Einführung des Präsidenten des Obersten Rates für literarisches und künstlerisches Eigentum

Im Berichtszeitraum trat der Oberste Rat für literarisches und künstlerisches Eigentum achtmal in Plenarsitzungen und seinen Fachausschüssen mehr als dreißigmal zusammen. Seine Arbeit umfasste auf Ersuchen des Ministers für Kultur und Kommunikation oder von sich aus viele Themen. Drei sind es wert, hier erwähnt zu werden.
 
 Er hat in erster Linie die Prüfung der Fragen abgeschlossen, die in der parlamentarischen Aussprache über den Gesetzentwurf über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft behandelt werden könnten - und wurden - behandelt, die er in seiner Plenarsitzung vom 5. Dezember 2002 eingehend erörtert hatte. Mehrere Empfehlungen des Obersten Rates wurden in die endgültige Fassung des Gesetzes vom 1. August 2006 übernommen, die im Amtsblatt vom 3. August 2006 veröffentlicht wurde.
 
 Zweitens hat der Oberste Rat zwei wichtige Themen behandelt - den Status des Multimedia-Werkes und den Vertrieb digitaler Online-Inhalte - die sich aus den Auswirkungen der neuen Technologien auf das Recht auf das literarische und künstlerische Eigentum ergeben. Der Oberste Rat hat versucht - und ich glaube, er hat es geschafft - innovative, aber ausgewogene und operative Lösungen zu finden.
 
 Mit seiner Arbeit hat der Oberste Rat seine Nützlichkeit bestätigt: Er hilft den Behörden, die Fragen, die sich auf dem Gebiet des literarischen und künstlerischen Eigentums stellen, so früh wie möglich zu identifizieren; er schlägt so einvernehmlich wie möglich vor, praktische Lösungen, die Vertreter, Experten oder Fachleute aus den Bereichen Kultur, Recht und Wirtschaft zusammenbringen. Damit erfüllt es seine Rolle als Organ zur Unterstützung der öffentlichen Entscheidungsfindung in vollem Umfang: Dies ist in einem modernen Staat, der zunehmend handeln und die Spielregeln gemeinsam mit der Zivilgesellschaft festlegen muss, von entscheidender Bedeutung.
 
 Der Oberste Rat bestätigte schließlich die Legitimität, die er seit seiner Einsetzung im Mai 2001 schrittweise erlangt hat. Zunächst wurde darauf hingewiesen, dass seine Analysen und Vorschläge im Gesetz vom 1. August 2006 weitgehend berücksichtigt wurden. Zweitens hat dasselbe Gesetz durch seinen Artikel 17 dem Obersten Rat Gesetzeskraft verliehen. Schließlich ergibt sich seine Legitimität ganz konkret aus der bemerkenswerten Beteiligung aller seiner Mitglieder (Mitglieder und Stellvertreter), die aktiv an den Sitzungen teilnehmen und so sehr fruchtbare Debatten führen.
 
Damit kann der Oberste Rat seine Arbeit in den kommenden Jahren unter den bestmöglichen Bedingungen fortsetzen.

Jean-Ludovic Silicani

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Tätigkeitsbericht 2004-2006 des CSPLA

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