Die zehnjährige Rezension
Die Rezension ist die Überprüfung des Vorhandenseins der Werke aus den Inventaren. Es ist die Folge der Existenz eines öffentlichen Gebietes (des Staates und der Gebietskörperschaften), dessen Integrität es überprüft. Es handelt sich um eine sehr alte Praxis, die jedoch vor kurzem in das Gesetz über die Museen Frankreichs 2002 aufgenommen und in Artikel L.451-2 des Gesetzbuches über das Kulturerbe kodifiziert wurde, der besagt, dass die Sammlungen der Museen Frankreichs in ein Inventar eingetragen werden. Sie werden alle zehn Jahre erneuert.»
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