Vorstellung der Vorrichtung
Was ist eine geplante archäologische Operation?
Eine geplante archäologische Operation ist Teil eines wissenschaftlichen Projekts, das von professionellen oder freiwilligen Forschern durchgeführt wird. Sie kann innerhalb der in der Nationale Programmierung der archäologischen Forschung.
Sie erfolgt in erster Linie in Form von Eingriffen an Land, in der Unterwasserumwelt (Flüsse, Seen usw.) oder unter Wasser (öffentlicher Meeresbereich oder angrenzendes Gebiet).
Jede archäologische Operation besteht in der Regel aus einer Feldphase (Baustelle) und systematisch aus einer Studienphase (Nachgrabung).
Sie führt zu einem wissenschaftlichen Bericht, der den Abschluss der Operation markiert und die Bewertung der archäologischen Forschung ermöglicht.
Die verschiedenen Arten von Operationen der programmierten Archäologie
Die archäologischen Arbeiten bedürfen der Genehmigung:
- die archäologische Ausgrabung ist eine Oberflächenoperation, die nach einer genauen Methodik durchgeführt wird, um alle möglichen Informationen aus den Böden, Indizes und Strukturen zu extrahieren, die auf eine wissenschaftliche Problematik untersucht wurden. Sie kann in Form eines Jahres- oder Mehrjahresgeschäfts erfolgen.
- der sondieren ist eine flächendeckende Maßnahme von begrenztem Umfang, die aufgrund der Notwendigkeit einer punktuellen Überprüfung erforderlich ist, um die Existenz und den Erhaltungszustand eines Gebiets zu bestätigen oder einen Punkt einer umfassenderen wissenschaftlichen Problematik zu präzisieren. Die Umfrage ist nur für maximal einen Monat erlaubt (R. 531-2 Vermögensordnung).
- die Prospektion betrifft Projekte, die einen Ansatz zur Erforschung eines Themas und/oder eines chronologischen Feldes (Motten, Megalithen, befestigte Lager...) entwickeln oder die darauf abzielen, ein bestimmtes Gelände so umfassend wie möglich zu untersuchen. Es gibt keine Ausgrabungen oder Umfragen. Sie kann mit Spezialmaterial durchgeführt werden, welches eine Bewilligung benötigt (L. 542-1 und L.532-7 Absatz 1 des Vermögensgesetzbuches).
- der Verschiebung oder Entnahme von Seekulturgütern (L.532-7 Absatz 2 des Kulturschutzgesetzes).
- der Programm für gemeinsame Forschung hat die Aufgabe, ein multidisziplinäres und/oder institutionsübergreifendes Team von Forschern zu einer wissenschaftlichen Problematik zusammenzubringen, die ein bestimmtes Gebiet, einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Thema betrifft.
Ziele der Maßnahme
Jeder, der eine geplante archäologische Operation durchführen möchte, muss eine Genehmigung für den Land- und Unterwasserbereich bei der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (Regionaldienst für Archäologie) beantragen oder der Abteilung für archäologische Unterwasser- und Unterwasserforschung (DRASSM) für den maritimen Bereich. Die Genehmigung wird in der Regel nach Stellungnahme der Territoriale Kommission für archäologische Forschung (CTRA) auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts, das insbesondere die angestrebte Problematik, die angewandte Methodik, den untersuchten Korpus und die Zusammensetzung des Forschungsteams enthält.
In der Genehmigung sind die Art des Vorhabens, seine Dauer und gegebenenfalls der Ort der Maßnahme sowie seine Fläche anzugeben. Sie legt auch die wissenschaftlichen Anforderungen fest, nach denen die Forschung durchzuführen ist.
Die Verwaltungsbehörde nimmt die wissenschaftliche und technische Kontrolle des Vorhabens wahr.
Die Durchführung archäologischer Operationen ohne Genehmigung ist eine Straftat.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Besonderen
Der Antragsteller muss der wissenschaftliche Leiter der archäologischen Operation, sein Koordinator oder seine Koordinatorin sein. Es handelt sich um eine natürliche Person.
