Restaurierung von Gebäuden und Mobiliar, die unter Denkmalschutz stehen
Die Erhaltung und Restaurierung eines historischen Denkmals erfordert ein spezifisches und umfassendes Verständnis von Archäologie, Geschichte, Architektur, Dekor und Nutzung. Der Besitzer eines historischen Denkmals ist für sein Eigentum verantwortlich (Code of Heritage). Alle Eingriffe, mit Ausnahme der laufenden Wartung eines Gebäudes oder eines beweglichen Gegenstands, der klassifiziert oder eingetragen ist, müssen Gegenstand eines Genehmigungsantrags sein. Die DRAC Grand Est begleitet die Eigentümer bei ihrem Projekt und kann sie finanziell unterstützen.
Die Restaurierung muss den spezifischen technischen Anforderungen entsprechen, darf jedoch weder dem historischen und künstlerischen Interesse des Denkmals noch der Echtheit der Materialien, aus denen es besteht, zuwiderlaufen (Internationale Charta über die Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern und Stätten - Charta von Venedig 1964).
Alle Arbeiten an einem geschützten Denkmal bedürfen der Genehmigung.
Das gemeinsame Handeln aller Vermögensdienste der DRAC Grand Est (Regionale Erhaltung der historischen Denkmäler (MHCR) und Abteilungen für Architektur und Kulturerbe (UDAP) für Gebäude und Konservatoren von Antiquitäten und Kunstgegenständen (CAOA) für bewegliche Gegenstände) ermöglicht eine genaue Kenntnis der geschützten Gebäude und beweglichen Gegenstände.
Vor jedem Eingriff in ein historisches Denkmal und bereits im Entwurf des Arbeitsprogramms ist es ratsam, die CRMH im Rahmen der Immobilienberatung sowie die CAOA bei beweglichen Gegenständen (gleiches gilt für ihre Verlegung oder nach einem Unfall...).
Dieser erste Termin ermöglicht es, die verfügbaren Unterlagen zu dem Thema zu erstellen, die Qualifikation der erwarteten Bauherrschaft zu definieren und eine erste Gesundheitsbilanz des Gebäudes oder Objekts zu erstellen.
Kontrolle der Arbeit des Staates: DRAC
Die wissenschaftliche und technische Kontrolle des Staatesim Rahmen der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten ausgeübt wird, um die Erhaltung der denkmalgeschützten und eingetragenen historischen Denkmäler (Gebäude) unter den besten Bedingungen zu gewährleisten und ihre Weitergabe an künftige Generationen in bestmöglichem Zustand sicherzustellen (DRAC) von den Bediensteten der CRMH und für Gegenstände im Zusammenhang mit CAOA.
Sie stellen sicher, dass die geplanten oder punktuellen Eingriffe, gleich welcher Art, das Interesse, das den Schutz historischer Denkmäler begründet hat, nicht beeinträchtigen, und zwar
- von den vorbereitenden dokumentarischen und technischen Studien, sofern vorgeschrieben;
- vor dem Antrag auf Genehmigung;
- während der gesamten Dauer der Arbeiten bis zur Fertigstellung.
1- Die vorherige Diagnose
Die Diagnose vor der Restaurierung ist Gegenstand staatlicher Stellungnahmen. Sie leiten den Eigentümer bei der Erstellung des Bauvorhabens. Letzteres gibt Anlass zur Absprache. Die DRAC legt besonderen Wert auf Architekturstudien, die die Vorbereitung der Arbeiten ermöglichen.
2 - Antrag auf Genehmigung von Bauarbeiten
Jede andere Maßnahme als die laufende Instandhaltung eines unter Denkmalschutz stehenden oder eingetragenen beweglichen Gegenstands muss Gegenstand eines Antrags auf Genehmigung sein: Baugenehmigung (eingetragenes Denkmal) oder Genehmigung von Arbeiten (denkmalgeschütztes Denkmal).
3 - Überwachung und Kontrolle der Arbeiten durch die DRAC
Die Dienststellen der DRAC sind regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten und deren Abnahme zu unterrichten.
Alle diese Verpflichtungen gelten unter den gleichen Bedingungen für bewegliche Sachen in Verbindung mit Konservatoren von Antiquitäten und Kunstgegenständen* in allen zehn Departements der Region Grand Est vertreten.
