Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Unterstützung der Durchführung von Mentoring an Kulturhochschulen (ESC)?
Das Ministerium für Kultur möchte Mentoring-Maßnahmen fördern und die Zahl der Studenten(innen) erhöhen, die während ihres Studiums an den ESC-Einrichtungen davon profitieren. Es geht darum, eine privilegierte zwischenmenschliche Verbindung zwischen zwei Studenten zu schaffen, die für den einen ein langfristiges Engagement und für den anderen eine Unterstützung während seines Studiums darstellt.
Die Unterstützung erstreckt sich auf die ermittelten Bedürfnisse der Studierenden und Themen wie Beratungsentscheidungen, pädagogische Unterstützung, Unterstützung des Studentenlebens, Aufbau eines Wissensnetzwerks, berufliche Eingliederung oder jede andere Form der Unterstützung.
Der rechtliche Rahmen für die Beschäftigung von Tutoren ist in L811-2 des Code of Education.
Studierende, die sich freiwillig für diese Unterstützung bewerben, können eine Prämie erhalten, ohne dass dies zu einem Verbrauch an der Beschäftigungsobergrenze führt (gemäß der in Leitfaden für die Abrechnung der Arbeitsplätze der staatlichen Betreiber S. 14).
Ziele der Maßnahme
Der Ansatz zielt darauf ab, die ESC-Schulen finanziell bei der Betreuung von Tutoren zu unterstützen, um die Entwicklung der Betreuung zwischen den Schülern an den Schulen zu fördern.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
Förderfähig sind die Institute derHochschulbildung Kultur.
Nicht förderfähig sind Einrichtungen, die nicht zum Hochschulbereich Kultur gehören.
Verfahren
Die Gesamtmittelausstattung beläuft sich auf 450.000 € für 99 förderfähige Einrichtungen.
Die Auszahlung erfolgt einmalig nach Prüfung der Anträge im Juli 2024.
Die Mittel werden den nationalen Schulen über die zuständigen Direktionen und den Gebietsschulen über dezentralisierte Stellen übertragen.
Die Mittel werden zur Finanzierung der Betreuung der Tutoren in den Schulen nach Prüfung ihrer Anträge auf folgende Weise bereitgestellt:
- 2023 gewährte Mentoring-Kredite, die nicht ausgeschöpft werden konnten, werden vom Bedarf für 2024 abgezogen;
- Die Anträge müssen sich auf die Bedarfsschätzung für das akademische Jahr 2024-2025 beziehen.
- Eröffnung der Einreichung: 29. April 2024
- Frist für die Einreichung der Anträge: 7. Juni 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gelangen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung der Durchführung von Mentoring an Kulturhochschulen (ESC) wenden Sie sich bitte an:
Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie (DG2TDC)
Unterabteilung Bildung und Forschung > Büro für Hochschulbildung
esc.dg2tdc@culture.gouv.fr
01 40 15 76 30
182 rue Saint-Honoré 75001 Paris
Sonstige Beihilfen für Hochschulen Kultur
- Begleitung der Hochschulen Kultur bei der Umsetzung des Lernens
- Hilfe für die internationale Mobilität
- Pädagogische Einrichtungen für Studierende mit Behinderungen
- Unterstützung der Strukturierung der Hochschulen Kultur
- Unterstützung bei der Durchführung von Mentoring an Hochschulen Kultur: auf dieser Seite
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