Zusätzliche Vorteile für den Anbau
Es wurden spezifische, sehr stimulierende Maßnahmen zugunsten der zeitgenössischen Kunst, des Kulturerbes, der Musikpraxis, des darstellenden Lebens, des Schutzes und der Bereicherung der öffentlichen Sammlungen ergriffen.
Erwerb von Werken der zeitgenössischen KunstMusikinstrumente von den Unternehmen
Unternehmen, die Originalwerke von lebenden Künstlern und sie auf einem Vermögensanlagekonto eintragen, können vom steuerpflichtigen Ergebnis abziehen des Erwerbsjahres und der folgenden vier Jahre in gleichen Bruchteilen Summe, die dem Anschaffungspreis entsprichtder so für jedes Haushaltsjahr vorgenommene Abzug darf nicht mehr alsImitiert 0.5% vom Umsatzabzüglich der Zahlungen im Rahmen der Unternehmensförderung. Originalwerke lebender Künstler sind von der Gewerbesteuer ausgeschlossen. Während der gesamten Abzugsfrist müssen die so erworbenen Werke an einem öffentlich zugänglichen Ort ausgestellt oder nur Mitarbeitern und/oder Kunden des Unternehmens, ausgenommen Büros. Dieselbe Maßnahme gilt fürErwerb von Musikinstrumenten im Ausland zur kostenlosen Verleihung an professionelle Dolmetscher, an Studenten der Nationalen Konservatorien von Paris und Lyon und an Studenten der Dritten Stufe anderer Konservatorien und Musikschulen.
Siehe dazu : Artikel 238a AB des CGI ; Artikel 98 a des Anhangs III des CGI1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. BOI-BIC-CHG-70-10
Spektakel vivant und expositions zeitgenössische Kunst
Besondere Bestimmungen wurden für die Live-Show und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst : sie betreffen öffentliche oder private Einrichtungen, deren Verwaltung uneigennützig ist und deren Haupttätigkeit in der Vorführung von dramatischen, lyrischen, musikalischen, choreografischen, filmischen und Zirkuswerken für die Öffentlichkeit besteht; oder die Organisation von Ausstellungen zeitgenössischer Kunst. Diese Einrichtungen können von der Unternehmensförderung profitieren (Steuerermäßigung von 60 % des Spendenbetrags), auch wenn sie der Mehrwertsteuer und anderen Handelssteuern unterliegen.
Mit dem Berichtigungshaushaltsgesetz für 2007 (Artikel 23, III und IV) wurde Artikel 238a-1 CGI geändert, um die Vorteile der Unternehmensförderung auf Kapitalgesellschaften, deren Kapital vollständig im Staatsbesitz ist oder eine oder mehrere nationale öffentliche Einrichtungen, allein oder gemeinsam mit einer oder mehreren Gebietskörperschaften, die hauptsächlich dramatische, lyrische, musikalische, choreografische, filmische und Zirkuswerke öffentlich zeigen; oder die Organisation von Ausstellungen zeitgenössischer Kunst.
Siehe dazu : Artikel 238 bis 1 CGI und BOI 4 C-5-04, Nr. 112 vom 13. Juli 2004
Nationalschätze und Werke von patrimo Interessenial major
Die Finanzierung des Erwerbs eines anerkannten Kulturgutes durch ein Unternehmen «Nationalschatz» oder «Hauptwerk von Vermögensinteresse» für eine öffentliche Sammlung Anspruch auf eine Steuerermäßigung in Höhe von 90% der geleisteten Zahlungbis zu 50% der geschuldeten Steuer.
Diese Vorteile sind in derArtikel 238a 0 A des Allgemeinen Steuergesetzbuches.
Finden Sie die Details des Verfahrens hier.
Monuments histoprivaten
Das Haushaltsgesetz für 2007 (Artikel 10) änderte Artikel 238a-1 des CGI sowie die Artikel des Gesetzbuches über das Vermögen, die sich auf die Stiftung des Vermögens beziehen, um die Steuerermäßigung für Mäzenatentum auf Spenden von Unternehmen anzuwenden, die für Restaurierungsarbeiten und Zugänglichkeit von privaten historischen Denkmälern. Im Rahmen der angenommenen Regelung werden Spenden an die Stiftung des Erbes oder eine andere zugelassene Stiftung oder Vereinigung Anspruch auf Steuerermäßigung für Unternehmen und Einzelpersonen eröffnen unter der Voraussetzung, dass das Denkmal, das davon profitiert, vom Eigentümer aufbewahrt und "mindestens zehn Jahre" für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Siehe dazu BOI 5 B-21-07, Nr. 133 vom 31. Dezember 2007
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