Hoher Rat für literarisches und künstlerisches Eigentum
Der Oberste Rat für literarisches und künstlerisches Eigentum berät den Kulturminister in Fragen des literarischen und künstlerischen Eigentums. Er wird vom Minister mit einem Arbeitsprogramm befaßt und beauftragt, Vorschläge und Empfehlungen in diesem Bereich zu unterbreiten.
Er kann dem Kulturminister vorschlagen, alle Fragen seines Zuständigkeitsbereichs zu prüfen.
Der Oberste Rat hat die Aufgabe, die Wahrnehmung und Durchsetzung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte zu überwachen und die Entwicklung der Praktiken und Märkte mit Ausnahme von Wettbewerbsfragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Wettbewerbsbehörde fallen, zu überwachen. Er kann die Aufnahme von Studien veranlassen, die seinen Aufgaben entsprechen, und jede Maßnahme vorschlagen, die französisches literarisches und künstlerisches Eigentum im Ausland betrifft.
Der Vorsitzende erstattet dem Kulturminister durch schriftliche Stellungnahmen und die Erstellung eines Jahresberichts Bericht über die Arbeit des Rates. Er wird über die Weiterbehandlung seiner Vorschläge und Empfehlungen durch die Regierung unterrichtet.