Multimedia Artistic Innovation and Creation Device (DICAM) - Entwicklungshilfe
Multimedia Artistic Innovation and Creation Device (DICAM) - Entwicklungshilfe Bewerbungsschluss: 26. April 2021
Die Kommission empfängt die Projektträger.
1/ Betreff :
Die Entstehung und Entwicklung von Projekten des künstlerischen Schaffens zu ermöglichen, von experimentellen Werken, die neue Formen des Schreibens verwenden, die digitale Technologien in der Region Pays de la Loire ansprechen, verwenden oder befragen.
Einem Künstler, der sich auf eine Trägerstruktur, eine kulturelle Struktur, eine Vereinigung oder eine Produktionsgesellschaft (Film- oder audiovisuelle Werke) stützt, die Möglichkeit geben, ein künstlerisches Schaffen im Multimedia-Bereich zu strukturieren oder zu entwickeln.
2/ Kriterien für die Vergabe :
Sie richtet sich an eine juristische Person (Gesellschaften oder Vereinigungen).
Um förderfähig zu sein, muss der Antrag
- die Entwicklung eines einzigartigen, experimentellen künstlerischen Werkes oder Projekts, das neue Formen des Schreibens verwendet, die digitale Technologien aufgreifen, verwenden oder hinterfragen;
- mit einem Finanzbeitrag von mindestens 20 % des veranschlagten Budgets für die Entwicklungsphase des Projekts (Sach-, Verwertungs-, Industrie- oder Barleistungen) ausgestattet sein;
- der Beihilfebetrag des DICAM darf 80 % der Entwicklungsausgaben nicht überschreiten
- von einer juristischen Person (Gesellschaften oder Vereinigungen) mit Sitz in der Region Pays de la Loire eingereicht werden;
- Die Projekte müssen vor Ende der Entwicklungszeit eingereicht werden.
Nicht förderfähig sind:
- Projekte ohne spezifische multimediale und digitale Schreibweise (Kino-Konzert, Aufnahmen, Videoprojektionen auf dem Set...);
- die Web-Dokumentation;
- Projekte, die dem DICAM bereits zuvor vorgelegt wurden, mit Ausnahme eines spezifischen Antrags, der von der Arbeitsgruppe bei der ersten Prüfung gestellt wurde;
- Entwurf und Ausführung von Mechanismen oder Vorrichtungen;
- Plattformen für die Verbreitung;
- Nach Abschluss des betreffenden Projekts ist kein Antrag zulässig.
3/ Zusammensetzung du aktenkundig :
Das Dossier besteht aus zwei Teilen, einem künstlerischen Dossier und einem Verwaltungsdossier:
Das künstlerische Dossier umfasst:
- eine Zusammenfassung des Projekts (höchstens 3 Linien);
- eine ausführliche Beschreibung des künstlerischen Projekts;
- eine Absichtserklärung von der Künstler trägeru projektiert 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1.
- eine Absichtserklärung der tragenden Struktur;
- Überlegungen über die mögliche Verbreitung des Werks und seine Konfrontation mit dem Publikum;
- die Lebensläufe der an der Durchführung beteiligten Künstler und der Projektträger;
- ein Vermerk über den Schutz der Urheberrechte (Autoren, die mit dem Projekt verbunden sind, und/oder bereits vorhandene Werke, die in das Projekt integriert sind (Standbilder oder bewegte Bilder, Texte, Töne, Musik... ) und
- einen Zeitplan für die Durchführung;
- Je nach Entwurf der Elemente, die es ermöglichen, die geplante Szenografie zu erfassen;
- zusätzliche (akustische oder visuelle) Elemente, die ein besseres Verständnis des Projekts ermöglichen.
Die Verwaltungsakte umfasst:
- ein ausgeglichener Haushaltsvoranschlag (Ausgaben = Rezepte) des künstlerisches Projekt;
- ein ausgeglichener Haushaltsvoranschlag (Ausgaben = Rezepte) von die Struktur;
- einen Kontoauszug über die Bank;
- die letzten genehmigten Jahresabschlüsse;
- den letzten Tätigkeitsbericht;
- ein Exemplar der letzten Satzung;
- für Verbände eine Akte cerfa 12156*05, die eine Kopie des Erscheinens im Amtsblatt und die Zusammensetzung des Büros enthält;
- für gewerbliche Unternehmen die Seiten «Identifizierung» und «Bescheinigung» des Cerfa 12156*05, ein Kbis-Auszug, der weniger als drei Monate alt ist, sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort der Führungskräfte.
