Genehmigung von Arbeiten in Schutzgebieten
Die Schutzgebiete, die unter der Verantwortung des Kultusministeriums stehen, bestehen aus den Schutzgebieten um historische Denkmäler und bemerkenswerte Kulturerbestätten.
Der gemeinsame Faktor dieser «Schutzgebiete» ist die Abgrenzung von Bereichen, in denen der Qualität der dort ausgeführten Arbeiten aufgrund der kulturellen Interessen im Sinne des Wortes besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, die bewahrt werden müssen; vor allem in den Bereichen Geschichte, Architektur, Städtebau, Landschaft, Archäologie ...
Die Schutzzonen um die historischen DenkmälerZiel der sogenannten «Abords» ist es, die Umwelt der historischen Denkmäler (klassifiziert oder eingetragen) so zu erhalten, dass negative Auswirkungen auf ihre Aufwertung vermieden werden.
Die bemerkenswerten historischen Stätten, geschaffen durch das Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und das Kulturerbe, das die alten Schutzvorrichtungen ersetzt : Geschützte Gebiete, Schutzgebiete des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes (ZPPAUP), Bereiche der Förderung von Architektur und Kulturerbe (AVAP).
Alle diese Räume werden besonders von den Architekten der Gebäude von Frankreich, Experten in den regionalen Direktionen für kulturelle Angelegenheiten - Departementseinheiten der Architektur und des Kulturerbes gefolgt.
Zusätzlich zu den Ratschlägen, die sie im Vorfeld erteilen können, verfügen sie über eine Kontrollbefugnis bei der Prüfung von Anträgen auf Arbeitsgenehmigung, die in den meisten Fällen in einer «Zustimmungsstellungnahme» zum Ausdruck kommt, d. h. die für die Entscheidung der zuständigen Behörde erforderlich ist (Voranmeldung, Genehmigung zum Abbruch, Bau, Ausbau, Sondergenehmigungen).
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Die Rathaus ist Ihr erster Ansprechpartner: Erkundigen Sie sich im Rathaus, ob sich Ihr Projekt im Schutzgebiet befindet.
Viele Rathäuser verfügen über ein Planungsdokument - lokaler Plan für die Stadtplanung (PLU) oder Gemeindekarte - mit einer Karte der Schutzgebiete im Anhang: es ist ein öffentliches Dokument des freien Zugangs und manchmal auf der Website des Rathauses verfügbar.
Lesen Sie den Vermögensatlas, um herauszufinden, ob Ihr Projekt zuerst oder an einem bemerkenswerten Kulturerbe-Standort liegt
DerBeratender Architekt Ihrer Gemeinde sowie der Rat für Architektur, Städtebau und Umwelt (CAUE) der Abteilung können Sie kostenlos bei der Entwicklung Ihres Projekts unterstützen. Diese beratenden Architekten können jedoch nicht die Rolle eines Architekturmeisters erfüllen.
Der Abteilung für Architektur und Kulturerbe (UDAP) steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Ihr Projekt in einem Schutzgebiet liegt. L'Architekt der Gebäude von Frankreich ist in der Lage, Ihnen bei der Ausrichtung Ihres Projekts zu helfen und Ihnen zu helfen, es im Einklang mit dem umgebenden Kontext zu entwickeln. Diese Beratungsfunktion steht Privatpersonen, Fachleuten und Verwaltungen vor der Beantragung von Baugenehmigungen kostenlos zur Verfügung.