Formblatt 4.1. Gemeinsame Bedingungen für den Erhalt einer gültigen Quittung, die als Lizenz eines Theaterunternehmers gilt
I. Jede im Inland ansässige Person kann als Schauspielunternehmer tätig sein, sofern
- Anforderungen an Kompetenz oder Berufserfahrung zu erfüllen (Im Falle einer Organisation muss nachgewiesen werden, dass eine oder mehrere Personen innerhalb der Organisation diese Erfahrungen, Diplome oder Kompetenzen besitzen; der Lebenslauf gilt nicht als ausreichender Nachweis) ;
- seine Tätigkeit zu melden bei der zuständigen Verwaltungsbehörde;
- im Besitz einer gültigen Bescheinigung über die Erklärung des Künstlers sein, die als Lizenz gilt (Die zuständige Verwaltungsbehörde kann der Gültigkeit der Empfangsbescheinigung widersprechen, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Gewerbetreibender von Live-Shows nicht erfüllt sind) ;
- keine gerichtliche Entscheidung getroffen zu haben, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verbietet.
Der Antragsteller muss die Fähigkeit zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nachweisen. Wird keine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen, so wird eine ehrenamtliche Bescheinigung verlangt, aus der hervorgeht, dass keine Verurteilung oder Sanktion vorliegt, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verbietet. Dies gilt insbesondere für die gemäß den Artikeln 186 und 192 des Gesetzes Nr. 85-98 vom 25. Januar 1985 über die gerichtliche Sanierung und Liquidation verhängten Verbote sowie für alle Verurteilungen gemäß Artikel 6 des DekretsGesetz vom 8. August 1935 über die Anwendung des Konkurs- und Konkursrechts auf die Geschäftsführer und Verwalter von Gesellschaften und über das Verbot und den Verfall des Rechts auf Verwaltung und Verwaltung einer Gesellschaft sowie des Gesetzes Nr. 471635 vom 30. August 1947 über die Sanierung der gewerblichen und industriellen Berufe.
So ist es verboten, die Lizenz an Personen auszustellen, die wegen Verbrechen verurteilt wurden, aber auch wegen einer erheblichen Anzahl von Straftaten wie Diebstahl, Vertrauensmissbrauch, Fälschung von Geschäftsbüchern, Bankrott oder Betrug.
- im Handels- und Gesellschaftsregister oder im Berufsregister eingetragen sein, wenn die Person dieser Verpflichtung unterliegt ;
- Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit von Veranstaltungsorten sowie des Sozial-, Arbeits- und Urheberrechts.
(Artikel L. 7122-3 und L. 7122-4 des Arbeitsgesetzes)
II. Die Voraussetzungen für Kompetenz oder Berufserfahrung sind:
1. Wenn der Unternehmer eine natürliche Person ist, muss er volljährig sein und ausfüllen eine der Bedingungen folgende:
- 1° Inhaber eines diplomiert Hochschulbildung ("Abitur +2" vor der Reform "LMD", BTS oder ein DUT; oder Hochschulabschluss, der zur Vergabe von 120 Leistungspunkten des Europäischen Kredittransfersystems (ECTS) geführt hat) oder eines Titels derselben Ebene, der in das Nationale Verzeichnis der beruflichen Qualifikationen (RNCP) eingetragen ist. Lesen Sie das RNCP: www.francecompetences.de/recherche_berufsbezeichnung/
- 2° Nachweis einer erfahren Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der darstellenden Kunst (diese Erfahrung kann sehr vielfältig sein: Künstler, Techniker, Verwaltungspersonal in der darstellenden Kunst);
- 3° Nachweis einer Ausbildung mindestens 125 Stunden oder eine Reihe von Kompetenzen, die in einem von der Paritätischen Kommission für Beschäftigung und Ausbildung im Bereich der darstellenden Künste erstellten Verzeichnis aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis und die erwarteten Belege sind online verfügbar hier.
2. Handelt es sich bei dem Unternehmer um eine Einrichtung, so muß er die Anwesenheit einer oder mehrerer natürlicher Personen nachweisen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied sein, unabhängig davon, ob Arbeitnehmer oder Selbständiger;
- innerhalb der Organisation wirksame Funktionen im Zusammenhang mit der angegebenen Ausbildung, Erfahrung oder Kompetenz sicherzustellen;
- Wahrnehmung dieser Funktionen während der gesamten Dauer der darstellenden Tätigkeit dieses Organismus (es kann sich also um eine Person mit einem befristeten Vertrag handeln, wenn die Organisation eine vorübergehende Tätigkeit im Bereich der Unterhaltung ausübt, sofern die Laufzeit des Vertrags mindestens die Dauer der Tätigkeit abdeckt).
3. Wird die Erklärung außerdem abgegeben, um den Betrieb von Aufführungsorten, die für öffentliche Aufführungen eingerichtet sind, muss die meldende natürliche Person nachweisen, dass sie eine der Art dieser Orte angemessene Ausbildung zur Sicherheit von Aufführungen absolviert hatin einem von der paritätischen nationalen Kommission für Beschäftigung und Ausbildung im darstellenden Gewerbe erstellten Verzeichnis (www.cpnefsv.org/Ausbildungen-genehmigt/2-repertoires-für-aktivitätenAnfänger-Live-Auftritte-Wert-Lizenzen), und die juristische Person muss nachweisen, dass eine oder mehrere natürliche Personen, die diese Bedingung erfüllen, im Unternehmen tätig sind. Diese bzw. diese Personen müssen innerhalb der Organisation wirksame Funktionen im Zusammenhang mit dieser Ausbildung und der Zeit der darstellenden Tätigkeit des Unternehmens wahrnehmen.
4. Im Falle einer meldenden Stelle (juristische Person): Im Falle des Ausscheidens der Person, die verpflichtet ist, die Voraussetzungen für die Befähigung oder Erfahrung zu erfüllen, unterrichtet der Unterhaltungsunternehmer die Verwaltung, sowie Namen und Eigenschaften der Person, die sie ersetzt. Diese Ersetzung muss innerhalb eines Monats nach der Abreise der ursprünglich angemeldeten Person erfolgen. Die Information beim Präfekten erfolgt durch Änderung der Teleerklärung.
Die Verwaltung kann dann, wenn sie der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen für Kompetenz oder Erfahrung nicht mehr erfüllt sind, die Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen und die Gültigkeit der Erklärung beenden - nach einem kontradiktorischen Verfahren (siehe Factsheet "Kontrollen, Sanktionen").
Erfahren Sie mehr über Personen, die Abschlüsse/Ausbildung/Erfahrung/Kompetenz nachweisen:
- Innerhalb einer Organisation müssen die natürlichen Personen, die das Diplom/die Ausbildung/die Erfahrung/die Kompetenz nachweisen, Personen sein, die in der Organisation im Zusammenhang mit der erforderlichen Ausbildung, Erfahrung, Kompetenz oder dem erforderlichen Abschluss Verantwortung tragen.
- Die Haftung ist eine Voraussetzung, wenn die Person ein gesetzlicher Vertreter der Organisation ist.
- Wenn es sich bei der Person um einen Arbeitnehmer handelt, der keinen unbefristeten Vertrag (CDI) hat, muss die Dauer seines befristeten Vertrags die Dauer der Tätigkeit des Theaterunternehmers der Organisation abdecken. Zum Beispiel gilt für ein Festival, dass die Person nicht unbefristet ist, wenn ihr Vertrag die Dauer des Festivals abdeckt.