Der Ausschuss für französische Güter des Welterbes ist am 9. Januar in Paris zusammengetreten, um die Anträge auf Aufnahme in die indikative französische Liste des Welterbes zu prüfen. Hinsichtlich der Kategorie der Kulturgüter gab der Ausschuß eine befürwortende Stellungnahme zu folgenden Anträgen ab:
- die Landungsstrände vom 6. Juni 1944
- Landschaften und Gedenkstätten des Krieges 1914-1918
- der Stadt Metz
Das Comité des biens français ist ein Sachverständigenausschuss, der bei den für Kultur und Ökologie zuständigen Ministern angesiedelt ist und die Aufgabe hat, die Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes zu begleiten und zu begutachten.
Die Aufnahme in die französische Richtliste stellt einen ersten Schritt dar, um unter der Schirmherrschaft des Ausschusses eine Vertiefung der in dieser Liste aufgeführten Dossiers einzuleiten.
Nach diesen Stellungnahmen wird die Ministerin für Kultur und Kommunikation in Kürze über die Aufnahme dieser Güter in die indikative Liste entscheiden.