Der Kulturminister Franck Riester hat gemeinsam mit Sophie Cluzel, Staatssekretärin beim Premierminister für Menschen mit Behinderungen, ein neues Dekret über die Ausnahme vom Urheberrecht für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht lesen können. Mit dieser Bestimmung werden den gemeinnützigen Organisationen, die Werke frei verbreiten und anpassen, zum Nutzen dieser Zielgruppen neue Möglichkeiten eröffnet. Das Kulturministerium bekräftigt damit sein starkes und ständiges Engagement für den Zugang zu Büchern für Menschen mit Behinderungen.
Dieser neue Rechtsrahmen erleichtert die internationale Verbreitung von Büchern und anderen geeigneten Werken für Menschen mit Behinderungen im Raum der Europäischen Union erheblich und darüber hinaus in allen am Vertrag von Marrakesch beteiligten Ländern. Alle Organisationen, denen diese Ausnahme vom Urheberrecht gewährt wird, können nun mit ihren Amtskollegen im Ausland geeignete Dokumente austauschen oder sie direkt an Leser mit Behinderungen weiterleiten. Für diese eröffnet dieser Text neuen Zugang zu den Kulturen und Kenntnissen von Drittländern und erleichtert den Austausch im französischsprachigen Raum.
Außerdem werden mit diesem Erlass die Verfahren für die Inanspruchnahme der Ausnahme vom Urheberrecht für Organisationen vereinfacht. Es erleichtert insbesondere die Eintragung der öffentlichen Bibliotheken in das System, um landesweit die Zugangspunkte zu den angepassten Werken zu erhöhen.
In Anwendung von Artikel 81 des Gesetzes vom 5. September 2018 über die Freiheit, seine berufliche Zukunft zu wählen, stärkt dieses Dekret den seit 2006 bestehenden Rechtsrahmen und vervollständigt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 vom 13. September 2017 in französisches Recht Der Vertrag von Marrakesch wurde am 27. Juni 2013 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum angenommen.