4 - Verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen für ohne Genehmigung durchgeführte Arbeiten
Änderungen ohne vorherige Genehmigung, Zerstörung, Beschädigung, Die Beschädigung eines Gebäudes oder eines beweglichen Gegenstands, der als historisches Denkmal geschützt ist, oder eines Gebäudes, das sich in der Nähe eines historischen Denkmals befindet, wird durch die Bestimmungen des Kulturschutzgesetzes, des Baugesetzbuches und des Strafgesetzbuches sanktioniert.
Erfahren Sie mehr über administrative und strafrechtliche Sanktionen
Denkmal oder denkmalgeschütztes Objekt
Der Zulassungsantrag wird formalisiert durch Genehmigung von Arbeiten (Vermögenskode), wenn es klassifiziert ist.
der Eigentümer muss sein Bauvorhaben beschreiben und auf eine qualifizierte Bauleitung* zurückgreifen (Architekt oder Restaurator, der eine spezifische Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Kulturerbes nachweisen kann) unter Bedingungen, die im Kulturschutzgesetz festgelegt sind und eine umfassende Konzeption und Überwachung gewährleisten.
Die Wahl dieser Aufsicht muss von der DRAC bestätigt werden. Siehe Rundschreiben über die Bauherrschaft über denkmalgeschützte und eingetragene historische Denkmäler (01/12/2009).
Anzeigepflicht für die Genehmigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden
Genehmigung der Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude gemäß Artikel R. 621-16 Vermögensordnung, auf dem Grundstück durch den Begünstigten sichtbar von außen nach Mitteilung der Genehmigung und während der gesamten Dauer der Baustelle angezeigt wird.
Die Eigenschaften von pannwasser
- die Abmessungen : Die Platte muss rechteckig sein und die Länge jeder Seite sollte mehr als 80 Zentimeter betragen.
- die darin aufzuführenden Angaben :
- Name oder Firma des Empfängers der Arbeitsgenehmigung;
- den Namen der Aufsicht;
- Datum der Genehmigung der Arbeiten;
- Art der Arbeiten am Denkmal;
- die Anschrift der Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten des Großostens (koordiniert)
- die Rechtsbehelfe und -fristen.
Im Savmehr als: Erlass vom 5. Januar 2022: Anzeige der Genehmigung für Arbeiten an denkmalgeschützten Denkmälern
Denkmal oder eingetragenes Objekt
Der Genehmigungsantrag für ein Gebäude wird von einem Baugenehmigung (Code für den Städtebau) 4 Monate vor dem geplanten Bautermin und durch eine vorherige Anmeldung für einen beweglichen Gegenstand, der beim Konservator der Antiquitäten und Kunstgegenstände der Abteilung mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten.
Die Erteilung der Genehmigung oder die Ablehnung der Voranmeldung kann ohne Zustimmung des Präfekten der Region (DRAC - Regionale Denkmalpflege) nicht erfolgen.
Der Einsatz einer Bauleitung Erfahrung im Bereich des Kulturerbes wird dringend empfohlen.
BegleitetDie Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaatenhistorischen
Die DRAC kann finanzielle Unterstützung für private oder öffentliche Eigentümer für die Arbeitensowie den vorherige Studien, die zur Schutz der Gebäude, bewegliche Gegenstände und Orgeln, die unter Denkmalschutz stehenzur Verbesserung ihres Erhaltungszustands.
Ausgenommen sind: Wartungsarbeiten und Komfortarbeiten (Strom, Heizung...).
BeteiligtRegierung/DRAC Grand Est
Eingeschriebenes Gebäude 5 bis 40 % der Baukosten
Denkmalgeschütztes Gebäude 10 bis 50 % der Baukosten
Für die lokalen Gebietskörperschaften gilt Folgendes : Der Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfen (Staat, Kreisrat, Regionalrat...) kann nach Einholung der abweichenden Zustimmung des Präfekten des Departements die Schwelle von 80% für Gebietskörperschaften überschreiten.
Kleine Gemeinden mit geringen Ressourcen: der Förder- und Partnerschaftsfonds
Um kleine Gemeinden zu begleiten, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um allein die Pflege und Restaurierung ihres geschützten Erbes als historische Denkmäler zu gewährleisten, hat das Ministerium für Kultur Seit 2018 ein spezieller Fonds für historische Denkmäler in Gemeinden mit geringen Ressourcen.
