Die Ministerin für Kultur und Kommunikation empfing am Montag, den 29. Februar, Jean-François Mary, Präsident der Kommission für die Klassifizierung von Filmwerken.
Er hat ihm einen Bericht über die Bedingungen für das Verbot von Filmwerken unter 18 Jahren im Rahmen des Visumverfahrens für Filmwerke vorgelegt.
Diese Überlegungen betrafen die Automatisierung dieses Verbots und die Dauer der anzuwendenden Verfahren.
Die Ministerin dankt Jean-François Mary und allen Fachleuten, die an diesen Überlegungen beteiligt waren, herzlich für die Qualität der geleisteten Arbeit.
Die Ministerin beschloss, eine Reform der geltenden Texte einzuleiten, um den bestmöglichen Schutz der jungen Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Einerseits geht es darum, die derzeitigen Kriterien für das Verbot von Minderjährigen unter 18 Jahren anzupassen, um die Rolle und den Ermessensspielraum der Klassifikationskommission, die alle Teile der Gesellschaft repräsentiert, zu stärken und zu erweitern.
Eine Änderung des Regelungsteils des Filmgesetzes und des Bewegtbilds wird es der Klassifizierungskommission ermöglichen, die störenden Auswirkungen eines Films auf die jungen Zuschauer zu beurteilen und somit jede Automatisierung der Klassifizierung von Werken zu vermeiden.
Andererseits geht es darum, Überlegungen anzustellen, um die Rechtsmittel zu vereinfachen, um die Fristen des Verfahrens vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verkürzen, um die Einstufung eines Films sicherzustellen.
Der Bericht ist auf der Website des Ministeriums für Kultur und Kommunikation abrufbar: http://bit.ly/1ThgykQ