Der Minister für Kultur und Kommunikation begrüßt, dass die Europäische Kommission am 2. Juli 2009 die Überarbeitung ihrer Mitteilung von 2001 über die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angenommen hat.
Mit diesem neuen Text wird die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Bereitstellung von Mitteln für seine Finanzierung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bekräftigt. Er zieht auch die Konsequenzen aus der Entwicklung der Technologien und der Nutzung und erkennt die Berufung der öffentlichen audiovisuellen Dienste an, ihre Angebote auf den verschiedenen Medien (insbesondere Internet und mobile) und in den neuen Formaten entschlossen zu entwickeln, auch auf Anfrage.
Die neue Mitteilung stärkt somit die Fähigkeit der Länder der Europäischen Union, ihren öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Dienst mit den Mitteln auszustatten, um den Erwartungen aller Zielgruppen gerecht zu werden und so ihre grundlegenden Aufgaben im Dienste das allgemeine Interesse, Dazu gehören die Vielfalt und Qualität der Programme, der Pluralismus und die Unabhängigkeit der Information, die Förderung der kulturellen Vielfalt und die Förderung der Kreativität.
Der Minister begrüßt ferner die konstruktive Haltung der europäischen Behörden bei der Suche nach einem ausgewogenen Text und möchte auf die positiven Entwicklungen hinweisen, die im Anschluss an die verschiedenen Konsultationen der Europäischen Kommission an dem Textentwurf vorgenommen wurden.