- Bildende Kunst
- Der individuelle Beihilfen für die Gründung (ACI), die es ermöglichen, projektiert oder eine künstlerische Forschungohne notwendigerweise zur Verwirklichung eines Werkes zu führen.
Voraussichtlicher Antrag vor dem 29. Februar 2024 auf: https://www.culture.gouv.fr/Demarches-en-ligne/Par-type-de-demarche/Subvention/Aide-individuelle-a-la-creation-AIC
- Der Beihilfen für die Einrichtung von Werkstätten (AIA) und die Beschaffung von Material für Forschung, Entwicklung und künstlerische Praxis (Computer, Fotografie, Presse, Ofen usw.).
Voraussichtlicher Antrag vor dem 29. Februar 2024 auf:
Mit diesen beiden Aufrufen können künstlerische Projekte in allen Bereichen der bildenden Kunst finanziert werden: Malerei, Zeichnung, Skulptur, Installation, Performance, Fotografie, Video, digitale Kunst, Grafik, Design, Stil und Mode etc. Unter Berücksichtigung des künstlerischen Interesses des Projekts, der Bedingungen seiner Durchführung und des professionellen Vorgehens des Antragstellers.
- Métiers d'Art
- Hilft Einrichtung der Ausrüstung oder Modernisierung von Handwerksbetrieben der Künste (AIMA)
Bewerbungsfrist vor dem 1. Januarsich setzen März 2024 zu:
Mit dieser Beihilfe sollen vorrangig Kleinstunternehmen unterstützt werden, in denen ein oder mehrere Berufsangehörige(er) einen künstlerischen Beruf ausüben(en), insbesondere einen seltenen oder vom Aussterben bedrohten Kunstberuf.
Bei den Kunsthandwerken handelt es sich um handwerkliche Handwerke, die traditionelles Know-how von hoher Technisierung, oft von Ausnahme, in Verbindung mit historischen geographischen Wiegen mobilisieren.
Ihr Ansprechpartner für Fragen:
Nathalie Gonthier, Beraterin Bildende Kunst, Film und Museum:
0590 41 14 54
nathalie.gonthier@culture.gouv.fr
Partager la page