Das Ministerium für Kultur und Kommunikation leitet eine öffentliche Konsultation ein, um die Stellungnahmen der betroffenen Akteure zur Änderung der Definition der Spitzeneinschaltzeiten für die Erfüllung der Übertragungspflichten von Kinofilmen einzuholen Die Europäische Kommission und der Europäische Rat der Europäischen Gemeinschaften haben sich verpflichtet, die Europäische Union zu unterstützen.
In dem Erlass Nr. 90-66 vom 17. Januar 1990 zur Anwendung des Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Verbreitung von Kinofilmen und audiovisuellen Werken durch die Verleger von Fernsehdiensten wird Folgendes festgelegt: in Artikel 7, diese Stunden des großen Zuhörens.

Im zweiten Absatz dieses Artikels heißt es:

Als Hauptsendezeiten gelten die Stunden zwischen 20.30 und 22.30 Uhr. Für Verleger von Kinodienstleistungen und Verleger von Pay-per-View-Diensten gelten jedoch die Stunden zwischen 18 und 2 Uhr» als Hauptverkehrszeiten.

Der Conseil Supérieur de l'Audiovisuel gehört jedoch zu den Praktiken einiger Verleger von Diensten, die ihm im Hinblick auf die Einhaltung der Sendequoten zu Spitzenzeiten Werke melden, deren Ausstrahlung zwischen 22.20 und 22.30 Uhr beginnt. Diese Verbuchungsmethode kann in bestimmten Fällen dazu führen, dass die Quoten zu den Hauptsendezeiten eingehalten werden, indem Werke berücksichtigt werden, die in der zweiten Abendhälfte ausgestrahlt werden und von denen nur wenige Minuten in die betreffende Zeitspanne einbezogen werden.

Das Ministerium für Kultur und Kommunikation stellt sich die Frage, ob Artikel 7 des Dekrets Nr. 90-66 geändert werden sollte, um ihm seine volle Wirkung zu verleihen, mit dem Ziel, eine gute Ausstellung europäischer Filme und französischer Originalwerke in der ersten Abendhälfte sicherzustellen.

Die Antworten auf die Konsultation müssen spätestens am Freitag, 31. März 2017per Post oder elektronisch an:

Herr Generaldirektor für Medien und Kulturwirtschaft

Ministerium für Kultur und Kommunikation

Öffentliche Konsultation zur Änderung der Begriffsbestimmung für Sendezeiten für Großsendungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Verleger von Fernsehdiensten zur Ausstrahlung europäischer und französischer Filme

182, rue Saint-Honoré

75033 Paris Cedex 01

consultation-quotas-cinema.dgmic@culture.gouv.fr