SEO-Dienste sammeln und bieten Benutzern eine beträchtliche Anzahl von Bildern, die sie in digitalen Netzwerken gesammelt haben. Bei geschützten Werken ist die Einhaltung des Urheberrechts durch Suchmaschinen in Bezug auf diese Werke von entscheidender Bedeutung. Das Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung Der Ausschuss für Architektur und kulturelles Erbe hatte ein System der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung eingeführt, um eine angemessene Vergütung der Fotografen und bildenden Künstler zu gewährleisten, deren Werke von diesen Diensten reproduziert wurden.
Seitdem hat Artikel 12 der Richtlinie 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt das vom französischen Gesetzgeber verfolgte Ziel durch die Einführung eines Lizenzsystems ergänzt unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar.
In diesem Zusammenhang sollte die Aufgabe, die der Vorsitzende des CSPLA Professor Pierre Sirinelli mit Unterstützung von Frau Sarah Dormont, Dozentin an der Konferenz, übertrug, die Ausarbeitung eines internen Rechtsrahmens gemäß dieser Bestimmung der Richtlinie zum Ziel haben.
Der dem CSPLA auf der Plenarsitzung vom 28. November 2019 vorgelegte Bericht schlägt daher vor, das ursprüngliche System der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung durch ein erweitertes kollektives Lizenzsystem zu ersetzen, das eine nationale kollektive Behandlung ermöglicht, von einer oder mehreren speziell zugelassenen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die im Namen ihrer Mitglieder eine Vereinbarung mit einem Bildreferenzierungsdienst treffen, könnten diese Vereinbarung dann auf Nicht-Mitglieder-Autoren ausdehnen, sofern sie im Vorfeld Werbemaßnahmen, um sie über die Verlängerung der Lizenz zu informieren, damit diejenigen, die von diesem System nicht profitieren möchten, ein Widerrufsrecht ausüben können («Opt-out»).
Vorschläge zur Änderung der Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum sind dem Bericht als Anlage beigefügt.