Aufnahme von behinderten Studenten in öffentlichen Hochschulen Kultur
Zugänglichkeit zum Unterrichtsgebäude/ Zugänglichkeit zum Verkehr/ Zugänglichkeit zu Unterrichtsinhalten
Die Zugänglichkeit zum Unterrichtsgebäude
Das Gesetz von 2005 über die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit, die Beteiligung und die Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen hat insbesondere in seinen Artikeln 41 bis 43 und 51 die Einschränkungen des Bau- und Wohnungsgesetzes für Eigentümer und Bauherren hinsichtlich der Zugänglichkeit des gebauten Rahmens (Neubauten, Arbeiten an Gebäuden oder Teilen bestehender Wohngebäude und öffentliche Einrichtungen) für Menschen mit Behinderungen.
Die neuen Vorschriften gelten für alle ab dem 1. Januar 2007 eingereichten Baugenehmigungen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass staatliche Hochschulen ab dem 1. Januar 2011 zugänglich gemacht werden.
Zugang zu den pädagogischen Inhalten
Das Gesetz vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerschaft von Menschen mit Behinderungen sowie das Dekret Nr. 2009-1246 vom 15. Oktober 2009 haben auf das Ministerium für Kultur und Kommunikation neue Bestimmungen für die Gestaltung von Prüfungen und Auswahlverfahren und ganz allgemein für die Gewährleistung der besten Aufnahme von behinderten Studenten, die Zugang zur Hochschulbildung Kultur erhalten, ausgedehnt.
Das Ministerium übernimmt die Kosten für die Aufnahme von Studierenden mit Behinderungen an den von ihm betreuten Hochschulen. Die Höhe der Barrierefreiheitsleistungen kann je nach Art des angebotenen Kurses angepasst werden.
Die Rundschreiben vom 5. August 2011 die Bestimmungen über die Aufnahme von Studierenden mit Behinderungen und über die Gestaltung der Prüfungen oder Auswahlverfahren der Hochschulbildung Kultur.
Studenten, die sich an einer Kulturhochschule einschreiben möchten, wird empfohlen, sich vorher mit dem Referenten für Behinderung der Struktur in Verbindung zu setzen.
Der Referent mit Behinderung ist der Ansprechpartner für Studenten mit Behinderungen und für alle internen oder externen Strukturen, die mit der Aufnahme des Studenten verbunden sind. Er organisiert alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und sorgt für die Koordinierung mit den Lehrerteams und dem Verwaltungsteam. Die Liste der Referrer finden Sie weiter unten.
Die Zugänglichkeit zum Verkehr
Das Ministerium für Kultur und Kommunikation kann von Zeit zu Zeit und unter der Voraussetzung, dass die Studierenden bestimmte Kriterien erfüllen, die Kosten für die Beförderung von behinderten Studenten übernehmen, deren Behinderungsgrad zu 80 % anerkannt ist.
Zu Informationszwecken können nur Studenten, die an einer der staatlichen Hochschulen eingeschrieben sind, deren Aufsicht das Ministerium für Kultur und Kommunikation ausübt, von diesem Programm profitieren.
Zahl der Studierenden mit Behinderungen an den nationalen Hochschulen Kultur
Im Jahr 2011-2012 erhielten 101 Studierende mit Behinderungen eine besondere Betreuung (Dolmetschen, Gebärdensprachen, Gestaltung von Auswahlverfahren...) an den nationalen Hochschulen Kultur.