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Die Generaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) von Korsika

Drac Corse

Die Generaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) von Korsika

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  2. Die Generaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) von Korsika
  3. Die historischen Denkmäler von Korsika

Die historischen Denkmäler von Korsika

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Écouter

In Korsika ist die Regionale Denkmalpflege (CRMH) für den Schutz des monumentalen und beweglichen Erbes, die wissenschaftliche und technische Kontrolle der Arbeiten am geschützten Erbe und die Arbeit an der Studie zuständig, die Erhaltung und Aufwertung des geschützten Erbes.

SUMMARISCH

  1. Geschützte Gebäude in Korsika
  2. Geschützte bewegliche Gegenstände in Korsika
  3. Die regionale Denkmalpflege (CRMH) von Korsika

1. Geschützte Gebäude auf Korsika

Gebäude von historischem oder künstlerischem Interesse können als historische Denkmäler eingetragen oder klassifiziert werden.

Was ist ein Denkmalschutz?

Mit der Eintragung oder Einstufung eines Gebäudes als historisches Denkmal soll die Erhaltung von Gebäuden von historischem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Interesse gewährleistet werden. Es ist eine gemeinnützige Knechtschaft, die die Änderung, Zerstörung oder Verschiebung von architektonischen Elementen ohne Genehmigung verbietet. Um die gute Erhaltung des Gebäudes zu gewährleisten, profitiert der Eigentümer von der wissenschaftlichen und technischen Begleitung des Dienstes der regionalen Denkmalpflege und des Architekten der französischen Gebäude bei seinen Bauprojekten; Steuervergünstigungen und finanzielle Unterstützung für seine Arbeit und gegebenenfalls für die Öffnung der Öffentlichkeit; Beschilderung und Kommunikationsmittel.

Die Eintragung als Klassifizierung eines Gebäudes als historisches Denkmal führt zur Schaffung eines Schutzgebiets im Rahmen der Umgebung, in dem die Außenarbeiten an Gebäuden, die gleichzeitig mit dem Denkmal oder von diesem aus sichtbar sind, ausgeführt werden.-Diese unterliegen der Zustimmung des Architekten der Gebäude von Frankreich. Daher müssen alle denkmalgeschützten Gebäude und ihre Umgebung in das städtebauliche Dokument der Gemeinde aufgenommen werden.

Den Schutz eines Gebäudes als historisches Denkmal beantragen

Der Schutz kann vom Eigentümer der Immobilie, aber auch von jeder Person, die ein Interesse daran hat, oder vom Dienst selbst beantragt werden. Anträge auf Schutz können online oder per Post an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten gestellt werden.

Die zulässigen Anträge werden von der Dienststelle geprüft, die dem Rat der korsischen Stätten in ständiger Delegation und gegebenenfalls bei der Bildung des Kulturerbes und der Architektur ein Dossier zur Stellungnahme vorlegt. Nach Abschluss dieser Prüfung kann das Gebäude durch Präfekturerlass ganz oder teilweise als historisches Denkmal eingetragen werden. Gebäude von höherem Interesse können nach der Eintragung Gegenstand eines Klassifizierungsverfahrens sein. Das Dossier wird dann der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur zur Stellungnahme vorgelegt und wird gegebenenfalls Gegenstand eines Ministerialerlasses. Der Eigentümer und der Bürgermeister der Gemeinde werden immer kontaktiert, wenn ein Schutzantrag bearbeitet wird, aber die befürwortende Stellungnahme des Eigentümers ist nur für eine Klassifizierung erforderlich.

Arbeiten an einem geschützten Gebäude

Die Eintragung oder Einstufung eines Gebäudes als historisches Denkmal bedeutet für seinen Eigentümer die Pflicht, die HKMR zu benachrichtigen oder ihre Zustimmung oder Genehmigung einzuholen, bevor er Wartungs-, Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten einleitet. Im Falle eines denkmalgeschützten Denkmals müssen die Arbeiten einem Chefarchitekten der historischen Denkmäler oder einem Architekten mit dem Diplom der Spezialisierung und Vertiefung Erwähnung «Architektur und Erbe» anvertraut werden (oder gleichwertig)10 Jahre Erfahrung in der Restaurierung von Altbauten.
Die Genehmigungen werden von der CRMH geprüft, deren Fachwissen und Beratung im Vorfeld jeder Intervention eingeholt werden muss, um den Eigentümer bei der Erstellung der Spezifikation der Vorstudien und des Arbeitsprogramms zu unterstützen im Rahmen eines Dialogs zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erhaltung des Denkmals und zur Erleichterung der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Die Arbeiten werden dann im Rahmen der staatlichen wissenschaftlichen und technischen Kontrolle der historischen Denkmäler fortgesetzt. Sie können steuerliche Beihilfen und Subventionen erhalten, die insbesondere von der Gebietskörperschaft Korsika gewährt werden.

Karte und Liste der geschützten Gebäude in Korsika

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2. Geschützte Mobilien auf Korsika

Gegenstände von historischem, künstlerischem, wissenschaftlichem oder technischem Interesse können als historische Denkmäler eingetragen oder klassifiziert werden.

