Am Tag der Veröffentlichung des Dekrets im Amtsblatt, das die Durchführung der Vereinbarungen über die audiovisuelle Produktion für analoge Sender ermöglicht, Frédéric Mitterrand, Minister für Kultur und Kommunikation, begrüßte die Unterzeichnung der branchenübergreifenden Vereinbarungen zwischen digitalen terrestrischen Fernseh-, Kabel- und Satellitenkanälen, audiovisuellen Produzenten und Autoren. *

Nach Verhandlungen unter der Schirmherrschaft von David Kessler und Dominique Richard, die vom Minister für Kultur und Kommunikation beauftragt wurden, haben alle Akteure des audiovisuellen Sektors ausgewogene Vereinbarungen getroffen, die das audiovisuelle Schaffen stärken werden. Diese berücksichtigen die wirtschaftlichen Besonderheiten der DVB-T-Sender und sind Ausdruck einer ehrgeizigen Politik im Bereich der kulturellen Vielfalt. In
Mit diesen Vereinbarungen werden sowohl für die DVB-T- als auch für die Kabel- und Satellitensender nunmehr Verpflichtungen in Bezug auf Werke des Kulturerbes eingeführt: Fiktion, Dokumentarfilm, Zeichentrickserie, Videomusik und Live-Unterhaltung.

DVB-T-Kanäle erfreuen sich großer Beliebtheit und sind Motoren des Wirtschaftswachstums. Sie werden künftig auch an der Entwicklung des audiovisuellen Schaffens beteiligt sein.

Mit dieser Unterzeichnung endet ein Zyklus der Neugestaltung des audiovisuellen Kreativvertrags, der Urheber, Produzenten und Sender mit dem Aufkommen des digitalen Fernsehens verbindet.

* SACD, SCAM, SPFA, SPI, USPA, SATEV, SPECT, AFPF, Zugang, W9,
Gulli, Virgin 17, Direct 8, IDF1, NRJ12 und NRJ Paris