Die durch die am 25. Mai in Kraft getretene Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) geschaffene Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist die Person, die die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens für den Datenschutz innerhalb einer Organisation überwacht. Die Ernennung eines DSB ist für jede Behörde oder öffentliche Stelle (Gebietskörperschaften, Staat, öffentliche Einrichtungen usw.) obligatorisch.
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Aufgaben und Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der DSGVO durch die Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Ministerium und in den von ihm beaufsichtigten Einrichtungen tätig sind, sowie durch die an der Verarbeitung beteiligten Unterauftragnehmer und Dienstleister. Der DSB ist mit der Einführung einer neuen Behandlung oder einer Änderung einer laufenden Behandlung verbunden und muss seine Meinung äußern oder Empfehlungen abgeben.
Die Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten sind:
- Einhaltung des Rechtsrahmens: Der DSB überwacht die Einhaltung der DSGVO unabhängig und im Allgemeinen alle geltenden Standards der für die Verarbeitung Verantwortlichen oder der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten. Seine Analysen und Beratungen erstrecken sich auf Auftragsverarbeiter und Dienstleister, die an der Verarbeitung durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen beteiligt sind. Er ist verpflichtet, vor der Durchführung einer neuen Verarbeitung oder einer wesentlichen Änderung einer laufenden Verarbeitung konsultiert zu werden und kann den für die Verarbeitung Verantwortlichen der Zentralverwaltung beider Ministerien Empfehlungen aussprechen.
- Benachrichtigung der für die Verarbeitung Verantwortlichen: Der DSB informiert die für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich über jedes Risiko, dass die Nichteinhaltung seiner Empfehlungen oder eine Initiative von Benutzern oder Entwicklern der Datenverarbeitung die Institution gefährden könnten. Er stellt sicher, dass ein Verfahren formalisiert wird, um die für die Verarbeitung Verantwortlichen direkt über wesentliche Verstöße zu informieren.
- Analysieren, Untersuchen, Auditieren und Kontrollieren: Der DSB leitet in kontrollierter und unabhängiger Weise alle Maßnahmen, die es ermöglichen, den Grad der Einhaltung der DSGVO zu beurteilen, mögliche Nichtkonformitäten aufzudecken, die ordnungsgemäße Anwendung von Verfahren zu überprüfen, Methoden oder Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten. Er steht in diesen Fragen mit dem ministeriellen Datenschutzbeauftragten in Verbindung.
- Erstellung und Pflege von Unterlagen über die durchgeführten Verarbeitungen: Der DSB stellt sicher, dass eine Dokumentation über die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich des Verarbeitungsregisters) vorliegt und stellt sicher, dass die Kontrollbehörde (CNIL) Zugang dazu hat.
- Sicherstellung der Mediation mit den betroffenen Personen: Der DSB erhält etwaige Beschwerden der von der Verarbeitung betroffenen Personen und achtet auf die Einhaltung der Menschenrechte. Er behandelt solche Beschwerden und Beschwerden unparteiisch oder wendet geeignete Verfahren an, um ihre ordnungsgemäße Behandlung im Zusammenhang mit akademischen Dienstleistungen sicherzustellen.
- Begleitung und Sensibilisierung: Der DSB hat die Aufgabe, die akademischen Dienste zu informieren und zu sensibilisieren, insbesondere durch Schulungen und die Verbreitung von Kommunikationsmitteln zum Schutz personenbezogener Daten.
- Interaktion mit der Aufsichtsbehörde: Der DSB ist für die Akademie die bevorzugte Kontaktstelle der Aufsichtsbehörde (CNIL), mit der er unabhängig über Fragen im Zusammenhang mit der durchgeführten Verarbeitung kommuniziert.
- Jahresbericht an den Generalsekretär: Der DSB berichtet über seine Tätigkeit und legt jährlich einen Bericht des Generalsekretärs des Ministeriums vor.