Schutz beweglicher Gegenstände als historische Denkmäler

Gegenstände von historischem, künstlerischem, wissenschaftlichem oder technischem Interesse können als historische Denkmäler eingetragen oder klassifiziert werden. Dieser Rechtsschutz zielt darauf ab, die Weitergabe an künftige Generationen unter den besten Bedingungen zu gewährleisten. Sie fördert auch ihr Studium und ihre Aufwertung durch die Intervention von Spezialisten und Fachleuten des Kulturerbes. Bewegliche Gegenstände, die als historische Denkmäler geschützt sind, sind unveräußerlich; Gegenstände, die dem Staat oder Gebietskörperschaften gehören, sind unveräußerlich. Ihr Empfang wird alle fünf Jahre von den Konservatoren der Antiquitäten und Kunstgegenstände (CAOA) in Verbindung mit der CRMH durchgeführt.
Seit 2016 erlaubt das Gesetzbuch des Kulturerbes die Klassifizierung von historischen beweglichen Anlagen. Es ermöglicht auch die Schaffung einer Halteknechtschaft an Orten für denkmalgeschützte Mobiliar oder eine denkmalgeschützte Möbelanlage, die durch bemerkenswerte historische oder künstlerische Bindungen an ein denkmalgeschütztes Gebäude gebunden ist.

Den Schutz eines Objekts als historisches Denkmal beantragen

Der Schutz eines Objekts kann vom Eigentümer der Immobilie, aber auch von jeder Person, die ein Interesse daran hat, oder von der Abteilung selbst, insbesondere der CAOA der Abteilung, beantragt werden. Der Antrag kann an die CRMH oder die CAOA gerichtet werden, zusammen mit der Beschreibung des Objekts und aktuellen Fotos.
Die zulässigen Anträge werden von der CAOA geprüft, die dem Rat der korsischen Stätten ein Dossier zum Schutz des Kulturerbes und der Architektur zur Stellungnahme vorlegt. Nach Abschluss dieser Prüfung kann das Objekt durch Erlass des Präfekten von Korsika als Denkmal eingetragen werden. Gegenstände von höherem Interesse können zur Klassifizierung angeboten werden. Das Dossier wird dann der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur zur Stellungnahme vorgelegt und wird gegebenenfalls Gegenstand eines Ministerialerlasses. Die Eintragung eines beweglichen Gegenstandes bedarf der Zustimmung seines Eigentümers nur, wenn dieser eine Privatperson ist. Die Klassifizierung eines Objekts erfordert immer die Zustimmung seines Besitzers.

Verschieben, Reparieren oder Wiederherstellen eines geschützten Objekts

Der Schutz eines Gegenstands als historisches Denkmal bedeutet für seinen Eigentümer die Verpflichtung, jede Verbringung dieses Gegenstands der CRMH zu melden und gegebenenfalls alle Arbeiten an einem eingetragenen Gegenstand zu melden oder eine Arbeitsgenehmigung für einen denkmalgeschützten Gegenstand zu erhalten. Im Falle einer Orgel müssen diese Arbeiten unter der Aufsicht eines staatlich zugelassenen Fachberaters oder ausnahmsweise unter der Aufsicht eines Fachberaters mit ähnlicher Ausbildung und Erfahrung durchgeführt werden. Im Falle der Ausreise aus dem Staatsgebiet muss eine Genehmigung vom Ministerium für Kultur nach Stellungnahme der CRMH eingeholt werden.
Die Bau- und Reisegenehmigungen werden von der CRMH geprüft, deren Fachwissen und Beratung vor jeder Intervention eingeholt werden muss, um den Eigentümer bei der Ausarbeitung des Pflichtenhefts für die Vorstudien und des Arbeitsprogramms zu unterstützen im Rahmen eines Dialogs mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Erhaltung des Gegenstands zu gewährleisten und die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern. Die Arbeiten werden dann im Rahmen der staatlichen wissenschaftlichen und technischen Kontrolle der historischen Denkmäler fortgesetzt. Sie können steuerliche Beihilfen und Subventionen erhalten, die insbesondere von der Gebietskörperschaft Korsika gewährt werden.

Liste der in Korsika geschützten beweglichen Gegenstände

Nachfolgend finden Sie die Liste der bewegliche Gegenstände Denkmalschutz der Region Korsika:

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3. Die regionale Denkmalpflege (CRMH) von Korsika

Die Regionale Bewahrung historischer Denkmäler (CRMH) ist in Anwendung des Buches VI des Gesetzbuches des Kulturerbes für den Schutz des monumentalen und beweglichen Erbes, die wissenschaftliche und technische Kontrolle der Arbeiten am geschützten Erbe und die Durchführung von Studien zuständig, die Erhaltung und Aufwertung des geschützten Erbes.

Die CRMH untersucht und dokumentiert das bewegliche und unbewegliche Erbe und prüft Anträge auf Schutz im Rahmen der ihr zugewiesenen oder zugewiesenen historischen Denkmäler, insbesondere im Zusammenhang mit nationalen und regionalen Schutzthemen.

Sie hilft öffentlichen und privaten Eigentümern bei der Ausarbeitung von Spezifikationen für Studien und Arbeiten an Denkmälern oder Objekten, für die sie verantwortlich sind, und prüft Anträge auf Genehmigung von behördlichen Arbeiten.

Sie übt die wissenschaftliche und technische Kontrolle der Arbeiten an geschützten Gebäuden in allen Phasen ihrer Durchführung aus.

Schließlich übernimmt der Dienst die Leitung der Arbeiten an der kaiserlichen Kapelle von Ajaccio, einem staatlichen Denkmal, das dem Kulturministerium zugeordnet ist.

Die CRMH besteht aus einem Team von wissenschaftlichen und administrativen Mitarbeitern. Dieser Dienst erfüllt seine Aufgaben auf regionaler Ebene, in Zusammenarbeit mit den Architekten der französischen Gebäude für Gebäude, Konservatoren der Antiquitäten und Kunstgegenstände für bewegliche Gegenstände und Techniker-Beratung für das instrumentale Erbe.

KONTAKT

crmh.corse@culture.gouv.fr

MHCR-Sekretariat: 04 95 50 12 34

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