Steckbrief 2.0. Was ist eine Produktions-, Sende-, Tournee- oder Veranstaltungstätigkeit?
Das Gesetz definiert die Tätigkeit des Theaterunternehmers (Artikel L.7122-1 und L. 7122-2 des Arbeitsgesetzbuches). Es handelt sich um Berufe, die nicht miteinander unvereinbar sind (Artikel D7122-1 des Arbeitsgesetzbuches) :
- Betreiber von Schauplätzen;
- Erzeuger;
- Diffusor und
- Unternehmer auf Tournee.
In den Merkblättern 2.1, 2.2 und 2.3 werden die Definitionen dieser Berufe präzisiert.
Ich bin Showunternehmer. In welche Lizenzkategorie fällt meine Tätigkeit?
Das Arbeitsgesetz definiert drei Kategorien von Lizenzen, je nach ausgeübter Tätigkeit (Artikel D7122-1 des Arbeitsgesetzbuches) :
I. Kategorie 1 : Betreiber von Aufführungsorten, die für öffentliche Aufführungen eingerichtet sind. Siehe Formblatt 2.1
II. Kategorie 2 Produzenten von Aufführungen oder Tourunternehmen, die die Verantwortung für eine Aufführung und insbesondere die Verantwortung des Arbeitgebers für die Kunstbühne tragen (d. h. zumindest Künstler beschäftigen). Siehe Formblatt 2.2
III. Kategorie 3 : Veranstalter von Darbietungen, die im Rahmen eines Vertrags für die Aufnahme des Publikums, den Ticketverkauf und die Sicherheit der Darbietungen verantwortlich sind, und Veranstalter von Darbietungen, die nicht die Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber der Kunstbühne tragen. Siehe Formblatt 2.3
Für jede beantragte Lizenzkategorie ist eine Erklärung abzugeben. Bei Betrieb mehrerer Standorte ist pro Standort eine Erklärung abzugeben. Um mehrere Kategorien und/oder Ort(e) zu deklarieren, müssen Sie Ihre an die Drac gesendete Erklärung duplizieren (siehe Formblatt 5 Wie erhalte ich die Lizenz? Kann die Verwaltung meine Aktivität ablehnen?)
Definition : Der Begriff der Aufführung wird im engeren Sinne einer Aufführung an einem Ort, zu einem Zeitpunkt und für eine bestimmte Aufführung verstanden. Es ist somit ausgeschlossen, dass eine Reihe von Aufführungen am selben Tag einer einzigen Aufführung gleichgestellt werden kann. Beispiel: Eine Aufführung, die dreimal am selben Tag gegeben wird, wird als drei Aufführungen gezählt. Beachten Sie, dass eine Aufführung, der ein erster Teil vorausgeht, als eine einzige Aufführung gilt.
Mehr erfahren :
- der Anbieter von Live-Shows, dessen Tätigkeit durch den Betrieb von Showrooms, die Produktion oder Verbreitung von Shows qualifiziert ist, kann seine Tätigkeit entweder allein oder im Rahmen von Verträgen mit anderen Showunternehmern ausüben.
Die häufigsten Verträge sind:
- Mietvertrag zwischen einem Betreiber von Veranstaltungsorten und einem Sender oder Produzenten. Es kann sich um eine Bereitstellungsvereinbarung handeln;
- der Vertrag über den Verkauf oder die Ko-Durchführung von Shows, mit dem sich der Produzent verpflichtet, ein vollständig montiertes Spektakel zu liefern, und der Sender verpflichtet sich, einen Veranstaltungsort «in Ordnung» bereitzustellen und die Vermarktung des Spektakels sicherzustellen;
- den Koproduktionsvertrag, mit dem sich Erzeuger zusammenschließen, um Finanzmittel zu bündeln.
Wenn die Tätigkeit des Veranstalters im Rahmen von Verträgen ausgeübt wird, müssen diese immer die Identität des Veranstalters der Show und die gültige Lizenznummer enthalten.
ACHTUNG: In den Kommunikationsmedien und am Ticketschalter jeder Live-Show ist die Nummer des gültigen Lizenzscheins des Veranstalters oder der Anbieter von Live-Shows anzugeben, der die Lizenz erteilt hat (Artikel R. 7122-12 des Arbeitsgesetzes), unter Androhung einer Sanktion von maximal 800 € (natürliche Personen) bis 2000 € (juristische Personen) (Artikel R. 7122-26). Sich ansehen Stecker 5.