Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Rückgabe von Werken, die im Zusammenhang mit der antisemitischen Verfolgung zwischen 1933 und 1945 gestohlen wurden, durch die Kulturministerin im Ministerrat
Am Mittwoch, dem 19. April 2023, legte die Kulturministerin dem Ministerrat einen Gesetzentwurf über die Rückgabe von Kulturgütern vor, die im Zusammenhang mit der antisemitischen Verfolgung zwischen 1933 und 1945 gestohlen wurden.
Die Vorlage im Ministerrat ist der erste Schritt auf dem legislativen Weg des Gesetzentwurfs über die Rückgabe von Kulturgütern, die im Zusammenhang mit der antisemitischen Verfolgung zwischen 1933 und 1945 geplündert wurden.
Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit der öffentlichen Sammlungen im Gesetzbuch des Kulturerbes geschaffen, die eingerahmt und begrenzt ist. Der Gesetzentwurf legt einen strengen Rahmen fest, um die Rückgabe des Vermögens der öffentlichen Sammlungen zu erleichtern, der bisher nur durch ein spezifisches Gesetz möglich war, das auf die zurückzugebenden Werke abzielt.
Der Gesetzentwurf wird demnächst im Parlament erörtert.