4. Mein Einverständnis einholen
Wenn Ihr Genehmigungsantrag fertig istSie können es abgeben:
- Im Rathaus Ihrer Gemeinde - Mein Rathaus finden
- Online, indem Sie sich mit Ihren FranceConnect-Anmeldeinformationen auf der Service-public-Website anmelden (für einige Gemeinden) - Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
Das Rathaus wird Ihnen die endgültige Entscheidung mitteilen. Diese Entscheidung stützt sich auf den Austausch mit der Abteilung Architektur und Kulturerbe des Departements sowie auf andere Dienststellen des Staates und des Departements, die vom Projekt betroffen sind.
Die Fristen für die Prüfung Je nach Situation sind unten dargestellt.
In der Nähe von historischen Denkmälern | Klassifizierter Ort | |
---|---|---|
Vorherige Anmeldung | 2 Monate | 2 Monate |
Erlaubnis zum Abreißen | 3 Monate | 8 Monate |
Baugenehmigung für freistehendes Haus | 3 Monate | 8 Monate |
Genehmigung zum Bau oder zur Einrichtung | 4 Monate | 8 Monate |
Achtung: Unabhängig von Ihrem vorbereitenden Austausch mit der UDAP oder anderen Ansprechpartnern müssen Sie vor der Ausführung Ihrer Arbeiten einen Antrag auf Genehmigung der Stadtplanung im Rathaus stellen.
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