Der Antragsteller muss volljährig sein und eine archäologische Qualifikation oder Erfahrung haben.
Für den See- und Unterwasserbereich müssen der Antragsteller und sein Team im Falle eines Eingriffs in hyperbaren Umgebungen insbesondere die Bestimmungen des Erlasses vom 21. April 2016 zur Festlegung der Zugangsverfahren umsetzen Aufenthalt und Rettung von hyperbaren Aktivitäten mit Eintauchen in den Begriff B «Unterwasser- und Unterwasserarchäologie».
Das wissenschaftliche Projekt zur Unterstützung des Zulassungsantrags muss einer wissenschaftlichen Problematik gerecht werden und sich in eine Forschungsthematik einfügen.
Vor der Einreichung eines Antrags werden die Antragsteller aufgefordert, sich mit der regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten/Direktion für Kulturangelegenheiten (regionaler Archäologiedienst) für den Land- und Unterwasserbereich in Verbindung zu setzen; oder der Abteilung für archäologische Unterwasser- und Unterwasserforschung (DRASSM) für den maritimen Bereich, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Der Antrag muss die Zustimmung der Eigentümer der Grundstücke enthalten, auf denen der Eingriff stattfindet (L. 531-2 des Vermögensgesetzbuches).
Verfahren
Bei der Prüfung der Akten sind zu berücksichtigen:
- Qualität und Durchführbarkeit des wissenschaftlichen Projekts;
- Qualifikationen, Kompetenzen und Zusammensetzung des Teams;
- für den See- und Unterwasserbereich die Sicherheitsmaßnahmen für das Team, unter und auf dem Wasser.
Die Genehmigung wird in der Regel nach Stellungnahme der zuständigen Territorialen Kommission für archäologische Forschung (CTRA) erteilt.
Antragsteller können bei der DRAC/DAC oder dem DRASSM einen Zuschuss für die genehmigte geplante Archäologie beantragen. Dieser Zuschuss kann nur einer juristischen Person gewährt werden und ist nicht automatisch. Der Betrag variiert je nach Projekt und verfügbarem Budget.
Der Antrag auf Finanzhilfe kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Genehmigung der geplanten archäologischen Operation gestellt werden.
Um einen Zuschuss zu beantragen, gehen Sie hier.
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: Um den Zeitplan für die Einreichung zu erfahren, werden die Antragsteller aufgefordert, sich an die für den Land- und Unterwasserbereich zuständige regionale Direktion für Kulturangelegenheiten/Direktion Kulturaktion (regionale Archäologieabteilung) zu wenden; oder der Abteilung für archäologische Unterwasser- und Unterwasserforschung (DRASSM) für den maritimen Bereich.
- Bekanntgabe der Entscheidungen: Die Genehmigungen werden innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des von der zuständigen Behörde als vollständig erachteten Antrags erteilt.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Genehmigung einer geplanten archäologischen Operation im terrestrische und subaquatische Umwelt und den Zeitplan der Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre DRAC/DAC:
- Website von Metz: sra-lorraine.drac-grandest@culture.gouv.fr
- Website von Straßburg: sra-alsace.drac-grandest@culture.gouv.fr
- Website von Châlons: champagne.sec-sra@culture.gouv.fr
- Website von Bordeaux: programmation.srabordeaux.nouvelle-aquitaine@culture.gouv.fr
- Website von Limoges: archeologie.drac.limousin@culture.gouv.fr
- Website von Poitiers: sra.drac.poitiers@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur Genehmigung einer geplanten archäologischen Operation in der Meeresumwelt und des Zeitplans der Verfahren wenden Sie sich bitte an:
Abteilung für Unterwasser- und Unterwasserarchäologie (DRASSM)
autorisations.drassm@culture.gouv.fr
04 91 14 28 00
147 Plage de l'Estaque 13016 Marseille
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