Das Gesetz über die Verwendung der französischen Sprache wurde am 4. August 1994 verabschiedet. Durch die Verankerung unserer Sprache in einem dauerhaften Rechtsrahmen hat dieses Gesetz die Republik in ihren Grundsätzen gestärkt. Sie hat die Voraussetzungen für eine besser geteilte Staatsbürgerschaft, eine besser verteidigte kulturelle Vielfalt und die kulturelle Ausstrahlung unseres Landes geschaffen.
Anlässlich des zwanzigsten Jahrestags des Gesetzes hat der Studientag, an dem viele Verantwortliche, die an der Ausarbeitung oder Umsetzung dieses Textes beteiligt waren, Zeugenaussagen und Analysen gesammelt haben, den Kontext, in dem er angenommen wurde, und die Debatten, die er auslöste, und eine Bilanz ziehen.
Dieser Tag, der gemeinsam vom Geschichtsausschuss und der Generaldelegation des Ministeriums für Kultur und Kommunikation für die französische Sprache und die französischen Sprachen organisiert wurde, erinnerte an das Echo, das das Gesetz bei unseren europäischen und französischsprachigen Partnern gefunden hat. Es war auch eine Gelegenheit, seine Relevanz vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen bei der Weitergabe und Verbreitung von Wissen und Informationen zu untersuchen.
Das Gesetz über die französische Sprache ist dessen Inbegriff: Die Zukunft einer Sprache hängt zum Teil von einem politischen Willen ab. Aber dieser politische Wille spiegelt nur die Verbundenheit wider, die die Bürger selbst an ihm haben. Denn wenn eine Sprache durch die Macht der Institutionen gerettet werden kann, lebt eine Sprache nur von denen, die sie illustrieren, weitergeben und teilen.