Kultur und Gerechtigkeit
Die Kultur spielt eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Menschen, die der Justiz unterstellt sind. Das Ministerium für Kultur in allen seinen Ausprägungen (Zentralverwaltung, regionale Direktionen für kulturelle Angelegenheiten, öffentliche Einrichtungen und Dienste mit nationaler Zuständigkeit) setzt sich sehr dafür ein, Personen, die in Gewahrsam genommen werden, die gleiche Palette von Angeboten und Möglichkeiten wie außerhalb zu bieten.
Die interministerielle Politik auf nationaler Ebene
Die historische Partnerschaft zwischen dem Kulturministerium und dem Justizministerium wurde nacheinander durch vier Protokolle formalisiert.
Für das Kulturministerium wird diese Politik vom Büro für interministerielle Politik innerhalb der Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie getragen. Für das Justizministerium wird sie von der Direktion für Strafvollzug (DAP) und der Direktion für Jugendrechtsschutz (DPJJ) getragen.
Diese drei Direktionen befassen sich mit der Definition, Umsetzung und Bewertung der in der Region entwickelten Aktionen. Zu diesem Zweck:
- Sie stellen die Formalisierung von Texten, Protokollen, Rahmenvereinbarungen sicher und organisieren nationale thematische Kolloquien und Seminare;
- Sie sorgen dafür, daß die vorgeschlagenen kulturellen Aktionen im Bereich der Verbreitung und der künstlerischen Praxis in geeigneten Räumlichkeiten von gleicher Qualität sind wie das externe kulturelle Angebot, wobei sie den Zwängen des Strafvollzugs Rechnung tragen;
- Sie fördern die Eintragung von Personen, die in Gewahrsam genommen werden, als Begünstigte von Einrichtungen des allgemeinen Rechts (z. B. durch die Förderung von Partnerschaften zwischen Strafvollzugsanstalten und kommunalen oder Präfekturbibliotheken);
- Sie fördern die Synergie zwischen allen Akteuren, die in der Justiz tätig sind (Lehrer, Ausbilder, Künstler und Kulturschaffende...);
- Sie beteiligen sich an der Entwicklung von Instrumenten (Praktischer Leitfaden für kulturelle und künstlerische Aktivitäten im Strafvollzug und Leitfaden für Häftlinge im Strafvollzug, Zugänglichkeit zum Katalog «Bilder aus der Kultur» usw.);
- Sie stellen sicher, dass diese kulturellen Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtungen des Justizministeriums im Hinblick auf die Aufwertung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit kommuniziert werden;
- Sie bewirken die Einführung von Schulungen der gesamten Personalkette zur kulturellen Problematik in all ihren Komponenten sowie die Sensibilisierung der kulturellen Akteure für die Besonderheiten des Strafvollzugs;
- Im Bereich der Ausbildung für Personen, die der Justiz unterstellt sind, fördern sie die Berücksichtigung der mit der Kultur verbundenen Berufe (Buch und Lesen, Film und audiovisuelle Medien, darstellende Kunst, Kunsthandwerk...);
- Schließlich fördern sie im Bereich des Arbeitsangebots im Gefängnis die Entwicklung technischer Tätigkeiten im Bereich der Kulturberufe (Buchbinderei, Druckerei, Digitalisierung von Ton und Bild, Kunsthandwerk, Restaurierung des Kulturerbes...).
Die interministerielle Politik auf regionaler Ebene
Das interministerielle Protokoll Kultur/Justiz ist in regionale Vereinbarungen zwischen den dezentralen Dienststellen der beiden Ministerien eingebettet.
- Die Direktion für Strafvollzug (DAP) hat neun interregionale Direktionen für Strafvollzug (DISP). Jeder DISP wird auf Abteilungsebene durch die Strafvollzugsdienste für Eingliederung und Bewährung (SPIP) vertreten.
- Die Direktion für Jugendrechtsschutz hat auch neun interregionale Direktionen für Jugendrechtsschutz (DIRPJJ). Sie hat auch eine Abteilungsvertretung, die DTPJJ (Territoriale Direktionen für den Jugendrechtsschutz).
- Das Ministerium für Kultur hat 21 dezentralisierte Dienststellen (Regionale Direktionen für kulturelle Angelegenheiten, Direktionen und Missionen für kulturelle Angelegenheiten) und verfügt über keine Außenstelle auf Departementsebene.
Die Kulturprojekte innerhalb der Einrichtungen und Strukturen des Justizministeriums werden über die jährlichen Projektaufrufe «Kultur/Justiz» aus den dekonzentrierten Mitteln der beiden Behörden finanziert.
Die Zeitpläne für jede Region sowie die Vorgehensweise und Kontakte sind auf der folgenden Link.
Projekte können mit anderen ministeriellen Mitteln (Stadtpolitik, Nationale Agentur für sozialen Zusammenhalt - ACSE) oder europäischen Programmen (Europäischer Sozialfonds, Grundwig, Kultur 2000...) Sie werden oft direkt oder indirekt unterstützt, von den lokalen Gebietskörperschaften.
Zur Erinnerung sei daran erinnert, dass die Bibliotheken kommunale oder Departementsstrukturen sind und dass die kulturellen Einrichtungen wie nationale Bühnen, nationale Schauspielzentren, nationale Choreographiezentren, Die Konventionsszenen und die aktuellen Musikszenen... und viele Festivals werden stark von den lokalen Gebietskörperschaften unterstützt.
Die Generalräte, die für die sozialen Maßnahmen zuständig sind, sind zum Teil bereits an partnerschaftlichen Maßnahmen mit dem Strafvollzug beteiligt, entweder über die Eingliederungspolitik, oder indirekt durch ihre Unterstützung kultureller Strukturen, denen sie unterstehen (Archive, Fachbibliotheken...).
Sind Sie Kultur- oder Justizfachmann und möchten Sie in die Umsetzung von Kulturprojekten für Menschen in der Justiz investieren oder Informationen über die Kultur/Justiz-Partnerschaft erhalten?
Zögern Sie nicht, die für diesen Fall zuständige Person zu kontaktieren: Charlotte Grondin (01 40 15 86 72 - 07 60 75 18 04 - charlotte.grondin@culture.gouv.fr
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