Die Labels Librairie Independent de Reference (LiR) und Librairie de Reference (LR) sollen die Selektionsarbeit unterstützen und aufwerten, von unabhängigen Buchhandlungen, die eine entscheidende Rolle bei der Förderung der redaktionellen Vielfalt spielen und an der Raumordnung beteiligt sind.
Diese Siegel gelten für eine Dauer von drei Jahren und werden vom Kulturminister auf der Grundlage des Berichts des Präsidenten des Nationalen Buchzentrums (CNL) vergebennach Beratung einer Kommission, die sich aus Buchfachleuten und Vertretern des Staates und der lokalen Gebietskörperschaften zusammensetzt und die mit der Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme zu jedem Label-Antrag unter Berücksichtigung der in der Verordnung Nr. 2011-993 vom 23. August 2011 betreffend das Label der Referenzbuchhandlung und das Label der unabhängigen Referenzbuchhandlung.
Diese Labels ermöglichen es den Buchhandlungen, die sie erhalten:
- die Qualität des Empfangs, der Dienstleistungen und des Sortiments gegenüber ihren Kunden und ihren institutionellen oder privaten Partnern aufzuwerten;
- von bestimmten Lieferanten günstigere Handelsbedingungen zu erhalten;
- nach einem vereinfachten Verfahren einen Zuschuss im Rahmen der Beihilferegelung des CNL für die Erschließung der Bestände im Buchhandel (VAL-Beihilfe) zu beantragen.
Schließlich sieht das Allgemeine Steuergesetzbuch (Artikel 1664-I) vor, dass die Begünstigten des Labels Librairie Independent de Reference vorbehaltlich einer Beratung der zuständigen Gebietskörperschaften (Gemeinden oder Gemeinschaften von Gemeinden, Departements und Regionen) eine Befreiung von den Beiträgen (CFE und CVAE), die den territorialen wirtschaftlichen Beitrag (CET) ausmachen. Dieser Antrag auf Befreiung muss von den Buchhandlungen betroffen sein, die bei den für sie zuständigen Gebietskörperschaften mit dem Gütezeichen versehen sind.
Die Antragsunterlagen und der Zeitplan für die Prüfung sind auf der Website des Nationales Zentrum für das Buch.