Dossier der Teilnehmer
7.V- Die Person mit Behinderung als Schöpferin: Zugang zur beruflichen Bildung Kultur
5.1 Aufnahmestaat für Studierende mit Behinderungen an nationalen Hochschulen Kultur
Der Zugang behinderter Studenten zur nationalen Hochschulbildung «Kultur» erfordert eine Überwachung:
- die tatsächliche Zugänglichkeit der staatlichen Bildungseinrichtungen für 1sich setzen Januar 2011,
- Umsetzung des Dekrets «Kultur» über die Gestaltung von Prüfungen und Wettbewerben,
- Übernahme der Transportkosten für behinderte Studenten, die an den Hochschulen «Kultur» eingeschrieben sind.
5.1.1 Zugang zu den pädagogischen Inhalten
Verordnung Nr. 2009-1246 vom 15. Oktober 2009 hat die Bestimmungen des Dekrets Nr. 2005-1617 vom 21. Dezember 2005 über die Gestaltung von Prüfungen und Auswahlverfahren im Schul- und Hochschulbereich für Bewerber mit Behinderungen auf das Kultusministerium ausgedehnt.
Seit 2007 übernimmt das MCC die Kosten für die Aufnahme von Studierenden mit Behinderungen an den von ihm betreuten Hochschulen. Der Umfang der Barrierefreiheitsleistungen ist nach den Lehrmodellen der nationalen Hochschulen «Kultur» modulierbar.
Das Ministerium für Kultur und Kommunikation hat am 5. August 2011 für seine Hochschulen ein Anwendungsrundschreiben zum Erlass Nr. 2009-1246 vom 15. Oktober 2009 veröffentlicht.
In diesem Rundschreiben werden für Bewerber mit einer Behinderung die Bestimmungen für die Aufnahme von Studenten mit Behinderungen und für die Einrichtung von Prüfungen oder Auswahlverfahren im Bereich der Hochschulbildung unter der Aufsicht oder pädagogischen Aufsicht des Ministeriums festgelegt.
Dieses Rundschreiben präzisiert dieWesentliche Punkte für einen erfolgreichen Empfang:
- Die Notwendigkeit der Identifizierung innerhalb des Instituts: ein referenzt mit Behinderung.
- Er ist der natürliche Ansprechpartner für behinderte Studenten und alle internen oder externen Strukturen, die mit der Aufnahme des Studenten verbunden sind.
- Er organisiert alle Aufgaben der Aufnahmeeinrichtung, setzt die dafür vorgesehenen Mittel um und verwaltet sie.
- Es beteiligt sich an der Ausarbeitung des Schulprojekts für die Aufnahme von Schülern mit Behinderungen und koordiniert sich mit den Lehrerteams und dem Verwaltungsteam.
- Die Notwendigkeit Gewährleistung der Ausbildung der Teams in der Einrichtung : Diese Schulungen werden dazu beitragen, die Praktiken jedes Einzelnen zu diversifizieren und bringen Wissen, Methodik und Austausch innerhalb der Einrichtung.
- Die Frage der Verbreitung von Informationen wird ebenfalls erwähnt.
Schließlich wird in dem Rundschreiben der Geltungsbereich des Gesetzes präzisiert und eine Reihe von Empfehlungen zu Einrichtungen, menschlichen und technischen Hilfen für den Zugang zu Prüfungen oder Auswahlverfahren präzisiert.
Um die Betreuung von Schülern mit Behinderungen zu ergänzen, haben die Schulen außerdem eine Vereinbarung mit der Abteilung für Präventivmedizin und Gesundheitsförderung (SUMPPS) getroffen können sich bei der Vergabe der Auswahlverfahren und der Erstellung des Begleitplans für behinderte Studenten an ihre Behindertenstellen wenden, um eine bessere Definition der regulatorischen Vorkehrungen zu erreichen.
Heute gibt es 37 Referenten, die über das gesamte Netzwerk der Kulturschulen verteilt sind, d.h. die 41 nationalen Hochschulen Kultur (es gibt 41 nationale Hochschulen Kultur, darunter 37 Betreiber). Die Liste der Referenten wurde dem ONISEP zur Information der betroffenen Personen übermittelt.
5.1.2 Die Zugänglichkeit zum Verkehr
Das Ministerium für Kultur und Kommunikation kann von Zeit zu Zeit und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Kriterien die Kosten für die Beförderung von behinderten Studenten übernehmen, deren Behinderungsgrad mehr als 50% beträgt.
Der Umfang einer solchen Betreuung wurde durch dieDirektion für Rechtsfragen, die bestätigt hat, dass nur staatliche Hochschuleinrichtungen, die vom Ministerium für Kultur und Kommunikation beaufsichtigt werden, von diesem System profitieren können. Bei öffentlichen Einrichtungen für kulturelle Zusammenarbeit muss die Finanzierung von den Behörden übernommen werden.
Dem Ministerium liegen derzeit keine vollständigen Angaben über die Zahl der Studierenden vor, die von diesem Programm profitieren könnten. An alle staatlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten wurde ein Schreiben geschickt, in dem die Studierenden ermittelt wurden, die von dieser Unterstützung profitieren könnten.
5.1.3 Zahl der Studierenden mit Behinderungen an den nationalen Hochschulen Kultur
Für das Jahr 2011/2012 gibt es 101 Studierende mit Behinderungen, die eine besondere Betreuung erhalten (Dolmetschen, Gebärdensprachen, Gestaltung von Auswahlverfahren...) an den nationalen Hochschulen Kultur .
5.2 Betreuung der Schulen bei der Aufnahme von Studenten mit Behinderungen
Eine Erwartung der Begleitung und des Austauschs zwischen den Hochschulen in Verbindung mit den Dienststellen des Ministeriums für Kultur und Kommunikation wurde von den nationalen Hochschulen Kultur deutlich zum Ausdruck gebracht. Für das Jahr 2013 wurden Arbeitsgruppen vorgeschlagen. Sie entsprechen den Erwartungen der nationalen Kulturhochschulen und zielen auf den Austausch und die Nutzung bewährter Verfahren im Hinblick auf die Entwicklung operationeller Instrumente ab.
In diesem Rahmen wurde eine erste Arbeitsgruppe für die Modalitäten der Aufnahme und Begleitung von Studierenden mit Behinderungen eingerichtet, die mit den nationalen Hochschuleinrichtungen Kultur verbunden war. Es betrifft zwei Hauptthemen:
- Ermittlung der Bedürfnisse nach Arten von Behinderungen, Aufnahmemodalitäten, Methoden der Partnerschaft mit Barrierefreiheitsanbietern
- die spezifische Pädagogik und die Art und Weise der Übertragung der Unterrichtsinhalte.
Diese Aktion soll vom Generalsekretariat des Ministeriums für Kultur und Kommunikation in Verbindung mit den zuständigen Generaldirektionen und Einrichtungen geleitet werden.
Ergänzender Vorschlag des Generalsekretariats/MCC Es müssen Indikatoren eingeführt werden, anhand deren die Zahl und der Prozentsatz (Verhältnis) der Schüler mit Behinderungen, die an Schulen und nach Art der Behinderung aufgenommen werden, ermittelt werden können.
5.3 Mobilisierung des Ministeriums für Kultur und Kommunikation in den interministeriellen Arbeitsgruppen
Das Ministerium nimmt am COPIL teil, das von der Generalsekretärin des CIH geleitet wird, sowie an der vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) in Zusammenarbeit mit der CNSA organisierten Arbeitsgruppe GEVA sup» mit Vertretern von Universitäten und MDPH.