4/ Les Modalitäts von Einlagen :
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt beim Sekretariat des Dienstes Film, audiovisuelle und Multimedia der DRAC, bis zum 26. April 2021.
- Ein Papierexemplar der Datei Kunst und der Verwaltungsakte ist per Post einzureichen, um spätestens am letzten Tag der genehmigten Einlage bei der DRAC entgegengenommen werden :DRAC Land der Loire Service Kino, Audiovisuelle und Multimedia Ausschreibung DICAM1, rue Stanislas Baudry BP 63518 44035 Nantes Cedex 1
- UDie elektronische Version der Datei muss übermittelt werden dem Dienst Kino, Audiovisuelles und Multimedia und seiner zur Verfügung gestellt muss mitgeteilt werdene per Mail bis die Adresse cinema.paysdelaloire@culture.gouv.fr unter Angabe des Rückforderungsverfahrens. IEs ist möglich, einen Raum auf der ministerisch der Kultur, Zephyrin2 (Maximal 5 Dateien, maximal 2 GB). Bitte senden Sie uns eures Anfrage per Mail.
Bis Die Unterlagen müssen vollständig sein.
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Am Tag der Einzahlung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung ne nimmt nicht an der Vollständigkeit und der zulässig der Nachfrage.
5/ Höhe der Beihilfe :
- der Beihilfebetrag darf 80 % der veranschlagten Kosten für die Entwicklung des Werks nicht überschreiten;
- der Regionaldirektor der ADie Entscheidung über die Gewährung der Beihilfen wird nach Stellungnahme des Beratenden Sachverständigenausschusses des DICAM getroffen.
6/ die Modalitäten für die Auswahl der Projekte im Ausschuss :
Zur Prüfung und Stellungnahme zu den eingereichten Anträgen beruft sich der Regionaldirektor für Kulturangelegenheiten auf einen Sachverständigenausschuss. Der Sachverständigenausschuss gibt dem DRAC eine Stellungnahme zur Gewährung und Höhe der Beihilfe ab.
Der Sachverständigenausschuss des DICAM setzt sich zusammen aus 10 Mitglieder davon:
- sieben qualifizierte Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse im Bereich des künstlerischen Schaffens ausgewählt wurden, unabhängig davon, ob sie sich auf das multimediale und digitale Schaffen spezialisiert haben oder nicht;
- zwei Vertreter der DRAC;
- gegebenenfalls als Beobachter (in) ein (e) Vertreter (e) des NQR.
Der Sachverständigenausschuss wird von der Beraterin für Film, audiovisuelle Medien und Multimedia der DRAC geleitet, die das Sekretariat des Ausschusses wahrnimmt.
Qualifizierte Persönlichkeiten werden als Intuitu personæ bezeichnet und durch Beschluss der DRAC ernannt.
Der Expertenausschuss trifft sich einmal jährlich, um die Dossiers zu prüfen. Allerdings der DRAC behält sich bei Bedarf die Möglichkeit vor lEin zweites Mal im Jahr zusammenkommen.
Die Kommission empfängt die Projektträger.
Allerdings aufgrund der GesundheitskriseDie DICAM-Kommission wird in diesem Jahr ausnahmsweise nicht in der Lage sein, vor Ort zu tagen. Die Projektträger können daher nicht aufgefordert werden, ihre Arbeit vorzustellen.
Um ein lebendiges Wort der Autoren zu bewahren, bitten wir Sie, uns maximal 5 Minuten Filmpräsentation zukommen zu lassen, die eine Wortmeldung der Autoren ermöglicht, um ihr Projekt zu bereichern, zu nähren und zu begleiten.
