Das 1% künstlerische
Die Verpflichtung zur Dekoration öffentlicher Gebäude, besser bekannt als «1% künstlerisch» ist ein spezifisches Verfahren zur Bestellung von Kunstwerken an Künstler. Sie verpflichtet die öffentlichen Bauherren, 1% der Baukosten für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer speziell für das betreffende Gebäude entworfener Kunstwerke zu reservieren.
Zunächst beschränkt auf die Gebäude des Bildungsministeriums bei seiner Gründung im Jahr 1951, wurde das System erweitert und ist heute für die meisten öffentlichen Gebäude des Staates und der Gebietskörperschaften erforderlich, im Rahmen der ihnen durch die Dezentralisierungsgesetze übertragenen Zuständigkeiten.
Parallel zu dieser Erweiterung des Anwendungsbereichs hat sich das «1% » allen Ausdrucksformen im Bereich der bildenden Kunst geöffnet, von den traditionellsten Disziplinen wie Malerei oder Bildhauerei bis zu den neuen Medien, Video, Design, Grafik, Klanggestaltung, Landschaftsgestaltung usw.
Als Instrument des politischen Willens, das Schaffen zu unterstützen und unsere Mitbürger für die Kunst unserer Zeit zu sensibilisieren, bietet es seit über sechzig Jahren einen originellen Handlungsrahmen, um die Begegnung zwischen einem Künstler, einem Architekten und dem Publikum zu fördern, außerhalb der Institutionen für zeitgenössische Kunst.
Die Organisation des Verfahrens
Der Rahmen und die Anwendungsmodalitäten des «1% » werden vom Dekret Nr. 2002-677 vom 29. April 2002, geändert durch Dekret 2005-90 vom 4. Februar 2005, konsolidiert bis zum 02. Dezember 2012gemäß Artikel 71 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Rundschreiben des Ministers für Kultur und Kommunikation vom 16. August 2006 präzisiert das Verfahren.
Jeder Vorgang von «1% » wird von einem Kunstkomitee, Beratungsstelle beim Bauherrn, begleitet. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, das Programm für den künstlerischen Auftrag festzulegen und eine Stellungnahme zu den von den Künstlern eingereichten Vorschlägen abzugeben.
Unter Beachtung der Grundsätze des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen werden neue Projekte in Höhe von «1% mit Ausnahme der im Dekret vorgesehenen Ausnahmen bei den Künstlern ausgeschrieben.
Kontakte DRAC Nouvelle-Aquitaine
Für die Abteilungen 16, 19, 23, 24, 79, 86, 87:
Mathieu Bordes, Berater für bildende Kunst: 05 55 45 66 77 mathieu.bordes@culture.gouv.fr
Für die Abteilungen 33, 40, 47, 64, 79:
Camille Villeneuve, Assistent: 05 57 95 01 75 camille.villeneuve@culture.gouv.fr
Für die Abteilung 17:
Gwenaëlle Dubost, Kunstberaterin für die Charente-Maritime: 05 49 36 30 29 gwenaelle.dubost@culture.gouv.fr
Partager la page