Die Generaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) von Korsika
Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) ist die dezentralisierte Abteilung des Kultusministeriums auf Korsika.
- Sie entsteht durch die Zusammenlegung der regionalen Direktion für kulturelle Angelegenheiten einerseits und der Abteilung für Architektur und Kulturerbe andererseits.
- Sie untersteht für Aufgaben, die in ihre Zuständigkeit fallen, dem Präfekten der Region.
- Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten ist um zwei große Zentren (Politik und territoriale Aktionen sowie Kulturerbe und Architektur) herum organisiert.
Missionen
Unter der Aufsicht des Präfekten von Korsika, Präfekt von Südkorsika, nimmt die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten folgende Aufgaben wahr:
- Sie organisiert im Benehmen mit der Gebietskörperschaft Korsika die staatliche Begleitung von Aktionen, die aufgrund ihres Interesses oder ihrer Dimension unter die nationale Kulturpolitik fallen
- Sie sorgt für die Durchführung oder Begleitung dieser Maßnahmen oder obliegt im Rahmen von Vereinbarungen der Gebietskörperschaft Korsika
- Sie führt die Regelung sowie die wissenschaftliche und technische Kontrolle im Kulturbereich durch, wenn eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift dem Präfekten von Korsika, dem Präfekten von Südkorsika, diese Befugnis verleiht
- Sie koordiniert die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Kultur
- Sie führt die Studien durch und definiert die Maßnahmen, die der Staat zur Erhaltung und Aufwertung der ihm gehörenden historischen Denkmäler durchzuführen gedenkt
- Sie legt dem Rat der korsischen Stätten in seiner sogenannten Bildung des Kulturerbes die Vorschläge vor, die in ihre Zuständigkeit fallen; sie prüft insbesondere die Vorschläge für den Schutz gemäß Buch VI des Gesetzes über das Kulturerbe, mit dem der Staat befasst ist und die dieser Schulung zur Stellungnahme vorgelegt werden
- Sie prüft die Anträge auf Genehmigung von Arbeiten oder Stellungnahmen zu Arbeiten im Zusammenhang mit Denkmälern, die gemäß Buch VI des Kulturschutzgesetzes eingestuft oder eingetragen sind
- Sie sammelt die notwendigen Elemente für die Erstellung der nationalen archäologischen Karte, die die Gebietskörperschaft Korsika dem Staat zur Verfügung stellt
- Sie organisiert die Konsultation des Staates der korsischen Gebietskörperschaft zum Programm der in Korsika durchgeführten Ausgrabungen unter den im Buch V des Gesetzbuches über das Kulturerbe festgelegten Bedingungen
- Sie schreibt Maßnahmen zum Nachweis, zur Erhaltung oder zum Schutz des archäologischen Erbes durch wissenschaftliche Untersuchungen vor; benennt den wissenschaftlichen Verantwortlichen für alle vorbeugenden archäologischen Operationen und übernimmt die Aufgaben der Kontrolle und Bewertung dieser Operationen
- Sie trägt zur Verbreitung der öffentlichen Kulturdaten auf Korsika bei
- Sie trägt zur Bewertung der öffentlichen Kulturpolitik bei
- Sie entwickelt die Zusammenarbeit mit der korsischen Gebietskörperschaft oder ihren öffentlichen Einrichtungen im kulturellen Bereich, insbesondere im Bereich der Ausrüstung, der Erhaltung und der Aufwertung des kulturellen Erbes, der Ausbildung, des künstlerischen Schaffens und der Verbreitung; kann sie technische Unterstützung leisten.
- Unter der funktionalen Aufsicht der Präfekten der Departements beteiligt sich die regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten an der Anwendung der Rechtsvorschriften über eingetragene und klassifizierte Stätten und wacht über die Anwendung der Rechtsvorschriften für Außenwerbung und Schilder, in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion für Umwelt, Raumordnung und Wohnungswesen und gegebenenfalls mit der Regionaldirektion für Raumordnung.
Der Präfekt von Korsika, Präfekt von Südkorsika, kann vor dem Regionalrat der Architektenkammer durch den Regionaldirektor für kulturelle Angelegenheiten vertreten werden. Letzterer kann sich vertreten lassen.
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