7/ Ethisch :
Wenn ein Mitglied des Ausschusses persönlich, direkt oder indirekt, von einem auf der Tagesordnung stehenden Dossier betroffen ist, teilt es dies der Filmberaterin mit, die es auffordert, sich während der Aussprache und der Prüfung des Dossiers zurückzuziehen. Er nimmt nicht an der Stellungnahme teil. Bei seiner Rückkehr in die Sitzung verbietet sich der Betroffene jegliche Bezugnahme auf diese Akte.
Die Mitglieder des Ausschusses sind verpflichtet, alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihres Mandats bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Die geforderte Vertraulichkeit bezieht sich insbesondere auf:
- alle in den Beihilfeanträgen enthaltenen Informationen;
- alle Aussprachen und Beratungen der Ausschusssitzungen;
- alle am Ende der Sitzungen vorgeschlagenen Beträge.
Gegebenenfalls teilt ein Mitglied des Ausschusses, das von einem Antragsteller direkt kontaktiert wurde, dies dem Ausschuss zum Zeitpunkt der Prüfung des Dossiers mit.
8/ Die Auswahlkriterien im Ausschuss :
Die eingereichten künstlerischen Projekte müssen sowohl einen multidisziplinären Inhalt aufweisen, der mehrere Ausdrucksformen kombiniert, als auch die digitalen, interaktiven Techniken angemessen in Bezug auf den Inhalt, insbesondere im Bereich der darstellenden Kunst, verwenden.
Der Ausschuß bewertet:
- die Qualität des Vorgehens und der künstlerischen Absichten des Projekts;
- die Einzigartigkeit des Projekts, seine Kühnheit und Zerbrechlichkeit;
- die innovative Dimension des multimedialen und digitalen Schreibprojekts;
- die Forschungs- und Versuchsdimension des Projekts;
- die Relevanz und Kohärenz die Verwendung oder Entwicklung von Werkzeugen technologisch und multimediale und digitale Geräte im Dienste des gesamten künstlerischen Projekts;
- la geplante Beziehung der Öffentlichkeit des Werks (öffentliche Einrichtungen, interaktiv) ;
- die Aussichten für die Realisierung, Produktion und Verbreitung des fertigen Werks.
9/ Die Gewährung der Beihilfe :
- Die Beihilfe wird durch Beschluss des Regionaldirektors für kulturelle Angelegenheiten des Pays de la Loire gewährt.
- Die Beihilfe wird einmalig gewährt, sobald die Akte für vollständig erklärt wurde und die Mitteilung des Ergebnisses von der DRAC unterzeichnet und versandt wurde.
- Die Frist für die Gewährung der Beihilfe beträgt 36 Monate ab dem Datum des Schreibens über die Gewährung der Beihilfe. Jedes Projekt, das nicht innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird, gilt als aufgegeben.
- Eine jährliche Zwischenbilanz wird bis zur Durchführung des Projekts oder bis zum Ablauf der 3 Jahre verlangt.
- Im Falle der Nichterfüllung des Projekts ist ein Bericht über die eingeleiteten Schritte und Entwicklungen vorzulegen, die die Verwendung des Zuschusses belegen. Fehlen diese Angaben, kann die Rückzahlung des Zuschusses beantragt werden.
- Nachdem die Projektträger ein erstes Jahr lang Unterstützung erhalten haben, können sie im folgenden Jahr Unterstützung beantragen, sofern es sich nicht um dasselbe Projekt handelt.
- Jeder Projektträger kann bis zu zwei Projekte pro Jahr einreichen.
- Ein Projekt kann nicht zweimal von zwei verschiedenen Trägern eingereicht werden.
10/ Die Mitteilung der Ergebnisse :
Die Ergebnisse der Kommission werden mit einem unterzeichneten Schreiben des Regionaldirektors für kulturelle Angelegenheiten mitgeteilt.
Die Ergebnisse werden auf der Website der DRAC veröffentlicht.
www.culture.gouv.fr/Regionen/Drac-Pays-de-la-Loire
11/ Kontakt :
Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten des Pays de la Loire
Kino, audiovisuelle und Multimedia-Service
cinema.paysdelaloire@culture.gouv.fr
Ein vorheriger Termin kann bei der Beratung Kino, Audiovisuelles und Multimedia beantragt werden.