Steckbrief 2.1. Kategorie 1: Betreiber von Live-Aufführungsorten für öffentliche Aufführungen
Definition: Der Ort der Live-Unterhaltung ist mit einem Raum für Repräsentation, einem Raum für das Publikum, einem Raum für Künstler (Logen oder dergleichen) ausgestattet. Unter Gestaltung versteht man die spezifische Gestaltung dieses Ortes (z. B. Bühne, Tribüne, Lichtleisten usw.).
Für Orte, an denen diese Einrichtung im Laufe des Jahres vorübergehend ist, wird davon ausgegangen, dass es sich bei mehr als sechs Darstellungen um einen Ort für Live-Unterhaltung handelt. Achtung, auch unterhalb von sieben Darstellungen ist ein Sockel von Sicherheitsregeln einzuhalten - Dies sind die allgemeinen Rechtsvorschriften der Einrichtungen, die von der Öffentlichkeit empfangen werden - aber es gibt keine spezifischen Schritte, die in Bezug auf die Regulierung von Veranstaltern von Shows unternommen werden müssen.
Beispiele:
- Ich bin Mieter eines Raumes, den ich interviewe, den ich für öffentliche Aufführungen eingerichtet habe: Ich bin ein Betreiber von Live-Shows. Übernimmt der Eigentümer die Einrichtung und Instandhaltung eines Ortes für die Aufführungen, so ist er Betreiber eines Schauplatzes;
- Ich veranstalte eine Straßenshow. Das Rathaus hat mir erlaubt, den Dorfplatz für einige Aufführungen zu besetzen, aber ich bin für die Tribünen, die Logen, die Bühne und sogar die Beleuchtung verantwortlich. Ich betreibe dann einen Ort für Live-Unterhaltung (speziell gestaltete Freiluftplätze);
- Ich habe ein Hausboot oder einen Bus in ein Theater verwandelt: Ich bin Betreiber von Veranstaltungsorten;
- Ich bin verantwortlich für einen Ort der Anbetung, wo Zeremonien stattfinden: Die Werke des Geistes, die für die Liturgien interpretiert werden, sind ein integraler Bestandteil des Gottesdienstes, der kein lebendiges Schauspiel ist. Wenn die Kultstätte eine Aufführung außerhalb des Gottesdienstes organisiert und für diese Zwecke eine spezielle Einrichtung eingerichtet wird, handelt es sich um eine Live-Show: so für ein gregorianisches Musikfestival in einer Kapelle für eine Woche, eine Reihe von Gospeln mit Ticketverkauf, ein Mozart-Requiem oder ein Konzert in einer Kathedrale. Bitte beachten Sie, dass auch ein kostenloser Fahrkartenschalter eingerichtet werden muss (im Falle eines Unfalls wird auf den Ticketabsätzen angegeben, wie viele Personen evakuiert werden müssen);
- Ich organisiere ein Festival der lebendigen Künste (Tanz, Musik, Theater, Zirkus, Straßenkunst usw.): Ich bin ein Unternehmer von Shows.
Mehr erfahren :
Die Meldepflicht für den Betrieb eines Veranstaltungsortes lastet auf der Person, die tatsächlich einen speziell für öffentliche Aufführungen eingerichteten Veranstaltungsort betreibt und über einen Nutzungsausweis (Eigentum, Mietvertrag, Verwaltungsvertrag, Bereitstellung) verfügtDie Einrichtung und Wartung übernimmt er.
Die Aufführung einer Aufführung an dem für diese Zwecke eingerichteten Ort setzt neben der Aufführung des Betreibers die Anwesenheit eines Produzenten und gegebenenfalls eines Senders voraus (siehe Definition in den entsprechenden Merkblättern). Führt der Betreiber diese Aufgaben selbst aus, so hat er die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Werden die Produktions- und Verbreitungsaufgaben von anderen Personen wahrgenommen, die Inhaber der entsprechenden Lizenzen, des Produzenten, des Senders oder des Tour-Unternehmers sind, so ist der Betreiber der Räumlichkeiten nur zum Besitz der Lizenz der 1. Kategorie verpflichtet.
Der Begriff «eingerichtete» Veranstaltungsorte umfasst sowohl traditionelle Säle - einschließlich Zirkusse - als auch Mehrzwecksäle und Räume, die vorübergehend als Veranstaltungsorte genutzt werden, wie zum Beispiel Sportstätten oder Kultstätten.
Nur wenn in diesen Räumen mehr als sechs Mal im Jahr Aufführungen mit bezahlten Fachleuten stattfinden, müssen ihre Manager über eine gültige Lizenz verfügen.
Die Lizenzpflicht besteht nicht für die Verantwortlichen von Orten, an denen ausschließlich Amateurshows oder Animationen stattfinden, die nicht der Definition der Aufführungen von Aufführungen gemäß Artikel L. 7122-1 des Arbeitsgesetzes entsprechen.
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