Audrey Azoulay, Ministerin für Kultur und Kommunikation, hat heute Morgen im Ministerrat eine Verordnung zur Änderung des legislativen Teils des Film- und Animationskodex vorgelegt.
Auf der Grundlage von Artikel 93 des Gesetzes Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und das Kulturerbe wurde folgende Verordnung erlassen:
- vereinfacht die Regelung, die die Tätigkeit der Betreiber von Einrichtungen für Filmunterhaltung regelt, und klärt insbesondere die Mechanismen der finanziellen Garantie, die bestimmte Betreiber im Zusammenhang mit den sogenannten unbegrenzten Karten» erhalten;
- Reform der Kontroll- und Sanktionsregelung für gesetzliche und regulatorische Verpflichtungen in den Bereichen Film und Bewegtbild. So können die Kontrollbeamten zur Bekämpfung des Betrugs bei öffentlichen Beihilfen insbesondere Informationen von Personen einholen, die diesen Verpflichtungen nicht unterliegen;
- präzisiert bestimmte Aufgaben des Nationalen Film- und Bewegtbildzentrums, insbesondere im Bereich der Sektorbeobachtung und der Zukunftsforschung.