Der Anteil der staatlichen Subventionen kann 70-80% des Budgets einer Restaurierungsmaßnahme erreichen, wobei die Subvention der DRAC Grand Est und der Anreizfonds kumuliert werden.
Die Interventionssumme des Eigentümers, der Region, des Departements oder anderer Gebietskörperschaften darf nicht weniger als 20 % betragen.
Betroffen sind:
- vorrangig Denkmäler in Gemeinden mit bis zu 2000 Einwohnern und Denkmäler in Gemeinden mit geringen Ressourcen (deren finanzielles Potenzial nicht über dem Durchschnitt der demografischen Schicht liegt, zu der sie gehören);
- alle Arten von Vermögen.
Die förderfähigen Vorhaben sind:
- Projekte, die aufgrund fehlender Finanzierung nicht erfolgreich waren (die Arbeiten müssen noch nicht eingeleitet worden sein) oder neue Projekte;
- Denkmäler, die in erster Linie den Gemeinden gehören, aber auch privaten Eigentümern gehören, deren Denkmal sich auf dem Gebiet der förderfähigen Gemeinde befindet;
- Restaurierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Diagnosen und Studien im Zusammenhang mit Restaurierungsarbeiten;
- in erster Linie Gebäude mit nachgewiesenen Gefahren oder gesundheitlichen Bedürfnissen;
- die finanzielle Beteiligung der Eigentümer, auch wenn sie gering ist, ist zwingend erforderlich, und die Region Grand Est sowie die anderen Gebietskörperschaften (Departement...) sind zu beantragen.
Nicht unter Denkmalschutz stehendes Kulturerbe
Nicht geschütztes Kulturerbe in einem Schutzgebiet, das einem privaten Eigentümer gehört
Um private Eigentümer finanziell zu unterstützen, die Renovierungsarbeiten an ihrem Gebäude durchführen, das nicht unter Denkmalschutz steht, aber in einem geschützten Gebiet liegt, kann die DRAC Grand Est Privatpersonen, die in den Ardennesdie Haute-Marnedie Meuse und die VosgesUnabhängig von der Art des Gebäudes.
Zuschussantrag für ein nicht geschütztes Gebäude in Schutzgebieten (Dossier muss vor dem 5. Mai 2023 eingereicht werden).
Ausstattung ländlicher Gebiete (DETR) für Gebietskörperschaften
Die Ausstattung der ländlichen Gebiete (DETR) kann mit der Finanzierung von Arbeiten an bestimmte Arten von Denkmälern. Dies gilt beispielsweise für wichtige Interventionen auf die Kultgebäude, die nicht klassifiziert sind, zu den Gemeinden gehörend.
Der für DETR zuständige Departementsausschuss legt jährlich die Kategorien der vorrangigen Vorhaben fest, die für die Mittelzuweisung in Betracht kommen, und setzt die Mindest- und Höchstsätze der Finanzhilfen für jede der Kategorien fest. Die Subventionsspanne darf nicht weniger als 20 % des veranschlagten Betrags ohne Steuern der zuschussfähigen Ausgaben betragen.(Art. R2334-27 des CGCT) und der Betrag ist begrenzt.
Erfahren Sie mehr auf der Website der Präfektur Grand Est
Definitionen*
Auftraggeber
Derjenige, der wiederherstellen lässt (der Eigentümer oder sein Vertreter). Es bestimmt das Ziel des Projekts, den Haushalt, den Zeitplan, sammelt die notwendigen Mittel und unterzeichnet die finanziellen Verpflichtungen. Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, so unterliegt sie dem Vergaberecht.
Aufsicht
Es handelt sich um einen vom Auftraggeber benannten Fachmann, der das Projekt unter den Bedingungen von Termin, Qualität und vertraglich festgelegten Kosten durchführt.
Der Abteilungskonservator für Antiquitäten und Kunstgegenstände
In Verbindung mit der DRAC, unterstützt von einem oder mehreren beauftragten Kuratoren, ist er für die Erfassung, Umsetzung des Rechtsschutzes, die Erhaltung und Aufwertung des beweglichen Erbes in historischen Denkmälern (außer Museen und Archiven) zuständig. Erfahren Sie mehr über seine Aufgaben und die Koordinaten der CAD im Osten
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