Code Général des Impôts
- Artikel 200 : Mäzenatentum von Privatpersonen
- Artikel 238a : Förderung durch Unternehmen
- Artikel 238a-0 A Zahlung eines Unternehmens an den Staat, um den Erwerb eines nationalen Schatzes oder eines Werks von erheblichem Vermögensinteresse zugunsten öffentlicher Sammlungen zu ermöglichen
- Artikel 238 bis-0 AB Erwerb eines nationalen Schatzamtes für eigene Rechnung durch ein Unternehmen
- Artikel 238 a AB Erwerb von Originalwerken lebender Künstler oder von Musikinstrumenten durch ein Unternehmen zur Verleihung an professionelle Interpreten
- Artikel 1131 : steuerliche Vorschriften für eine Schenkung, die der Erwerber, der Beschenkte, der Erbe oder der Vermächtnisnehmer eines Kunstwerks, von Büchern, Sammlerstücken oder von Dokumenten von hohem künstlerischen oder historischen Wert an den Staat gewährt
- Artikel 38h des Anhangs III : Bewertung der Lagerware und der Produktionskosten (Sachleistungen)