-Charta erstellen».
2- Das Kollegium wurde außerdem als weltlicher Bezug nehmend für alle Bediensteten der Kulturverwaltungen.
Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2021-1109 vom 24. August 2021, der die Grundsätze der Republik (jetzt kodifiziert in Artikel L 124-3 des Allgemeinen Gesetzbuches des öffentlichen Dienstes) bestätigt, sieht in den Verwaltungen des Staates und seiner öffentlichen Einrichtungen vor, die Ernennung eines säkularen Referenten, der «jedem Beamten oder Abteilungsleiter, der ihn konsultiert, alle für die Einhaltung des Grundsatzes der Laizität relevanten Ratschläge erteilt».
Das Dekret Nr. 2021-1802 vom 23. Dezember 2021 über den laizistischen Bezugspunkt im öffentlichen Dienst, das gemäß Artikel 4 desselben Gesetzes erlassen wurde, präzisiert in seinem Artikel 5 die Aufgaben des laizistischen Bezugsberechtigten:
- Beratung der Leiter der Dienststellen und der öffentlichen Bediensteten bei der Umsetzung des Grundsatzes der Laizität, insbesondere durch Analyse und Beantwortung der Anfragen der Leiter der Dienststellen zu individuellen Situationen oder zu allgemeinen Fragen;
- die Sensibilisierung der öffentlichen Bediensteten für den Grundsatz der Laizität und die Verbreitung von Informationen über diesen Grundsatz in der betreffenden Verwaltung;
- die Organisation des Welttags auf seiner Ebene und gegebenenfalls in Abstimmung mit anderen säkularen Bezugspersonen am 9. Dezember jedes Jahres.
Das Kollegium erfüllt diese Aufgabe nach denselben Modalitäten wie seine Aufgabe als Referent für Standesregeln und ist für alle Bediensteten und Dienststellenleiter des Ministeriums und seiner öffentlichen Einrichtungen zuständig.
3- Das College ist endlich alarmierende Referenz.
Er ist der in Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens genannte Referent. Wie jedoch in Artikel 2a des geänderten Erlasses vom 10. April 2018 über die Einrichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Berufskollegiums des Ministeriums für Kultur festgelegt ist, Die Bediensteten eines öffentlichen Organs dürfen ihm eine Ausschreibung nur dann übermitteln, wenn die zuständige Stelle des Instituts einen Beschluss gefasst hat, in dem sie entschieden hat, dass ein solches Verfahren für seine Bediensteten gilt. In Ermangelung einer solchen Beratung ist es Sache des Instituts, ein eigenes System zur Erfassung von Ausschreibungen einzurichten.
Das Kollegium ist daher für die Sammlung und Bearbeitung von Warnungen zuständig, die von Bediensteten des Ministeriums oder von Bediensteten der angeschlossenen öffentlichen Einrichtungen abgegeben werden, deren Verwaltungsrat diese Aufgabe beschlossen hat, gemäß den Bestimmungen des Erlasses vom 12. März 2019 über das Verfahren zur Erfassung von Ausschreibungen von Hinweisgebern im Ministerium für Kultur.
Eine Übersicht über die Aufgaben des Kollegiums, seine Organisation und seine Arbeitsweise ist den auf dieser Website veröffentlichten jährlichen Tätigkeitsberichten zu entnehmen:
Die Zusammensetzung des Kollegiums
Das Berufskollegium des Kultusministeriums wird von einem Mitglied des Staatsrates geleitet, das auf Vorschlag des Vizepräsidenten des Staatsrates ernannt wird. Er besteht aus vier qualifizierten Personen und vier Bediensteten, die in den Dienststellen oder Einrichtungen des Kultusministeriums tätig sind oder waren.
Die folgenden Mitglieder wurden durch Erlass des 15. April 2021 und des März 2023 :
Vorsitzender: Alain Ménéménis, ehrenamtlicher Staatsrat.
Qualifizierte Persönlichkeiten:
- Emmanuel Aubin, Professor an der Universität Tours;
- Gaëlle Dumortier, Staatsrätin (Vizepräsidentin des Kollegiums);
- Fabrice Melleray, Professorin am Institut d'études politiques de Paris (Vizepräsident des Kollegiums);
- Arnaud Oseredczuk, Chefberater des Rechnungshofs.
Agenten des Ministeriums, bitte melden:
- Claire Chérie, Generalinspektorin für kulturelle Angelegenheiten;
- David Guillet, Generalkonservator des Kulturerbes;
- Anne Matheron, ehemalige Regionaldirektorin für kulturelle Angelegenheiten von Burgund-Franche-Comté;
- Sylviane Tarsot-Gillery, Generalinspektorin für Kulturangelegenheiten
Generalsekretär: Ich bin Florence Ibarra, Generaldirektorin.
Ethik-Korrespondenten und laizistische Korrespondenten
Gemäß Artikel 9 des geänderten Erlasses vom 10. April 2018 über die Einrichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Berufskollegiums des Ministeriums für Kultur Ethik-Korrespondenten und laizistische Korrespondenten werden von den Leitern der zentralen Verwaltungsstellen, der dezentralisierten Dienste, der Dienste mit nationaler Zuständigkeit und der öffentlichen Einrichtungen unter der Aufsicht des Kultusministeriums ernannt.
Die Verantwortlichen dieser Dienste und Einrichtungen können wählen, ob sie für eine Dienstleistung oder eine Einrichtung eine einzige Person als Ethik-Referenten und Laien-Referenten oder zwei Personen bestimmen. Sie können auch Ethik-Referenten und/oder säkulare Referenten benennen, die mehreren Einheiten gemeinsam sind.
Die Korrespondenten bilden ein Netzwerk, das vom Berufskollegium geleitet wird. Ersuchen von Bediensteten oder Dienststellenleitern um Stellungnahme richten sie an das Kollegium. Das Kollegium kann seinerseits die Behandlung einer Frage, mit der es von einem Bediensteten oder einem Dienststellenleiter befasst wird, an die Korrespondenten weiterleiten, wenn eine Information oder ein Hinweis auf die Pflichten eine ausreichende Antwort ermöglicht.
Das Kollegium stellt sicher, dass die Ethik-Korrespondenten und Laien-Korrespondenten in jedem Dienst und in jeder Einrichtung dazu beitragen, die Mitarbeiter für Fragen der Ethik und des Laizismus zu sensibilisieren und sie in diesen Bereichen auszubilden.
Befassung des Kollegiums für Ethik
Jeder Bedienstete, jeder Dienststellenleiter des Ministeriums für Kultur und seiner Einrichtungen, der dies wünscht, kann das Kollegium mit einem Ersuchen um Stellungnahme befassen, indem er sich an ihn wendet:
- per E-Mail an die Funktionsbox: deontologie@culture.gouv.fr
- oder per Post an: Berufskollegium des Ministeriums für Kultur - 3 rue de Valois - 75001 PARIS
Ist die Vorlage unvollständig oder ungenau, so setzt sich das Kollegium mit dem Verfasser in Verbindung, um den Wortlaut zu präzisieren. Nach einer kollegialen Beratung und innerhalb einer dem mehr oder weniger dringenden Charakter der Befassung angemessenen Frist wird die Stellungnahme des Kollegiums vertraulich an den Antragsteller gerichtet.